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   BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65   

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https://dejure.org/1971,6
BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 (https://dejure.org/1971,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 (https://dejure.org/1971,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 (https://dejure.org/1971,6)
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Gesundbeter

Art. 4 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG, verfassungsimmanente Schranken der Glaubensfreiheit, § 323c StGB, Sinn staatlichen Strafens bei Konflikt mit Glaubensüberzeugungen

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Gesundbeter

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubensfreiheit und Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit - Betätigungen und Verhaltensweisen - Sanktionen - Unterlassung von Hilfeleistung aus Glaubensgründen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Glaubensfreiheit: Ablehnung medizinischer Behandlung im Krankheitsfall (Erwachsene)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 98
  • NJW 1972, 327
  • NJW 1972, 814 (Ls.)
  • MDR 1972, 116
  • DÖV 1971, 854
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Die Auffassung, daß die Glaubensfreiheit durch die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und durch das Sittengesetz beschränkt sei, wäre unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannten Verhältnis der Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG zur Spezialität der Einzelfreiheitsrechte (vgl. u. a. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 23, 50 [55 f.] m. weiteren Nachweisen).

    Als Teil des grundrechtlichen Wertsystems ist die Glaubensfreiheit dem Gebot der Toleranz zugeordnet, insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das ganze grundrechtliche Wertsystem beherrscht (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; vgl. auch BVerfGE 30, 173 [193]).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Jedoch dürfen die Grenzen der Glaubensfreiheit - wie die der Kunstfreiheit (vgl. BVerfGE 30, 173 [193]) - nur von der Verfassung selbst bestimmt werden.

    Als Teil des grundrechtlichen Wertsystems ist die Glaubensfreiheit dem Gebot der Toleranz zugeordnet, insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das ganze grundrechtliche Wertsystem beherrscht (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; vgl. auch BVerfGE 30, 173 [193]).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Das folgt aus dem für den Staat verbindlichen Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität (BVerfGE 18, 385 [386]; 19, 206 [216]; 24, 236 [246]) und dem Grundsatz der Parität der Kirchen und Bekenntnisse (BVerfGE 19, 1 [8]; 24, 236 [246]).

    Sie umfaßt daher nicht nur die (innere) Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten (vgl. BVerfGE 24, 236 [245]).

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Insofern ist die Glaubensfreiheit mehr als religiöse Toleranz, d. h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen (BVerfGE 12, 1 [3]).

    4 Abs. 1 GG erklärt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit für unverletzlich (vgl. BVerfGE 12, 1 [4]).

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62

    Auswirkungen des Übertritts in eine andere Glaubensgemeinschaft auf den Bestand

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde Urteile der ordentlichen Gerichte nicht in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen (BVerfGE 7, 198 [207]; 17, 302 [304]; 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Eine Glaubens- oder Gewissensentscheidung setze die unbedingte innere Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten voraus (BVerfGE 12, 45 [55]).
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Die Auffassung, daß die Glaubensfreiheit durch die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und durch das Sittengesetz beschränkt sei, wäre unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannten Verhältnis der Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG zur Spezialität der Einzelfreiheitsrechte (vgl. u. a. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 23, 50 [55 f.] m. weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde Urteile der ordentlichen Gerichte nicht in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen (BVerfGE 7, 198 [207]; 17, 302 [304]; 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Als Teil des grundrechtlichen Wertsystems ist die Glaubensfreiheit dem Gebot der Toleranz zugeordnet, insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das ganze grundrechtliche Wertsystem beherrscht (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; vgl. auch BVerfGE 30, 173 [193]).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
    Das folgt aus dem für den Staat verbindlichen Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität (BVerfGE 18, 385 [386]; 19, 206 [216]; 24, 236 [246]) und dem Grundsatz der Parität der Kirchen und Bekenntnisse (BVerfGE 19, 1 [8]; 24, 236 [246]).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Der Verfassungsordnung des Grundgesetzes liegt ein Menschenbild zugrunde, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 108, 282 ; 128, 326 ; 138, 296 ).

    Dadurch wird die verfassungsprägende Grundvorstellung des Menschen als eines in Freiheit zu Selbstbestimmung und Selbstentfaltung fähigen Wesens (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 108, 282 ; 128, 326 ; 138, 296 ) in ihr Gegenteil verkehrt.

    Ein legislatives Schutzkonzept hat sich aber an der der Verfassungsordnung des Grundgesetzes zugrundeliegenden Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen auszurichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 108, 282 ; 128, 326 ; 138, 296 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Die freie menschliche Persönlichkeit und ihre Würde stellen den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung dar (vgl BVerfGE 6, 32 (41); 27, 1 (6); 30, 173 (193); 32, 98 (108)).

    Schuldausgleich, Prävention Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet (vgl BVerfGE 32, 98 (109); 28, 264 (278)).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Beide Absätze des Art. 4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 44, 37 ; 83, 341 ; 108, 282 ; 125, 39 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 -, juris, Rn. 98).
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