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   BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69   

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https://dejure.org/1974,33
BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69 (https://dejure.org/1974,33)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.1974 - 2 BvN 1/69 (https://dejure.org/1974,33)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 1974 - 2 BvN 1/69 (https://dejure.org/1974,33)
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Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

Art. 33 Abs. 5 GG;

Art. 100 Abs. 1, Abs. 3 GG;

Art. 31, Art. 142, Art. 28 GG, Bundesverfassungsrecht bricht inhaltsgleiches Landesverfassungsrecht nicht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensvoraussetzungen der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 342
  • NJW 1974, 1181
  • DVBl 1974, 420
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
    Art. 31 GG ist eine Vorschrift, die Normenkollisionen lösen soll (BVerfGE 26, 116 [135]); Voraussetzung für die Anwendung einer Kollisionsnorm ist, daß zwei Normen miteinander kollidieren; das heißt aber, die Kollisionsnorm hinweggedacht, müssen beide Normen auf einen Sachverhalt anwendbar sein und bei ihrer Anwendung zu verschiedenen Ergebnissen führen können.

    31 GG ist eine Vorschrift, die Normenkollisionen lösen soll (BVerfGE 26, 116 [135]).

  • BVerfG, 09.07.1957 - 2 BvL 30/56

    Platzerhalt-Mandat

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher ausdrücklich - d. h. unter Auseinandersetzung mit den Argumenten, die zur Auslegung des Art. 31 GG in der Literatur und Rechtsprechung vorgetragen werden - noch nicht geäußert, ob auch gleichlautendes oder inhaltsgleiches Landesrecht durch Bundesrecht gebrochen wird (vgl. jedoch BVerfGE 7, 77 [82]).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    a) Das Grundgesetz geht von der grundsätzlichen Verfassungsautonomie der Länder aus (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 64, 301 ; 90, 60 ); die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder stehen im föderativ gestalteten Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 107, 1 ).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Es will weder Konformität noch Uniformität herbeiführen, sondern lediglich ein gewisses Maß an Homogenität vorgeben (vgl. BVerfGE 9, 268 [279]; 24, 367 [390]; 27, 44 [56]; 36, 342 [360]; 41, 88 [116]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen

    Allerdings erfährt der Tenor durch die anschließenden Gründe des Beschlusses eine entscheidende Ausdehnung, die als tragende Begründung letztlich für das Verständnis und die Wirkungen der Entscheidung des Plenums maßgeblich ist (vgl. BVerfGE 3, 261 ; 36, 342 jeweils zu Art. 100 Abs. 3 GG).
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