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   BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65   

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BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65 (https://dejure.org/1968,8)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65 (https://dejure.org/1968,8)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65 (https://dejure.org/1968,8)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 1
  • NJW 1969, 499
  • DVBl 1969, 454
  • BB 1969, 194
  • DB 1969, 434
  • DÖV 1969, 203
 
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Wird zitiert von ... (207)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 09.05.1956 - BT-Drs II/2376
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    In der Begründung des darauf von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (BTDrucks. II/ 2376) wird ausgeführt, daß die Vorlage eine volkswirtschaftlich unerwünschte Erweiterung der Mühlenkapazität verhindern solle.

    Die Bundesregierung wollte diesem Einwand zunächst mit der Erwägung begegnen (Begründung zum Regierungsentwurf - BTDrucks. II/2376), das Verbot greife überhaupt nicht oder nur unwesentlich in das Grundrecht der freien Berufswahl ein, weil jeder Deutsche nach wie vor durch Erwerb oder Pachtung bestehender Mühlen, durch die genehmigungsfreie Errichtung einer kleinen Mühle oder durch Abschluß eines Arbeitsvertrags den Beruf des Müllers in selbständiger oder unselbständiger Form ergreifen könne.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Nach den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Grundrecht entwickelt worden sind (sog. Stufentheorie, siehe besonders BVerfGE 7, 377 [403 ff.]), ist das Errichtungsverbot als eine "objektive Zulassungsvoraussetzung" anzusehen; auch wer persönlich alle Vorbedingungen für die ordnungsmäßige Ausübung des Berufs eines selbständigen Müllers erfüllt, wird durch eine Sperrvorschrift, deren Überwindung nicht in seiner Macht liegt, an der Aufnahme des Berufs gehindert.

    Im allgemeinen wird nur die Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut einen solchen Eingriff in die freie Berufswahl rechtfertigen können (BVerfGE 7, 377 [408]).

  • Drs-Bund, 21.12.1967 - BT-Drs V/2423
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    c) Zu dem Vorschlag, der Staat solle die Klein- und Mittelmühlen "subventionieren", ist zunächst zu bemerken, daß bereits die staatliche Förderung der Stillegungsaktion eine Subvention (in der Form der "Erleichterung der sektoralen Strukturanpassung") darstellt (s. den "Subventionsbericht" der Bundesregierung, BTDrucks. V/2423 S 10/11).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Maßnahmegesetze sind durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen (BVerfGE 10, 89 [108]; 15, 126 [146 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Es ist in der bisherigen Rechtsprechung bereits darauf hingewiesen worden, daß die Stufentheorie das Ergebnis strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist (BVerfGE 13, 97 [104]).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Die Freiheit der Berufsausübung kann beschränkt werden, soweit "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" es erfordern; doch ist gerade hier darauf zu achten, daß eine breite Skala von Einschränkungsmöglichkeiten besteht, der auf seiten des Gesetzgebers eine größere oder geringere Gestaltungsfreiheit entspricht (BVerfGE 11, 30 [42]).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Maßnahmegesetze sind durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen (BVerfGE 10, 89 [108]; 15, 126 [146 f.]).
  • Drs-Bund, 17.02.1955 - BT-Drs II/1216
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Darin war die Bundesregierung ersucht worden, "zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität" beschleunigt einen Gesetzentwurf vorzulegen und für Kredite zur Finanzierung der freiwilligen Stillegung von Mühlen eine Bundesbürgschaft zu übernehmen (BTDrucks. II/1216; Sten.Ber. der 74. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 18. März 1955, S. 4084).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 104.64

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 3 Mühlengesetz (MühlenG) vom 27. Juni 1957 -

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 1 Abs. 1 und des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung, Inbetriebnahme, Verlegung, Erweiterung und Finanzierung der Stillegung von Mühlen (Mühlengesetz) vom 27. Juni 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1959 (BGBl. I S. 282) - Vorlagebeschlüsse a) des Amtsgerichts Bonn vom 16. Dezember 1963, 38 (42) Gs 2/63 (B) - 1 BvL 5/64 - b) des Amtsgerichts Bonn vom 9. März 1964, 45 (42) Gs 7-8/61 (B) - 1 BvL 14/64 - c) des Oberlandesgerichts Köln vom 2. April 1965, 1 Ws 6/63 - 1 BvL 5/65 - d) des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1965, VII c 68.63 - 1 BvL 11/65 - e) des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1965, VII C 104.64 - 1 BvL 12/65 -.
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Irrtümer über den Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung müssen in Kauf genommen werden, da der Gesetzgeber auch zur Abwehr künftiger Gefahren im Rahmen des Möglichen verpflichtet ist, der zunächst zu erwartende Geschehensablauf aus den verschiedensten Gründen aber auch unvorhergesehene Wendungen nehmen kann (vgl. BVerfGE 16, 147 [181 ff.]; 18, 315 [332]).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung ist daher zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).

    Zwar ist grundsätzlich aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, ob einer gesetzgeberischen Entscheidung eine gültige Einschätzung und Bewertung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG sichert die Teilhabe am Wettbewerb, mithin die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit (BVerfGE 25, 1, 11 f).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und sollten die materiellen und prozeduralen Vorkehrungen des Verständigungsgesetzes nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen und dadurch die an eine Verständigung im Strafverfahren zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken (vgl. zu Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 110, 141 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, NJW 2011, S. 1578 ).
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