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BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtsbesetzung bei Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG - Anwendbarkeit des § 4 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.08.1970 - VII 1055/69
- BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70
- FG Münster, 22.10.1970 - VII 1055/69
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70
Papierfundstellen
- BVerfGE 29, 178
- DB 1970, 2058
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70
Den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG kann ein Gericht nur in der gleichen Besetzung fassen, in der auch das Urteil und die mit der Urteilsfindung zusammenhängenden Entscheidungen zu treffen wären (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]). - BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvL 14/51
Anforderungen an den Vorlagebeschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70
Den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG kann ein Gericht nur in der gleichen Besetzung fassen, in der auch das Urteil und die mit der Urteilsfindung zusammenhängenden Entscheidungen zu treffen wären (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvL 1/67
Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70
Den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG kann ein Gericht nur in der gleichen Besetzung fassen, in der auch das Urteil und die mit der Urteilsfindung zusammenhängenden Entscheidungen zu treffen wären (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]). - BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64
Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70
Den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG kann ein Gericht nur in der gleichen Besetzung fassen, in der auch das Urteil und die mit der Urteilsfindung zusammenhängenden Entscheidungen zu treffen wären (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]).
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
Das vorlagebefugte Gericht ist der Spruchkörper, der für die Entscheidung zuständig ist, bei der es auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ankommt (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 114, 303 ; stRspr).Der Vorlagebeschluss ist in der Besetzung zu fassen, die für diese Entscheidung vorgeschrieben ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 114, 303 ; stRspr).
Gehören dem Spruchkörper Laienrichter an, müssen sie die Vorlage mit beschließen (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 114, 303 ).
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
Das vorlegende Gericht hat den Beschluss, durch den es das Verfahren aussetzt und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11, § 80 BVerfGG dem Bundesverfassungsgericht vorlegt, in derjenigen Besetzung zu fassen, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; stRspr).Dies folgt aus dem engen Zusammenhang zwischen der anstehenden Sachentscheidung und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung gestellten Frage, ob die bei der Sachentscheidung anzuwendende Norm gültig oder verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 29, 178 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02
Stufe
Bei Kollegialgerichten ist grundsätzlich nur das Gericht in seiner vollen Besetzung zur Vorlage berechtigt (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 29, 178 ; 34, 52 ).
- BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von …
Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ).Dies ergibt sich aus dem engen Zusammenhang zwischen der anstehenden Sachentscheidung und der dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung gestellten Frage, ob die bei der Sachentscheidung anzuwendende Norm gültig oder verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 29, 178 ).
- FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17
Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer …
Dem steht nicht entgegen, dass Beschlüsse zu Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 80 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Besetzung zu fassen sind, in der die Entscheidung zu treffen ist, für die die Vorlagefrage erheblich ist (BVerfG…, Beschluss vom 23. November 1951, 1 BvL 14/51, BVerfGE 1, 80, juris, Rn. 3;… Beschluss vom 23. Juli 1963, 1 BvL 6/61, BVerfGE 16, 305, juris, Rn. 2; Beschluss vom 7. Oktober 1970, 1 BvL 22/70, BVerfGE 29, 178, juris, Rn. 2). - BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
Hessisches Richtergesetz
Das gilt auch für Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 80; 16, 305 [306]; 19, 71 [72]; 21, 148 [149]; 29, 178 [179]). - BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG …
Das Schreiben des Kammervorsitzenden vom 19. Mai 1999 hilft über den hieraus folgenden Mangel des Vorlagebeschlusses schon deshalb nicht hinweg, weil dieser, wie geboten, durch die Strafkammer unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter als dem für die Entscheidung über die Anklage zuständigen Spruchkörper ergangen ist (vgl. BVerfGE 19, 71 ; 29, 178 ), mithin nur auf Grund einer weiteren Entscheidung des Gerichts in dieser Besetzung hätte ergänzt werden können. - BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79
Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats
So habe auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für den Fall seiner Anrufung in dem Beschluß vom 7. Oktober 1970 1 BvL 22/70 (BVerfGE 29, 178) ausgesprochen, daß der Vorlagebeschluß nur von den Richtern erlassen werden dürfe, die auch für die Fällung der endgültigen Entscheidung zuständig seien.e) Die Entscheidung des BVerfG 1 BvL 22/70, auf welche sich der anrufende Senat im Anrufungsbeschluß stützt, betrifft keine vergleichbare Verfahrensgestaltung.
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84
Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im …
Die Aussetzung und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 BVerfGG (BVerfGE 16, 305; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178; 54, 160 ) und an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 177 EWGV ohne mündliche Verhandlung sind bei Gerichten mit ehrenamtlichen Richtern ebenfalls mit diesen und beim Bundesverwaltungsgericht mit allen fünf Richtern eines Senats zu beschließen (…Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 10 Rz. 1 in Verbindung mit § 5 Rz. 3, § 1 Rz.8 und 20;… Kopp, a.a.O., § 10 Rz. 1). - BVerfG, 13.02.1973 - 1 BvL 21/71
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Ein Vorlagebeschluß muß jedoch wegen seiner Bedeutung und wegen des engen Zusammenhangs der Vorlagefrage mit dem Urteil (vgl. BVerfGE 29, 178 [179]) die Unterschriften der Richter tragen, die nach dem für das Ausgangsverfahren maßgebenden Verfahrensgesetz für die Unterzeichnung von Urteilen erforderlich sind. - VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 5804/04
5% Klausel im Kommunalwahlrecht ist verfassungswidrig
- BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
Schutz des Beteiligten vor der Mitwirkung des Richters, gegen den er einen …
- FG Bremen, 02.02.1999 - 295032K 2
Entstehen der Einfuhrzollschuld bei Entgegennahme der Zollanmeldung und …