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   BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67   

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https://dejure.org/1970,118
BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67 (https://dejure.org/1970,118)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1970 - 1 BvL 10/67 (https://dejure.org/1970,118)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 BvL 10/67 (https://dejure.org/1970,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 71
  • NJW 1970, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Nach der Kindergeldgesetzgebung (vgl. hierzu BVerfGE 11, 105 (106 ff.); 22, 28 (29, 34)) erhalten Familien mit mehreren Kindern Kindergeld, sofern ihnen nicht bereits aus anderem Rechtsgrund eine vergleichbare Kinderbeihilfe aus öffentlichen Mitteln zusteht.

    a) Das Kindergeld dient dem "Familienlastenausgleich"; es ist eine staatliche Sozialleistung, welche die erhöhten wirtschaftlichen Belastungen, die den Familien mit mehreren Kindern erwachsen, teilweise ausgleichen soll (vgl. BVerfGE 11, 105 (106, 115, 117); 22, 28 (34, 36)).

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Nach der Kindergeldgesetzgebung (vgl. hierzu BVerfGE 11, 105 (106 ff.); 22, 28 (29, 34)) erhalten Familien mit mehreren Kindern Kindergeld, sofern ihnen nicht bereits aus anderem Rechtsgrund eine vergleichbare Kinderbeihilfe aus öffentlichen Mitteln zusteht.

    a) Das Kindergeld dient dem "Familienlastenausgleich"; es ist eine staatliche Sozialleistung, welche die erhöhten wirtschaftlichen Belastungen, die den Familien mit mehreren Kindern erwachsen, teilweise ausgleichen soll (vgl. BVerfGE 11, 105 (106, 115, 117); 22, 28 (34, 36)).

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 24, 220 (224)).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvL 4/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 20a Abs. 2 Wohngeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 24, 220 (224)).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Allerdings erschöpft sich die Funktion des Kindergeldes nicht in einer bloßen Unterhaltshilfe; anders als etwa der Kinderzuschlag des Besoldungsrechts steht bei dieser Sozialleistung im Vordergrund nicht die Entlastung eines bestimmten Unterhaltspflichtigen, sondern die Entlastung der Familie, die das Kind tatsächlich betreut und hierfür sowohl finanzielle wie persönliche Opfer bringt (vgl. BVerfGE 22, 163 (169 f., 173); 23, 258 (263); Beschluß vom 28. April 1970 - 1 BvL 4/68 - B II 2 b, Umdruck S. 9).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Gericht legt dar, daß die zur Prüfung gestellte Vorschrift gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG verstoße, und begründet dies weitgehend mit den gleichen Erwägungen, wie sie in dem Vorlagebeschluß desselben Gerichts zur Heiratsklausel in der Angestelltenversicherung enthalten sind, welcher der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 und 27/64 - zugrunde liegt (vgl. dort A II 2 b, Umdruck S. 13 ff.).
  • BSG, 24.02.1960 - 9 RV 710/56
    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Bundessozialgericht hat auf seine Ausführungen zu den Heiratsklauseln im Bundesversorgungsgesetz und im Angestelltenversicherungsgesetz verwiesen (BSGE 12, 27; 25, 205) und weiter ausgeführt: Das Kindergeld gehöre in den Bereich der darreichenden Staatstätigkeit, in dem die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders groß sei.
  • BSG, 21.09.1966 - 11 RA 50/64

    Verlängerte Waisenrente - Unverheiratetes Kind - Geschiedene Volljährige

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
    Das Bundessozialgericht hat auf seine Ausführungen zu den Heiratsklauseln im Bundesversorgungsgesetz und im Angestelltenversicherungsgesetz verwiesen (BSGE 12, 27; 25, 205) und weiter ausgeführt: Das Kindergeld gehöre in den Bereich der darreichenden Staatstätigkeit, in dem die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders groß sei.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Es war dazu bestimmt, den Aufwand, insbesondere die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 29, 71 (79) zum Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964 (BGBl I S. 265); ebenso BVerfGE 11, 105 (115) und 23, 258 (263) zum Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl I S. 333) sowie BVerfGE 22, 163 (168) zum Kindergeldkassengesetz vom 18. Juli 1961 (BGBl I S. 1001)).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Dem Gesetzgeber ist aber, auch soweit etwa das Kindergeld als Sozialleistung zu den Maßnahmen der darreichenden Verwaltung gehört, nicht gestattet, bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten sachwidrig zu differenzieren (vgl. BVerfGE 29, 71 ; vgl. auch BVerfGE 99, 165 ).

    Gewährt er aus bestimmten Gründen eine staatliche Sozialleistung, so hat deren Zweckbestimmung wesentliche Bedeutung dafür, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen sachlich hinreichend gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 29, 71 ; 110, 412 ).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Die gesetzgeberische Zweckbestimmung ist ein hinreichend gewichtiges Unterscheidungskriterium (vgl. auch BVerfGE 29, 71 ; 110, 412 ; 112, 164 ).
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