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   BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70, 1 BvL 6/70, 1 BvL 9/70   

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https://dejure.org/1974,40
BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70, 1 BvL 6/70, 1 BvL 9/70 (https://dejure.org/1974,40)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1974 - 1 BvL 5/70, 1 BvL 6/70, 1 BvL 9/70 (https://dejure.org/1974,40)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1974 - 1 BvL 5/70, 1 BvL 6/70, 1 BvL 9/70 (https://dejure.org/1974,40)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Patentanmeldungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht im Patenterteilungsverfahren auf die vor dem Inkrafttreten des Patentänderungsgesetzes erfolgten Patentanmeldungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 281
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    Rechtspositionen, die durch solche Normen umschrieben sind, sind durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet (BVerfGE 24, 367 (396); 31, 275 (289 f.)).

    Die Gültigkeit der neuen Vorschriften ist somit Vorfrage für die Prüfung des Überleitungsrechts (BVerfGE 31, 275 (285)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß der Gesetzgeber bei notwendigen Rechtsänderungen nicht vor der Alternative steht, die nach bisherigem Recht begründeten subjektiven Rechte entweder zu belassen oder unter den Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG zu enteignen (BVerfGE 31, 275 (284 f.)).

    Allerdings sind dem Gesetzgeber bei dem Erlaß solcher Vorschriften durch die Verfassung Schranken gesetzt - wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. die Nachweise in BVerfGE 31, 275 (289)).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hat für die vermögenswerten Güter im Eigentumsgrundrecht eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (vgl. BVerfGE 31, 275 (293)).

    Überleitungsregelungen, die eine nach altem Recht erworbene subjektive Rechtsstellung verändern, sind dann zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (BVerfGE 31, 275 (289 f.)).

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    b) Der Gesetzgeber muß, worauf das vorlegende Gericht zutreffend hinweist, hierbei das Rechtsstaatsprinzip beachten (BVerfGE 34, 139 (146)).

    c) Selbstverständlich muß der Gesetzgeber auch den allgemeinen Gleichheitssatz beachten (BVerfGE 34, 139 (146) mit Nachweisen).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    Bei der Beantwortung der Frage, welche vermögenswerten Güter als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG anzusehen sind, muß daher auf den Zweck und die Funktion der Eigentumsgarantie unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung im Gesamtgefüge der Verfassung zurückgegriffen werden (BVerfGE 31, 229 (239)).

    Es ist Sache des Gesetzgebers, bei der Lösung dieser Konfliktsituation Maßstäbe festzulegen, die der Natur des Erfinder- Urheberrechts und seiner sozialen Bedeutung gerecht werden (vgl. BVerfGE 31, 229 (241)).

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 19/65

    Zwischenstreit im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    Seit langem wird die patentfähige Erfindung als eine Rechtsposition angesehen, die - schon vor der Patenterteilung - zwar noch kein ausschließliches Recht am Erfindungsgedanken, wohl aber bereits Schutzansprüche in der Person des Erfinders entstehen läßt und schon Gegenstand von Rechtsgeschäften sein kann (vgl. RGZ 29, 49 (51); 37, 41 (42 f.); 77, 81 (82); BGHZ 47, 132 (136); Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz , 6. Aufl., 1973, Einl. PatG Rdnr. 22 und § 3 PatG Rdnrn. 9 ff.; Bernhard, Lehrbuch des Deutschen Patentrechts, 3. Aufl., 1973, S. 76 ff.).

    Hierbei muß berücksichtigt werden, daß die fertige und verlautbarte Erfindung die Grundlage für das Recht auf das Patent (§ 3 PatG ) bildet, das durch die Anmeldung verwirklicht wird (BGHZ 47, 132 (141)).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    Rechtspositionen, die durch solche Normen umschrieben sind, sind durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet (BVerfGE 24, 367 (396); 31, 275 (289 f.)).
  • RG, 28.05.1892 - I 75/92

    Klage auf Übertragung eines Patentes.

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    Seit langem wird die patentfähige Erfindung als eine Rechtsposition angesehen, die - schon vor der Patenterteilung - zwar noch kein ausschließliches Recht am Erfindungsgedanken, wohl aber bereits Schutzansprüche in der Person des Erfinders entstehen läßt und schon Gegenstand von Rechtsgeschäften sein kann (vgl. RGZ 29, 49 (51); 37, 41 (42 f.); 77, 81 (82); BGHZ 47, 132 (136); Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz , 6. Aufl., 1973, Einl. PatG Rdnr. 22 und § 3 PatG Rdnrn. 9 ff.; Bernhard, Lehrbuch des Deutschen Patentrechts, 3. Aufl., 1973, S. 76 ff.).
  • RG, 11.04.1896 - I 446/95

    Erfindung und Erfinderrecht vor Anmeldung und Erteilung eines Patentes. Hat der

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    Seit langem wird die patentfähige Erfindung als eine Rechtsposition angesehen, die - schon vor der Patenterteilung - zwar noch kein ausschließliches Recht am Erfindungsgedanken, wohl aber bereits Schutzansprüche in der Person des Erfinders entstehen läßt und schon Gegenstand von Rechtsgeschäften sein kann (vgl. RGZ 29, 49 (51); 37, 41 (42 f.); 77, 81 (82); BGHZ 47, 132 (136); Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz , 6. Aufl., 1973, Einl. PatG Rdnr. 22 und § 3 PatG Rdnrn. 9 ff.; Bernhard, Lehrbuch des Deutschen Patentrechts, 3. Aufl., 1973, S. 76 ff.).
  • RG, 25.09.1911 - I 72/11

    Erfinderrecht vor der Patentanmeldung.

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70
    Seit langem wird die patentfähige Erfindung als eine Rechtsposition angesehen, die - schon vor der Patenterteilung - zwar noch kein ausschließliches Recht am Erfindungsgedanken, wohl aber bereits Schutzansprüche in der Person des Erfinders entstehen läßt und schon Gegenstand von Rechtsgeschäften sein kann (vgl. RGZ 29, 49 (51); 37, 41 (42 f.); 77, 81 (82); BGHZ 47, 132 (136); Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz , 6. Aufl., 1973, Einl. PatG Rdnr. 22 und § 3 PatG Rdnrn. 9 ff.; Bernhard, Lehrbuch des Deutschen Patentrechts, 3. Aufl., 1973, S. 76 ff.).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Dagegen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist; hierfür sind dessen Eigenart und Funktion von entscheidender Bedeutung (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 229 ; 36, 281 ; 37, 132 ; 42, 263 ; 50, 290 ; 53, 257 ; 100, 226 ).

    Unter der Geltung des Grundgesetzes hat sich die bereits in der Weimarer Republik begonnene Ausweitung des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs fortgesetzt (vgl. BVerfGE 25, 371 Aktien; BVerfGE 31, 229 Urheberrechte; BVerfGE 36, 281 Patentrechte; BVerfGE 53, 257 sozialversicherungsrechtliche Ansprüche; BVerfGE 53, 336 öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche; BVerfGE 89, 1 Besitzrecht des Mieters; vgl. dazu Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 157 ff.).

    Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ist zudem der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen, der in Art. 14 Abs. 1 GG für vermögenswerte Güter eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 36, 281 ; 72, 9 ; 75, 78 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 374 ).

    Die Eigentumsgarantie gebietet nicht, einmal ausgestaltete Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 36, 281 ; 42, 263 ; 58, 300 ).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Er kann im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohlerworbenen Rechtes verdienen (BVerfGE 31, 275 [285, 290]; 36, 281 [293]; 43, 242 [288]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Dagegen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung um so weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion steht (vgl. BVerfGE 21, 73 (83); 31, 229 (242); 36, 281 (292); 37, 132 (140); 42, 263 (294)).
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