Rechtsprechung
   BVerfG, 26.11.1968 - 2 BvE 5/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,359
BVerfG, 26.11.1968 - 2 BvE 5/67 (https://dejure.org/1968,359)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.1968 - 2 BvE 5/67 (https://dejure.org/1968,359)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 1968 - 2 BvE 5/67 (https://dejure.org/1968,359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 64
    Zustimmungsbedürftigkeit der Antragsrücknahme nach mündlicher Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 299
  • DÖV 1969, 649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Vielmehr steht unter diesen Umständen die Funktion der Verfassungsbeschwerde, das objektive Verfassungsrecht zu wahren sowie seiner Auslegung und Fortbildung zu dienen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; 85, 109 ), gegenüber dem Interesse des Beschwerdeführers an verfassungsgerichtlichem Individualrechtsschutz derart im Vordergrund, daß es geboten ist, im öffentlichen Interesse trotz der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde zur Sache zu entscheiden und den Ausgang des Verfahrens nicht von Verfahrenshandlungen des Beschwerdeführers abhängig zu machen (vgl. auch zur Antragsrücknahme im Normenkontroll- und im Organstreitverfahren BVerfGE 1, 396 ; 8, 183 ; 24, 299 ; 25, 308 ).
  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

    Ob eine Antragsrücknahme wie bei Hauptsacheverfahren unter Umständen unzulässig sein kann, wenn das öffentliche Interesse eine Sachentscheidung gebietet (vgl. BVerfGE 24, 299 ; 25, 308 für die abstrakte Normenkontrolle; 98, 218 für Verfassungsbeschwerden), kann dahinstehen, weil das Verfahren hinsichtlich der Hauptsacheanträge fortgeführt wurde.
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Durch Beschluß vom 16. Juli 1968 wurden die Organstreitverfahren über die Anträge der NPD - 2 BvE 1/67 -, der Deutschen Friedens-Union (DFU) - 2 BvE 2/67 -, der Europa-Partei - 2 BvE 3/67 -, des Bundes der Deutschen (BdD) - 2 BvE 4/67 - und der BSP - 2 BvE 5/67 - zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung verbunden.

    Durch Beschluß vom 5. November 1968 wurden die Verfahren über die Anträge der NPD - 2 BvE 1/67 -, der Europa-Partei - 2 BvE 3/67 - und der BSP - 2 BvE 5/67 - zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht