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   BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70   

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BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70 (https://dejure.org/1970,531)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.1970 - 2 BvC 1/70 (https://dejure.org/1970,531)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 1970 - 2 BvC 1/70 (https://dejure.org/1970,531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 18
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70
    Im übrigen sind die Beitrittserklärungen von mindestens 100 Wahlberechtigten bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nicht eingegangen (BVerfGE 14, 196 (197)).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit im Hinblick auf Art. 41 GG durch § 50 des Bundeswahlgesetzes vom 7. Mai 1956 (BGBl. I S. 383) in verfassungskonformer Weise ausgeschlossen (BVerfGE 14, 154 (155)).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Ein solcher Vorrang gilt bei Wahlen auf Bundesebene im Hinblick auf Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 1962 - 2 BvR 189/62, BVerfGE 14, 154 = juris, Rn. 4, vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 194/63, BVerfGE 16, 128 = juris, Rn. 4, vom 9. Juni 1970 - 2 BvC 1/70, BVerfGE 29, 18 = juris, Rn. 3, vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86, BVerfGE 74, 96 = juris, Rn. 20, und vom 24. August 2009- 2 BvR 1898/09, BayVBl. 2009, 750 = juris, Rn. 2; vgl. ferner VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 34).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Ein solcher Vorrang gilt daher etwa gegenüber der Verfassungsbeschwerde bei Wahlen auf Bundesebene im Hinblick auf Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das (konkrete) Wahlverfahren beziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 1962 - 2 BvR 189/62, BVerfGE 14, 154 = juris, Rn. 4, vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 194/63, BVerfGE 16, 128 = juris, Rn. 4, vom 9. Juni 1970 - 2 BvC 1/70, BVerfGE 29, 18 = juris, Rn. 3, vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86, BVerfGE 74, 96 = juris, Rn. 20, und vom 24. August 2009- 2 BvR 1898/09, BayVBl. 2009, 750 = juris, Rn. 2; vgl. ferner VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 34).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 und vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).

    Soweit die Beschwerdeführer einwenden, die einfachgesetzliche Vorschrift des § 49 BWahlG könne die Verfassungsnorm des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG nicht derogieren, handelt es sich bei § 49 BWahlG um eine verfassungskonforme Konkretisierung des sich aus der Verfassung selbst ergebenden Grundsatzes, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ).

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Daher ist es von Verfassungs wegen unbedenklich, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während der Vorbereitung und Durchführung der Wahl eingeschränkt ist und die Kontrolle von Wahlfehlern regelmäßig einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 151, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 (155); 16, 128 (130); 29, 18 (19)).
  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 ; 22, 277 ; 28, 214 ; 29, 18 f.; 34, 81 ; 74, 96 ; 83, 156 f.).
  • VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99

    Wahlrecht; Beschwerdebefugnis

    Die Nichtaufnahme in das Wählerverzeichnis zählt zu diesen "Entscheidungen und Maßnahmen" im Sinne des § 48 LWahlG (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift des BWahlG: BVerfGE 29, 18 f.; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 5. Aufl. 1994, § 49 Rdn. 3).

    Die Verfassungsbeschwerde ist bei solchen das Wahlverfahren betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen im Hinblick auf Art. 63 LV entsprechend der zu der gleichen Rechtslage auf Bundesebene (Art. 41 Grundgesetz) entwickelten ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, in verfassungskonformer Weise ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 f.; 16, 128 f.; 29, 18 f.; NVwZ 1994, 893 f.).

  • BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98

    Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09

    Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstandes gem § 8 BWO 1985 iVm § 64 Abs 1 BWO

  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08

    Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren

  • OVG Bremen, 22.05.2008 - St 1/08

    Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren

  • VG Cottbus, 29.07.2019 - 1 L 382/19

    Antrag auf einstweilige Anordnung zwecks Verpflichtung den Kreiswahlvorschlag der

  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 85-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04
  • VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21

    Stimmzettel für die Landtagswahl müssen nicht neugestaltet werden

  • VG Koblenz, 28.12.2020 - 5 L 1163/20

    Eilantrag gegen die Gestaltung der Stimmzettel für die Landtagswahl 2021

  • VG Cottbus, 23.05.2019 - 1 L 240/19

    Kein Anordnungsanspruch eines Bürgers zur Entziehung eines aktiven Wahlrechts

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