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   BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71   

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https://dejure.org/1971,348
BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71 (https://dejure.org/1971,348)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1971 - 2 BvL 31/71 (https://dejure.org/1971,348)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1971 - 2 BvL 31/71 (https://dejure.org/1971,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung von Vernehmungen auf Antrag der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit GG - § 162 Abs. 1 der Strafprozeßordnung - Bekanntmachung vom 17. September 1965

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 43
  • NJW 1971, 1308
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71
    Vielmehr genügt es, daß ein Gericht irgendeine Entscheidung über sein Tätigwerden zu treffen hat und es hierbei auf die Verfassungsmäßigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes ankommt (BVerfGE 7, 183 (186)).

    Diese Entscheidungstätigkeit der Gerichte auf dem Gebiete der Rechtsprechung wird durch ein Amtshilfeersuchen nicht beeinträchtigt (BVerfGE 7, 183 (189)).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung bestehen gegen die angegriffene Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 7, 183 (188 ff.)).

  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71
    § 162 StPO ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 (213 f.); 18, 302 (303 f.)).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71
    § 162 StPO ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 (213 f.); 18, 302 (303 f.)).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auch im Verfahren des Ermittlungsrichters, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 162 Abs. 1 StPO eine Untersuchungshandlung vornehmen soll, findet Art. 100 Abs. 1 GG Anwendung (BVerfGE 31, 43 [44 f]).

    Diese Vorschrift ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 [213 f.]; 18, 302 [303 f]; 31, 43 [45]).

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen der Rechtsprechung in diesem Sinne gehört das Element der Entscheidung, der letztverbindlichen, der Rechtskraft fähigen Feststellung und des Ausspruchs dessen, was im konkreten Fall rechtens ist (vgl. BVerfGE 7, 183 ; 31, 43 ; 60, 253 ).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist

    Zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen der Rechtsprechung in diesem Sinne gehört das Element der Entscheidung, der letztverbindlichen, der Rechtskraft fähigen Feststellung und des Ausspruchs dessen, was im konkreten Fall rechtens ist (BVerfGE 7, 183 ; 31, 43 ; 60, 253 ).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auch handelt es sich bei der öffentlichen Bekanntmachung unabhängig davon, ob sie funktional als Justizverwaltungstätigkeit oder als Rechtsprechung einzustufen ist, um eine Entscheidung im Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG i. V. m. § 80 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 4, 45 [48]; 7, 183 [186]; 31, 43 [44 f.]).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13

    Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.

    Die Beistandspflicht des Art. 35 Abs. 1 GG stellt sich als notwendige Folge der Gewaltenteilung und der Ausübung der Staatsgewalt durch verschiedene Behörden dar (BVerfG, Beschluss vom 27. April 1971 - 2 BvL 31/71 - BVerfGE 31, 43 ).
  • SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18

    Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung

    Zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen der Rechtsprechung in diesem Sinne gehört das Element der Entscheidung, der letztverbindlichen, der Rechtskraft fähigen Feststellung und des Ausspruchs dessen, was im konkreten Fall rechtens ist (vgl. BVerfGE 7, 183 [188f.] = NJW 1958, 97; BVerfGE 31, 43 [46] = NJW 1971, 1308; BVerfGE 60, 253 [269f.] = NJW 1982, 2425).
  • SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18

    Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V

    Zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen der Rechtsprechung in diesem Sinne gehört das Element der Entscheidung, der letztverbindlichen, der Rechtskraft fähigen Feststellung und des Ausspruchs dessen, was im konkreten Fall rechtens ist (vgl. BVerfGE 7, 183 [188f.] = NJW 1958, 97; BVerfGE 31, 43 [46] = NJW 1971, 1308; BVerfGE 60, 253 [269f.] = NJW 1982, 2425).
  • AG Duisburg, 19.11.2011 - 105 K 75/10

    Art. 35 Abs. 1 GG ist Grundlage für die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden

    Sie begründet auch die Amtshilfepflicht zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten (vgl. etwa BVerfGE 31, 43 ff., zit. nach juris Rn. 16; BVerwGE 30, 154 ff., zit. nach juris Rn. 21; BGH NJW 1952, 305 f.; BGH NJW 1980, 464, 465; BGH NJW 1983, 2335, 2336; Kopp/Ramsauer, VwVfG [Bund], 9. Aufl. 2005, § 4 Rn. 6a, 7).
  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 1.11

    Rechtsweg; sachliche Zuständigkeit; Beweiserhebung eines Parlamentarischen

    Die Beistandspflicht des Art. 35 Abs. 1 GG stellt sich als notwendige Folge der Gewaltenteilung und der Ausübung der Staatsgewalt durch verschiedene Behörden dar und will auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe die Einheit der in Bundes- und Landesgewalt geteilten Staatsgewalt herstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 1971 - 2 BvL 31/71 - BVerfGE 31, 43 ).
  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05

    Nachträgliche Überprüfung einer unter unmittelbaren Zwang vollzogenen

    aa) Nimmt das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine einfache Ermittlungshandlung, wie etwa die Vernehmung und Vereidigung eines Zeugen vor, handelt es sich nicht um Rechtsprechung, sondern um eine Erscheinungsform der Amtshilfe; die Tätigkeit des Richters dient in diesem Fall nicht der Vorbereitung einer späteren Gerichtsentscheidung, sondern der Entschließung der Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens (vgl. BVerfGE 31, 43 ).
  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93

    Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten

  • BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78

    Hessisches Pressegesetz

  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 706/99
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1989 - OGs 12/89
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Vernehmung

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