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   BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67   

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https://dejure.org/1970,55
BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67 (https://dejure.org/1970,55)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1970 - 2 BvR 311/67 (https://dejure.org/1970,55)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1970 - 2 BvR 311/67 (https://dejure.org/1970,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrechtsschutz des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 314
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Der Beschwerdeführer wird von den angefochtenen Beschlüssen auch nicht mit unmittelbar rechtlicher Wirkung betroffen (vgl. BVerfGE 4, 96 (101); 15, 256 (262 f.)).

    Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet Rechte lediglich den Bürgern sowie den Koalitionen und ihren Mitgliedern (BVerfGE 4, 96 (101); 19, 303 (312 f.)).

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60

    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Auch eine Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers durch den Inhalt oder durch die Art der Formulierung der angefochtenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 15, 283 (286); 24, 289 (295)) ist ausgeschlossen.
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet Rechte lediglich den Bürgern sowie den Koalitionen und ihren Mitgliedern (BVerfGE 4, 96 (101); 19, 303 (312 f.)).
  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65

    Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluß im einzelnen ausgeführt, warum eine Abweichung von seinem Beschluß vom 1. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 96 ) nicht vorliegt.
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Auch eine Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers durch den Inhalt oder durch die Art der Formulierung der angefochtenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 15, 283 (286); 24, 289 (295)) ist ausgeschlossen.
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Ob für das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG das gleiche gilt oder ob der Personalrat sich auf dieses Grundrecht berufen kann, soweit er als Sachwalter der durch ihn repräsentierten Bediensteten anzusehen ist (vgl. BVerfGE 21, 362 (377 f.)) und ihre Belange nach außen zu vertreten hat, kann offen bleiben.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Der Rechtsweg war mithin erst durch die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde erschöpft (vgl. BVerfGE 5, 17 (19 f.); 16, 1 (2 f.)).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Der Rechtsweg war mithin erst durch die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde erschöpft (vgl. BVerfGE 5, 17 (19 f.); 16, 1 (2 f.)).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67
    Der Beschwerdeführer wird von den angefochtenen Beschlüssen auch nicht mit unmittelbar rechtlicher Wirkung betroffen (vgl. BVerfGE 4, 96 (101); 15, 256 (262 f.)).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Beschwerdefähig ist demnach, wer Träger eines als verletzt gerügten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts sein kann (vgl. BVerfGE 28, 314 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Die isolierte Geltendmachung subjektiver Grundrechtspositionen Anderer lässt die Verfassungsbeschwerde dagegen nicht zu (BVerfGE 28, 314 ).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Die Wahrnehmung des Personalratsamts i.S. von § 39 Abs. 1 BremPersVG durch das Mitglied einer Gewerkschaft ist keine durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Betätigung für seine Koalition (im Anschluß an BVerfGE 28, 314).

    Die Personalvertretung ist innerhalb der Dienststelle Repräsentantin der Gesamtheit der Beschäftigten; sie hat die Aufgabe, die Beteiligung der Beschäftigten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und die Interessen der Bediensteten zu vertreten, soweit sie von der Tätigkeit in der Dienststelle berührt werden (vgl. BVerfGE 28, 314 [322]).

    Inwieweit sich hieraus Folgerungen für die Grundrechtsfähigkeit der Personalvertretung als solcher ziehen lassen, kann hier offenbleiben (vgl. BVerfGE 28, 314 [323 f.]; Dietz-Richardi, a.a.O. Rdnr. 56 f.).

    Die Wahrnehmung des Personalratsamts im Sinne von § 39 Abs. 1 BremPersVG durch das Mitglied einer Gewerkschaft ist indessen keine Betätigung für seine Koalition (vgl. BVerfGE 28, 314 [323]).

    Wenn sie daneben für die Ziele ihrer Gewerkschaft arbeiten, so geschieht dies in Ausübung des ihnen weiterhin zustehenden persönlichen Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG, nicht hingegen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Personalrats (vgl. BVerfGE 28, 295 [307 f.]; 28, 314 [323]).

    Die Personalvertretungen werden zur Wahrung der Rechte und Interessen aller in der Dienststelle Beschäftigten, aber nicht zur Unterstützung der spezifischen Ziele der Koalitionen tätig (vgl. BVerfGE 28, 314 [323]).

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