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   BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69   

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https://dejure.org/1971,153
BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69 (https://dejure.org/1971,153)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.1971 - 1 BvR 231/69 (https://dejure.org/1971,153)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 1971 - 1 BvR 231/69 (https://dejure.org/1971,153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung für prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in arbeitsgerichtslichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 306
  • NJW 1971, 2302
  • MDR 1972, 27
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69
    Er gewährleistet schon nicht, daß das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Anwalts gewährt wird (BVerfGE 9, 124 [132]).
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69
    Ebensowenig liegt ein Verstoß gegen ein etwaiges Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit vor (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1971 - 1 BvR 13/69 -).
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorgängerregelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG mit Beschluss vom 20. Juli 1971 (- 1 BvR 231/69 - BVerfGE 31, 306) ausdrücklich als sachlich gerechtfertigte, weil dem Schutz des Arbeitnehmers als dem sozial Schwachen dienende Bestimmung gebilligt.

    Dass sich die in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 getroffene Bestimmung unter Umständen auch zum Nachteil der Arbeitnehmer auswirken könne, sei nicht von Belang, da es nichts daran ändere, dass das Kostenrisiko durch § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG überschaubarer werde, weil jede Partei von vornherein wisse, dass sie an außergerichtlichen Kosten immer und äußerstenfalls nur das zu tragen habe, was sie selbst aufwendet (BVerfG 20. Juli 1971 - 1 BvR 231/69 - zu II 2 c der Gründe, aaO) .

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Dieser Ausschluss der Kostenerstattung ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. zur Vorgängerregelung: BVerG 20. Juli 1971 - 1 BvR 231/69) .
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nur das rechtliche Gehör als solches gewährleistet, nicht das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts (BVerfGE 9, 124 [132]; 31, 298 [301]; 31, 306 [308]).
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