Rechtsprechung
   BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2
BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 (https://dejure.org/1967,2)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 (https://dejure.org/1967,2)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1967 - 1 BvR 515/63 (https://dejure.org/1967,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Waisenrente und Wartezeit

  • opinioiuris.de

    Waisenrente und Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 349
  • NJW 1968, 539
  • MDR 1968, 380
  • FamRZ 1968, 137
  • DVBl 1968, 665
  • DB 1968, 350
  • DÖV 1968, 664
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Ergibt sich der behauptete Verfassungsverstoß daraus, daß der Gesetzgeber die betroffene Gruppe ausdrücklich ausgeschlossen hat, so bereitet gesetzestechnisch die Zulässigkeit keine Schwierigkeiten, weil ohne weiteres die Möglichkeit besteht, den Verfassungsverstoß dadurch zu beseitigen, daß die Ausschlußvorschrift oder die einschränkenden Satzteile oder Worte für nichtig erklärt werden (vgl. BVerfGE 6, 273 [274]; 22, 163 [164]) mit der Folge, daß die Vergünstigung nunmehr auch der zunächst ausgeschlossenen Gruppe zugute kommt.

    Etwas anderes gilt nur, wenn mit Rücksicht auf einen zwingenden Verfassungsauftrag oder nach den sonstigen Umständen des Einzelfalles nur diese eine Möglichkeit zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 17, 148 [152 f.]; 22, 163 [174 f.]).

    Als sachlicher Grund für die Beschränkung der Beitragserstattung auf die Witwe würde es schon ausreichen, daß Regelungen für Massenerscheinungen, wie die Rentenversicherungsverhältnisse sie darstellen, möglichst einfach und praktikabel gestaltet werden müssen (vgl. BVerfGE 22, 163 [169]; 17, 1 [23]).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Welche dieser Möglichkeiten im konkreten Fall gewählt werden soll, muß grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen bleiben, zumal ihm bei begünstigenden Regelungen im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).

    Wenn der Gesetzgeber darüber hinaus auch der Witwe einen Anspruch eingeräumt hat, so handelt es sich um eine zusätzliche Billigkeitsmaßnahme, für die ihm ein besonders weiter Ermessungsspielraum zugestanden werden muß (vgl. BVerfGE 11, 245 [253]; 12, 354 [367]; 17, 210 [216]).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Als sachlicher Grund für die Beschränkung der Beitragserstattung auf die Witwe würde es schon ausreichen, daß Regelungen für Massenerscheinungen, wie die Rentenversicherungsverhältnisse sie darstellen, möglichst einfach und praktikabel gestaltet werden müssen (vgl. BVerfGE 22, 163 [169]; 17, 1 [23]).

    Das gilt nicht nur für die erwerbstätige Ehefrau; gerade auch die Arbeit der nicht erwerbstätigen Ehefrau im Haushalt und bei der Erziehung der Kinder sowie ihre Mithilfe im Geschäft oder Beruf des Mannes ist als gleichwertig mit dem Unterhaltsbeitrag des erwerbstätigen Ehemannes anzusehen (vgl. § 1360 Satz 2 BGB und BVerfGE 17, 1 [11 ff.]; 22, 93 [96]).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Aus diesem Grunde hat es das Bundesverfassungsgericht für vereinbar mit der Verfassung (Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 GG) erklärt, daß nach der einhelligen Rechtsprechung der Sozialgerichte im ersten und zweiten Rechtszug - abweichend von anderen Verfahren - die Beiordnung eines Anwalts im Armenrechtsverfahren ausgeschlossen ist (BVerfGE 9, 124 [132 ff.]).

    Denn in dem hier maßgebenden Zusammenhang konnte der Gesetzgeber, ohne den Gerechtigkeitsgedanken zu verletzen, die Verhältnisse der beiden Gruppen von Hinterbliebenen als "ungleich" ansehen, da sich für die Differenzierung sachliche Gesichtspunkte finden lassen (vgl. BVerfGE 9, 124 [129 f.]; 9, 334 [337]; 14, 221 [238]; 17, 122 [131]).

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Welche dieser Möglichkeiten im konkreten Fall gewählt werden soll, muß grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen bleiben, zumal ihm bei begünstigenden Regelungen im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Wenn der Gesetzgeber darüber hinaus auch der Witwe einen Anspruch eingeräumt hat, so handelt es sich um eine zusätzliche Billigkeitsmaßnahme, für die ihm ein besonders weiter Ermessungsspielraum zugestanden werden muß (vgl. BVerfGE 11, 245 [253]; 12, 354 [367]; 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Denn in dem hier maßgebenden Zusammenhang konnte der Gesetzgeber, ohne den Gerechtigkeitsgedanken zu verletzen, die Verhältnisse der beiden Gruppen von Hinterbliebenen als "ungleich" ansehen, da sich für die Differenzierung sachliche Gesichtspunkte finden lassen (vgl. BVerfGE 9, 124 [129 f.]; 9, 334 [337]; 14, 221 [238]; 17, 122 [131]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Welche dieser Möglichkeiten im konkreten Fall gewählt werden soll, muß grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen bleiben, zumal ihm bei begünstigenden Regelungen im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Denn in dem hier maßgebenden Zusammenhang konnte der Gesetzgeber, ohne den Gerechtigkeitsgedanken zu verletzen, die Verhältnisse der beiden Gruppen von Hinterbliebenen als "ungleich" ansehen, da sich für die Differenzierung sachliche Gesichtspunkte finden lassen (vgl. BVerfGE 9, 124 [129 f.]; 9, 334 [337]; 14, 221 [238]; 17, 122 [131]).
  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
    Etwas anderes gilt nur, wenn mit Rücksicht auf einen zwingenden Verfassungsauftrag oder nach den sonstigen Umständen des Einzelfalles nur diese eine Möglichkeit zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 17, 148 [152 f.]; 22, 163 [174 f.]).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 23.06.1960 - 1 BvR 413/57
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    In derartigen Konstellationen erachtet es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als ausreichend, dass die im Falle eines Verstoßes gegen das Grundgesetz zu erwartende Erklärung der Norm als verfassungswidrig für den nicht in ihren Anwendungsbereich fallenden Betroffenen die Chance offen hält, eine ihn einbeziehende Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ; 115, 259 ; 121, 108 ; 130, 131 ; vgl. auch BVerfGE 138, 136 ).
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Davon ist abzusehen, wenn für den Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten bestehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 69 ; vgl. auch BVerfGE 22, 349 ; 65, 325 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Das ist regelmäßig bei Verstößen gegen Art. 3 GG der Fall (vgl. BVerfGE 22, 349 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht