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   BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53   

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BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53 (https://dejure.org/1954,78)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1954 - 1 BvL 85/53 (https://dejure.org/1954,78)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1954 - 1 BvL 85/53 (https://dejure.org/1954,78)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Besatzungsrecht

  • opinioiuris.de

    Besatzungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts: KRG 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 368
  • NJW 1954, 873
  • MDR 1954, 406
  • MDR 1954, 717
  • MDR 1954, 718
  • DVBl 1954, 497
  • DÖV 1954, 405
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53
    Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann, sind vielmehr jeweils genau bezeichnet (BVerfGE 1, 396 [408]).
  • BVerfG, 06.03.1952 - 1 BvO 1/51

    Arbeitsgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53
    Die Bestimmung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Art. 124, 125 GG und führt in einem Rechtsstreit nur dann zur Aussetzung und Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, wenn streitig und erheblich ist, ob Recht auf Grund eines der Tatbestände dieser beiden Artikel als Bundesrecht fortgilt (vgl. BVerfGE 1, 162 [164]; Holtkotten in Bonner Kommentar, Art. 126 Anm. II 3 e; von Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Art. 126 Anm. 2; Geiger, Kommentar zum BVerfGG, Vorbemerkung vor § 86, 1).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, da kein Verfassungsorgan dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (vgl. BVerfGE 2, 213 [217 f.]).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Er hat außerdem entschieden, daß das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig ist, deutsches Recht (nämlich ein Durchführungsgesetz zum Kontrollratsgesetz) auf seine Vereinbarkeit mit dem Besatzungsrecht zu überprüfen (BVerfGE 3, 368).

    Seine Zuständigkeit kann nicht aus rechtspolitischen Erwägungen über die positive Zuständigkeitsregelung hinaus erweitert werden" (BVerfGE 3, 368 [376 f.]).

    Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Hüter der Verfassung zu sein, kann auch bei Vorliegen eines noch so dringenden rechtspolitischen Bedürfnisses nicht zu einer Erweiterung der Zuständigkeit führen (vgl. BVerfGE 1, 396 [408 f.]; 3, 368 [376 f.]; 13, 54 [96]; 22, 293 [298]).

    Zur näheren Begründung wird auf eine frühere Entscheidung des Ersten Senats verwiesen, in der festgestellt wurde, daß Besatzungsrecht nicht als Bundesrecht angesehen werden kann (BVerfGE 3, 368 [374 f.]).

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Sie kann dann von den Verwaltungsgerichten selbst entschieden werden; denn sowohl für die Frage, ob deutsches Recht mit Besatzungsrecht vereinbar ist, wie für die Gültigkeit deutschen Verordnungsrechts überhaupt besitzen alle Gerichte die volle Entscheidungskompetenz (BVerfGE 3, 368 [376 f.]; 1, 184).
  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Die Voraussetzungen, unter denen dieses Gericht angerufen werden kann, sind vielmehr im einzelnen bezeichnet (BVerfGE 1, 396 (408); 3, 368 (376)).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Sie können deshalb nicht unmittelbar und für diesen Zeitpunkt an ihm gemessen werden (BVerfGE 1, 10; 2, 181, 199 ff; 3, 368, 374).
  • BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 1.55

    Revisibilität des Besatzungsrechts im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Deshalb bedurfte das Besatzungsrecht auch keiner besonderen Erwähnung im BVerwGG, von der der Gesetzgeber mit gutem Grunde (vgl. Koehler - JZ 1954, 395) abgesehen hat.
  • BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80

    Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes -

    Einem in diesem Rahmen (vgl. hierzu auch BVerfGE 2, 181 [201]; 3, 368 [374 f.]) erhobenen Anspruch hätte nicht entgegengestanden, daß die Beschwerdeführerin zu 1) selbst nicht zuvor im Grundbuch eingetragen war.
  • BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Nach Art. 126 GG i.V.m. § 86 Abs. 2 BVerfGG kann ein Gericht sein Verfahren nur dann aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anrufen, wenn in diesem Verfahren streitig und erheblich ist, ob ein gültiges Gesetz auf Grund eines der Tatbestände der Art. 124 und 125 GG als Bundesrecht fortgilt (BVerfGE 1, 162 [164 f.]; 2, 341 [345]; 3, 354 [356]; 3, 357 [358 f.]; 3, 368 [373]).
  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung

    Deshalb liegt für die britische Zone unmittelbares Besatzungsrecht zu § 205 d RVO - das vom Grundgesetz nicht berührt worden wäre, sondern auch nach dem ersten Zusammentritt des Bundestags als Besatzungsrecht zur Disposition der Besatzungsmächte gestanden hätte (vgl. BVerfGE 3, 368, 374 f.; BSG 2, 188, 194), nicht vor.
  • BVerwG, 29.05.1956 - I C 171.53

    Rechtsmittel

    (BVerfGE 1, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 1, 276; 3, 377 [BVerfG 28.04.1954 - 1 BvL 85/53][380]).
  • BVerwG, 10.01.1962 - V C 45.61

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs gegen eine

    Wenn auch das Handeln der Besatzungsmacht nicht am Grundgesetz zu messen ist (vgl. BVerfGE 2, 181 [203]; 3, 368 [375]), wollte sich die britische Besatzungsmacht aber bei Behandlung der Schadensfälle nach der FTA 99 nicht von ihren eigenen, sondern von deutschen Rechtsgrundsätzen bestimmen lassen; sie hat sich zu diesem Zweck des Beistandes eines Rechtsanwalts bedient, der die Besatzungsdienststellen im deutschen Rechtswesen beraten sollte (FTA 99 Nr. 9).
  • BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54

    D-Markbilanzgesetz

  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 117/55

    Klage gegen den Beschluss eines Ausschusses für Massenentlassungen -

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvO 1/63

    Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 28.06.1961 - V B 36.61

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 112/53

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz

  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvO 1/57

    Unzulässigkeit der richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz

  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 8.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 27.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 2.60
  • BGH, 07.07.1960 - VII ZR 103/59
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