Rechtsprechung
BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Wahlrecht Auslandsdeutscher
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl hinsichtlich im Ausland lebender Deutscher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 36, 139
- NJW 1974, 311
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55
Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach dem BWG 1953
Auszug aus BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Es ist demgemäß verfassungsmäßig, wenn das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland auf die Deutschen beschränkt wird, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes seßhaft sind (vgl. BVerfGE 5, 2 [6]).Entsprechendes galt für die Wahlgesetze der Länder (BVerfGE 5, 2 [5 f.]).
Gegen die in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BWahlG getroffene Regelung bestehen daher keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 5, 2 [6]).
- BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62
Vorauswahl
Auszug aus BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen (BVerfGE 15, 165 [166 f.]). - BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
Heimatbund Badenerland
Auszug aus BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl sind zulässig, sofern für sie ein zwingender Grund besteht (BVerfGE 28, 220 [225]).
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verbürgt - positiv - die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ; 132, 39 ).Er untersagt - negativ - den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürger von der Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ) und verbietet den Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen (vgl. BVerfGE 15, 165 ; 36, 139 ; 58, 202 ).
Er ist - wie der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit - im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit bei der Zulassung zur Wahl zum Deutschen Bundestag zu verstehen (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 129, 300 ; 132, 39 ) und schließt als spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seinem Anwendungsbereich einen Rückgriff auf Art. 3 Abs. 1 GG aus (…vgl. BVerfGE 99, 1 sowie statt vieler Wollenschläger, in: v. Mangoldt/ Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 1 Rn. 310).
aa) Indem § 13 Nr. 2 BWahlG Personen, für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausübung des Wahlrechts ausschließt, ist die Gewährleistung, dass jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ), betroffen.
(bb) Ebenso wenig vermag der Hinweis, dass es sich bei Wahlrechtsausschlüssen wegen "geistiger Gebrechen" um eine "traditionelle Begrenzung" der Allgemeinheit der Wahl handle (so noch BVerfGE 36, 139 ; 67, 146 ;… siehe auch BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Juli 2002 - Vf. 9-VII-01 -, juris, Rn. 43;… Badura, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 8, Anhang zu Art. 38 Rn. 10 ), den damit verbundenen Eingriff in den Regelungsgehalt von Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG zu legitimieren.
aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert, dass jeder sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ).
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
Ausnahmen waren zunächst nur für Deutsche, die im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses im Ausland tätig und daher besonders eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden geblieben waren, sowie deren Hausstandsangehörige zugelassen (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ).Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verbürgt die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 36, 139 ; 58, 202 ).
Er ist - nicht anders als der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit - im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit bei der Zulassung zur Wahl des Deutschen Bundestages zu verstehen (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, NVwZ 2012, S. 33 ).
Differenzierungen hinsichtlich der aktiven oder passiven Wahlberechtigung bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines besonderen, sachlich legitimierten Grundes (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 42, 312 ).
Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu früheren Ausgestaltungen der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen (namentlich BVerfGE 5, 2 ; 36, 139 ; 58, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 1990 - 2 BvR 1266/09 -, NJW 1991, S. 689 ) können daher nicht ohne Weiteres zur Beurteilung der aktuellen Rechtslage herangezogen werden.
Auch sei die Sonderregelung des damaligen § 12 Abs. 2 BWG für Angehörige des bundesdeutschenöffentlichen Dienstes (samt Angehörigen ihres Hausstandes), die auf Anordnung ihres Dienstherrn Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland genommen haben, nicht zu beanstanden und müsse nicht auf andere Auslandsdeutsche ausgedehnt werden; sie beruhe auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass dieser Personenkreis sich nicht freiwillig im Ausland aufhalte und während seiner vorübergehenden Abwesenheit aufs engste mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden bleibe (vgl. BVerfGE 36, 139 ).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
(vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).
- BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17
Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar
Diese Personen vom Wahlrecht auszuschließen, wird seit jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl vereinbar angesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Oktober 1973 - 2 BvC 3/73 - BVerfGE 36, 139 und vom 29. Mai 1984 - 2 BvC 2/84 - BVerfGE 67, 146 ). - BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14
Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl; …
Die Allgemeinheit des passiven Wahlrechts wird durch gesetzliche Beschränkungen der Wählbarkeit berührt, etwa durch ein bestimmtes Mindestalter, durch eine Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde oder durch Inkompatibilitätsregelungen (vgl. Art. 137 Abs. 1 GG), aber auch durch Beschränkungen der Wählbarkeit Einzelner, wozu § 45 StGB ermächtigt (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 23. Oktober 1973 - 2 BvC 3/73 - BVerfGE 36, 139 und vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ;… kritisch Meyer, in: Handbuch des Staatsrechts, Hrsg. Isensee/Kirchhof Bd. 3, 3. Aufl. 2005, § 46 Rn. 4;… Trute, in: von Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 6. Aufl. 2012, Art. 38 Rn. 24). - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16
Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16 …
Dem entspricht es, dass das Bundesverfassungsgericht es als aus zwingenden Gründen mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen hat, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird (BVerfG, Beschl. v. 23.10.1973 - 2 BvC 3/73 - BVerfGE 36, 139; Beschl. v. 21.09.1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312; Beschl. v. 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 - NVwZ 2002, 69), mithin in der Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG eine Durchbrechung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl sieht (…ebenso: Jarass/Pieroth-Pieroth, GG, 12. Aufl., Art. 38 Rn. 18;… Schreiber, in: Berliner Kommentar zum GG, Art. 38 Rn. 251 [Stand: August 2013];… Dreier-Morlok, GG, 3. Aufl., Art. 38 Rn. 72;… Sachs-Magiera, GG, 7. Aufl., Art. 38 Rn. 81; jedoch ist die Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG nicht an den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 Abs. 1 GG zu messen, da die Regelungen auf gleicher Rangebene stehen, vgl.: BVerfG, Beschl. v. 15.01.2009 - 2 BvC 4/04 - BVerfGE 122, 304, 309;… Beschl. v. 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 - juris Rn. 4). - BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen (vgl. BVerfGE 36, 139 ). - BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12
Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch …
Sie umschreiben die Grundsätze, welche nicht nur für das aktive, sondern auch für das passive Wahlrecht gelten (vgl. BVerfGE 36, 139 [141]; 58, 202 [205]).a) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl untersagt den unberechtigten Ausschluss von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl ( BVerfGE 36, 139 [141 ]; 58, 202 [205]).
Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen und fordert, dass grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise soll ausüben können ( BVerfGE 28, 220 (225 ); 36, 139 (141 ); 58, [202]).
Differenzierungen hinsichtlich der aktiven oder passiven Wahlberechtigung bedürfen zu ihrer Rechtfertigung stets eines durch die Verfassung legitimierten besonderen sachlichen Grund (vgl. BVerfGE 28, 220 [225]; 36, 139 [141]; 42, 312 [340f.]), welcher von mindestens gleichem Gewicht wie die Allgemeinheit der Wahl ist (vgl. BVerfGE 42, 312 [340f.];… BVerfG , Beschluss vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, NVwZ 1997, S. 1207 ; ebenso zur Gleichheit der Wahl BVerfGE 95, 408 [418]; 120, 82 [107]; BVerfGE 129, 300 [320]; BVerfGE 130, 212 [227f]).
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Kennzeichnend für die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl ist ihr formaler Charakter: Jeder soll sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (vgl. BVerfGE 13, 243 [246]; 28, 220 [225]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).Die stärkere Formalisierung des Gleichheitsgebots im Wahlrecht schließt indes - wie auch sonst bei Anwendung des Gleichheitssatzes - Differenzierungen nicht gänzlich aus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 28, 220 [225]; 36, 139 [141]).
Insoweit bleibt dem Gesetzgeber ein gewisser Spielraum für sachlich erforderliche Ausnahmen von der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (vgl. BVerfGE 4, 375 [382 f.]; 30, 227 [246]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).
- BGH, 15.01.2013 - II ZR 83/11
Eingetragene Genossenschaft: Wirksamkeit von Vorschriften der Wahlordnung zur …
- VG Karlsruhe, 11.05.2016 - 4 K 2062/14
Rechtswidrigkeit von Gemeinderatswahlen wegen Teilnahme von 16 - 18 Jahre alten …
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81
Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland
- VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig
- VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94
Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht …
- BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97
Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich …
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die …
- VG Kassel, 18.02.2022 - 3 K 1259/21
Kommunalwahl Mindestalter Hessen
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 18/94
Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Verfassungsnorm im Rahmen der Erhebung …
- StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft gültig
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
- StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22
- VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11
Wählbarkeit
- VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01
Wahlrechtsausschluss
- BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung
- StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908
Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten, …
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
- BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im …
- BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 809/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
Kommunalwahlrecht -Festsetzung des Mindestwahlalters auf 18 Jahre
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Vollzugslockerungen und noch nicht abgeurteilte Straftaten - Passives Wahlrecht …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
- BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84
Ausschluß vom Wahlrecht wegen Gebrechlichkeitspflegschaft
- BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 835/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
- VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
Kommunalwahlrecht; Wahlrecht unter 16-jähriger; Familienwahlrecht
- VG Arnsberg, 26.03.2014 - 9 K 2001/12
Rechtmäßigkeit einer Wahl des Studierendenparlaments sowie der …
- VG Leipzig, 01.12.1995 - 1 K 437/95
Kommunalwahlrecht; Bürgermeisterwahl; Ungültigkeitserklärung; Eignung; Vermutung …
- VG Schleswig, 19.06.2017 - 7 A 191/16
Recht der freien Berufe - Einspruch gegen die Wahl der Kammerversammlung 2015
- VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09
Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes