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   BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68   

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https://dejure.org/1968,606
BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68 (https://dejure.org/1968,606)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.1968 - 2 BvR 31/68 (https://dejure.org/1968,606)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - 2 BvR 31/68 (https://dejure.org/1968,606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 23
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
    Setzt das Gericht hierfür keine Frist, so muß es angemessene Zeit mit seiner Entscheidung warten (vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 6, 12 (15); 8, 89 (91); 12, 6 (9)).
  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Heilberufekammergesetzes

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
    Besondere Umstände, wonach die Erstattung der notwendigen Auslagen ausnahmsweise gerechtfertigt wäre, sind jedoch nicht ersichtlich (vgl. etwa BVerfGE 21, 132 (139); 22, 42 (48); 22, 49 (82)).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
    Besondere Umstände, wonach die Erstattung der notwendigen Auslagen ausnahmsweise gerechtfertigt wäre, sind jedoch nicht ersichtlich (vgl. etwa BVerfGE 21, 132 (139); 22, 42 (48); 22, 49 (82)).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
    Setzt das Gericht hierfür keine Frist, so muß es angemessene Zeit mit seiner Entscheidung warten (vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 6, 12 (15); 8, 89 (91); 12, 6 (9)).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
    Setzt das Gericht hierfür keine Frist, so muß es angemessene Zeit mit seiner Entscheidung warten (vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 6, 12 (15); 8, 89 (91); 12, 6 (9)).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
    Besondere Umstände, wonach die Erstattung der notwendigen Auslagen ausnahmsweise gerechtfertigt wäre, sind jedoch nicht ersichtlich (vgl. etwa BVerfGE 21, 132 (139); 22, 42 (48); 22, 49 (82)).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68
    Setzt das Gericht hierfür keine Frist, so muß es angemessene Zeit mit seiner Entscheidung warten (vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 6, 12 (15); 8, 89 (91); 12, 6 (9)).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen Kostenauferlegung

    Zwar muss das Gericht, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19

    Frist zur Begründung eines Antrags an den Ermittlungsrichter (Anspruch auf

    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1532/20

    Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG

    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Das Gericht hat vor der Entscheidung über das Rechtsmittel, wenn es nicht eine Frist für die Gegenerklärung setzt, eine angemessene Zeit zu warten, um dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. BVerfGE 4, 190 (191 f.); 6, 12 (14 f.); 8, 89 (91); 12, 6 (9); 17, 191 (193); 24, 23 (25 f.); 49, 212 (215 ff.); 50, 280 (284 ff.)).
  • BFH, 04.12.2008 - VIII B 4/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch erst kurz vor der mündlichen Verhandlung

    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH sind zu jeweils anders gelagerten und mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalten ergangen (BVerfG-Entscheidung vom 24. Januar 1961 2 BvR 402/60, BVerfGE 12, 110 zum Abwarten einer vom Gericht selbst gesetzten Frist; BVerfG-Beschlüsse vom 12. Juni 1968 2 BvR 31/68, BVerfGE 24, 23 zur angemessenen Äußerungsfrist des Prozessgegners zur Beschwerdebegründung; vom 27. September 1978 1 BvR 570/77, BVerfGE 49, 212 zur objektiv nicht ausreichenden Frist zur Erteilung erbetener Auskünfte).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Entscheidung im Beschwerdeverfahren

    Entscheidet es vorher, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]; 8, 89 [91]; 17, 191 [193]; 24, 23 [25 f.]; 60, 313 [317 f.]; stRspr).
  • BAG, 24.08.1976 - 1 ABR 109/74

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Mündliche Anhörung der Beteiligten - Erstattung von

    Die im Rechtsbeschwerdeverfahren von den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sind aber den jeweiligen Beteiligten zur Kenntnis zu geben (BVerfGE 24, 23 [26]; 36, 92 [973; 40, 101 [104]).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer

    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 - juris Rn. 2 m.w.N.; Beschluss vom 12. Juni 1968, BVerfGE 24, 23 [25]; Beschluss vom 7. Juli 1955, BVerfGE 4, 190 [192]; st. Rspr.).
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