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   BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67   

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BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67 (https://dejure.org/1972,13)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1972 - 2 BvR 255/67 (https://dejure.org/1972,13)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 (https://dejure.org/1972,13)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzelfall - Befugnis zur Anrufung der Gerichte - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 305
  • NJW 1972, 675
  • MDR 1972, 395
  • DVBl 1973, 361
  • DB 1972, 712
  • DÖV 1972, 312
  • BStBl 1972 II, 306
  • BStBl II 1972, 306
 
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Wird zitiert von ... (303)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.04.1959 - 1 StR 504/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    Das Amtsgericht stellte sodann mit Urteil vom 17. März 1965 fest, daß die Unterwerfungsverhandlung vom 23. Juni 1954 rechtswirksam sei; es schloß sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs 1 StR 504/58 vom 21. April 1959 (BGHSt 13, 102 ff.) an.

    Es führt aus, es sei zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 13, 102, veröffentlicht in NJW 1959, S. 1230 [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58] und BGHSt 15, 73, veröffentlicht in NJW 1960, S. 1959) für die Geltendmachung der Nichtigkeit oder die Anfechtung einer Unterwerfungsverhandlung gemäß § 445 AO a. F. durch Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg eröffnet und das Verfahren vor dem Amtsgericht nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung durchzuführen; den sonach eröffneten Rechtsweg könne der Betroffene jedoch "nicht erst nach beliebig langer Zeit" in Anspruch nehmen.

    Als Zeitpunkt, von dem an die Kenntnisnahme jedenfalls möglich war, hat das Oberlandesgericht den Ablauf des Jahres 1960 angesehen, in dem die Entscheidung BGHSt 13, 102 ff. schon längere Zeit veröffentlicht war (u. a. NJW 59, 1230 vom 10. Juli 1959) und auch BGHSt 15, 73 ff., wo speziell die Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 19 Abs. 4 GG gegenüber Unterwerfungsverhandlungen nach § 445 AO a. F. behandelt ist, durch mehrfachen Abdruck in rechtswissenschaftlichen Zeitschriften (NJW 60, 1959 vom 21. Oktober 1960; Betriebsberater 60, 1232 vom 20. November 1960) jedem steuerlichen Berater, an den der Antragsteller sich zur Erkundigung zumutbarerweise hätte wenden müssen, zugänglich war.

  • BGH, 20.07.1960 - 2 StR 590/59

    Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Unterwerfungsverhandlungen nach § 445

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    Es führt aus, es sei zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 13, 102, veröffentlicht in NJW 1959, S. 1230 [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58] und BGHSt 15, 73, veröffentlicht in NJW 1960, S. 1959) für die Geltendmachung der Nichtigkeit oder die Anfechtung einer Unterwerfungsverhandlung gemäß § 445 AO a. F. durch Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg eröffnet und das Verfahren vor dem Amtsgericht nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung durchzuführen; den sonach eröffneten Rechtsweg könne der Betroffene jedoch "nicht erst nach beliebig langer Zeit" in Anspruch nehmen.

    Als Zeitpunkt, von dem an die Kenntnisnahme jedenfalls möglich war, hat das Oberlandesgericht den Ablauf des Jahres 1960 angesehen, in dem die Entscheidung BGHSt 13, 102 ff. schon längere Zeit veröffentlicht war (u. a. NJW 59, 1230 vom 10. Juli 1959) und auch BGHSt 15, 73 ff., wo speziell die Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 19 Abs. 4 GG gegenüber Unterwerfungsverhandlungen nach § 445 AO a. F. behandelt ist, durch mehrfachen Abdruck in rechtswissenschaftlichen Zeitschriften (NJW 60, 1959 vom 21. Oktober 1960; Betriebsberater 60, 1232 vom 20. November 1960) jedem steuerlichen Berater, an den der Antragsteller sich zur Erkundigung zumutbarerweise hätte wenden müssen, zugänglich war.

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    b) Ist demnach eine Verwirkung grundsätzlich denkbar, so müssen an deren Voraussetzungen dieselben Maßstäbe angelegt werden, die für Prozeßnormen gelten, die den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG regeln, d. h. der Weg zu den Gerichten darf durch die Annahme einer Verwirkung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 ff.]; 11, 232 [233]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, ist eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts, die grundsätzlich allein von den zuständigen Gerichten zu beantworten und insoweit der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist (BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [420]; 18, 85 [92 f.]; 22, 267 [273 f.]).
  • OLG Köln, 15.07.1966 - Ss 155/66
    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    Das Oberlandesgericht hat durch das hier angefochtene Urteil vom 15. Juli 1966 (Abdruck in NJW 1966, S. 2229 Nr. 17) die Revision des Beschwerdeführers als im Ergebnis unbegründet verworfen.
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in BVerfGE 4, 31 [37] ausgeführt, daß auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden kann, ohne unzulässig zu werden.
  • RG, 17.12.1937 - III 3/37

    1. Sind bei der Prüfung der Angemessenheit einer von einem Rechtsanwalt nach § 93

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    a) Nach herrschender Lehre kann eine Verwirkung materieller Rechte oder prozessualer Befugnisse vorliegen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (RGZ 158, 100 [107]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, ist eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts, die grundsätzlich allein von den zuständigen Gerichten zu beantworten und insoweit der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist (BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [420]; 18, 85 [92 f.]; 22, 267 [273 f.]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    b) Ist demnach eine Verwirkung grundsätzlich denkbar, so müssen an deren Voraussetzungen dieselben Maßstäbe angelegt werden, die für Prozeßnormen gelten, die den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG regeln, d. h. der Weg zu den Gerichten darf durch die Annahme einer Verwirkung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 ff.]; 11, 232 [233]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
    Ob hiernach im Einzelfall eine Verwirkung eingetreten ist, ist eine Frage der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung einfachen Rechts, die grundsätzlich allein von den zuständigen Gerichten zu beantworten und insoweit der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist (BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [420]; 18, 85 [92 f.]; 22, 267 [273 f.]).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Zum Zeitablauf müssen jedoch weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des einschlägigen Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (vgl BVerfGE 32, 305; BVerwGE 44, 339, 343; BFHE 129, 201, 202; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95 mwN) .
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Das ist dann der Fall, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (sog. Zeitmoment) und der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (sog. Umstandsmoment, BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ).

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die ein Beteiligter - hier der Dienstherr oder der begünstigte Dritte - vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (sog. Vertrauensmoment, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 , vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 und vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 8; OVG Münster, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 - DÖD 2008, 185).

    Damit ist hinreichend dem Gebot Rechnung getragen, dass durch die Annahme einer Verwirkung der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ).

  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Voraussetzung hierfür wäre, dass die Kläger ihr Klagerecht längere Zeit nicht ausgeübt hätten (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzuträten, die die späte Ausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen ließen (Umstandsmoment; vgl. BVerfG, B.v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 = juris Rn. 23 f.; B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 u.a. - juris Rn. 3).
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