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   BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69   

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https://dejure.org/1970,12
BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69 (https://dejure.org/1970,12)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1970 - 2 BvR 608/69 (https://dejure.org/1970,12)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - 2 BvR 608/69 (https://dejure.org/1970,12)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Substantiierungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92 § 93 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Substantiierungspflicht - Rüge - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Begründung der Verfassungsbeschwerde - Gewährung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 17
  • NJW 1970, 651
 
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Wird zitiert von ... (270)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlaßt oder im ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 239 (241); 18, 147 (150); ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlaßt oder im ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 239 (241); 18, 147 (150); ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
    Darüber hinaus muß sich aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers - ebenfalls innerhalb der genannten Frist - mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte ergeben (BVerfGE 6, 132 (134)).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Der Beschwerdeführer muß hinreichend substantiiert darlegen, daß eine solche Verletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; 52, 303 [327]; 65, 227 [232 f.]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    a) Nach § 92 BVerfGG muß sich aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß die Verletzung des Grundrechts, auf das er sich beruft, durch die angegriffene Maßnahme wenigstens möglich erscheint (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 28, 17 [19]).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Die Rüge einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings unzulässig, denn die Beschwerdeführerin legt nicht dar, was sie dem Landgericht vorgetragen hätte, wenn dieses sie auf die beabsichtigte Verwertung der Interviewäußerung des Regisseurs des Films hingewiesen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 82, 236 ).
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