Rechtsprechung
   BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,20
BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 (https://dejure.org/1969,20)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 (https://dejure.org/1969,20)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 (https://dejure.org/1969,20)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,20) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Anerkannte Privatschulen

  • opinioiuris.de

    Anerkannte Privatschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Privatschulgesetzes in Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Anerkennung) - Anerkennung grundgesetzmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 195
  • DVBl 1971, 547
  • DÖV 1970, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (196)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
    Daß das Verwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluß diese Bestimmungen nicht ausdrücklich herangezogen hat, hindert das Bundesverfassungsgericht nicht, auch diese Vorschriften als zur Prüfung vorgelegt anzusehen (BVerfGE 12, 151 [163]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 123/52

    Verfasungsmäßigkeit des § 77 Abs. 1 G131

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
    Wegen dieses engen Zusammenhanges muß deshalb § 11 Abs. 1 und 2 PSchG auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden (BVerfGE 3, 208 [211]; 15, 80 [101]).
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 23.60
    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
    Der hier vertretenen Auslegung steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1961 (BVerwGE 12, 349) nicht entgegen, auf das sich das vorlegende Gericht und der Kläger für ihre gegenteilige Ansicht berufen.
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
    Mit dieser Gründungsfreiheit verbindet Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG zugleich eine Garantie der Privatschule als Institution (BVerfGE 6, 309 [355]), die der Privatschule verfassungskräftig eine ihrer Eigenart entsprechende Verwirklichung sichert.
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
    Denn jedenfalls wird eine mögliche Beschränkung des Trägers einer anerkannten Privatschule in der Freiheit der Berufsausübung auf Grund der durch § 11 Abs. 2 Satz 2 PSchG geforderten Anpassung seiner Schule an die öffentlichen Schulen dadurch gerechtfertigt, daß die anerkannten Privatschulen bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben im Berechtigungswesen mittelbar staatliche Verwaltung ausüben und damit einer verstärkten Organisationsbefugnis des Staates unterliegen (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 17, 371 [377]), die dieser zur Gewährleistung der Ordnung im Berechtigungswesen durch Regelungen im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 PSchG in Anspruch nehmen kann.
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
    Wenn aber eine anerkannte Privatschule den Bildungsgrad ihrer Schüler mit öffentlich-rechtlicher "Außenwirkung" feststellt, d.h. öffentlich-rechtliche Zugangsberechtigungen vermittelt oder Berechtigungen zur Führung einer Berufsbezeichnung erteilt, dann übt sie hoheitliche Funktionen aus, die ihr aus dem privatrechtlichen Status nicht zukommen, sondern von einem Hoheitsträger übertragen werden müssen (vgl. BVerwGE 17, 41 [42]; Evers in VVDStRL, Bd. 23, 1966, S. 192; Fuß in VVDStRL, a.a.O., S. 220; Perschel in RWS 1964, S. 326).
  • BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60

    Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Regelung des Rechts

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
    Wegen dieses engen Zusammenhanges muß deshalb § 11 Abs. 1 und 2 PSchG auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden (BVerfGE 3, 208 [211]; 15, 80 [101]).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    533 cc) In der Folgezeit hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung bestätigt (BVerfGE 44, 125 ) und den Katalog der Elemente, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bilden, um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (vgl. BVerfGE 7, 198 ), den freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes (vgl. BVerfGE 44, 125 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 107, 339 ), die Rundfunk-, Presse- und Informationsfreiheit (zusammenfassend BVerfGE 77, 65 m.w.N.), das Bekenntnis zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität (vgl. BVerfGE 27, 195 ) und die Religionsfreiheit (vgl. BVerfGE 137, 273 ) ergänzt.
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    (a) Private Ersatzschulen - wie die vom Beklagten betriebene - unterfallen zwar der staatlichen Schulaufsicht iSv. Art. 7 Abs. 1 GG, allerdings ist die staatliche Schulhoheit aus Art. 7 Abs. 1 GG im Wirkbereich der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG wenn auch nicht aufgehoben, so doch abgeschwächt (BVerwG 11. April 2018 - 6 B 77/17 - Rn. 15 mwN; BVerfG 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - zu D I 1 der Gründe, BVerfGE 27, 195).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Es liegt in der Konsequenz dieser der Normenkontrolle auch zukommenden Bedeutung für die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Berufung auf deren Befriedungsfunktion die verfassungsgerichtliche Kontrolle auf Normen erstreckt hat, die mit der vorgelegten in engem Zusammenhang stehen, für das Ausgangsverfahren aber nicht entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 27, 195 ; 44, 322 ; 62, 354 ; 78, 132 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht