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   BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68   

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https://dejure.org/1971,106
BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68 (https://dejure.org/1971,106)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1971 - 2 BvL 2/68 (https://dejure.org/1971,106)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1971 - 2 BvL 2/68 (https://dejure.org/1971,106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonforme Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 129
  • NJW 1971, 932
  • DB 1971, 849
  • BStBl II 1971, 359
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Läßt aber eine Norm mehrere Auslegungen zu, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, so ist die Norm verfassungsmäßig und muß verfassungskonform ausgelegt werden (BVerfGE 19 1 [5] mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.06.1959 - III 349/58 U

    Berücksichtigung des Rechts auf den Erbbauzins ausserhalb der Bewertung des

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Die Einfügung dieser Vorschrift sei durch das Urteil des BFH vom 26. Juni 1959 (BStBl III 1959 S. 364) veranlaßt worden.
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Das BVerfG muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem GG vereinbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 22, 28 [33] mit weiteren Hinweisen; 25, 371 [390]).
  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Das BVerfG muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem GG vereinbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 22, 28 [33] mit weiteren Hinweisen; 25, 371 [390]).
  • BVerfG, 07.02.1968 - 1 BvR 628/66

    Zur Besetzung des Entschädigungssenats des Bundesgerichtshofs - Anzuwendendes

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Die Frage, ob eine Rückwirkung auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt, ist in aller Regel nur sinnvoll, wenn die Rückwirkung einer belastenden Norm in Frage steht (vgl. BVerfGE 23, 85 [BVerfG 07.02.1968 - 1 BvR 628/66] [93]).
  • Drs-Bund, 20.06.1963 - BT-Drs IV/1365
    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    aa) In dem Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses (BTDrucks. IV/1365) wird § 17a BewG zweimal erwähnt.
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Es kann entscheidungserhebliche Vorfragen des einfachen Rechts selbst in vollem Umfang prüfen und darüber als Ausgangspunkt für die verfassungsrechtliche Würdigung entscheiden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 18, 70 ; 30, 129 ; 35, 263 ; 51, 304 ; 80, 244 ; 98, 145 ; 110, 412 ; 135, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen zu einer Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ).
  • BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11

    Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

    Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen von einer Steuer erfassten Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ; 117, 1 ).
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