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   BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52   

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https://dejure.org/1954,10
BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52 (https://dejure.org/1954,10)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1954 - 1 BvR 361/52 (https://dejure.org/1954,10)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1954 - 1 BvR 361/52 (https://dejure.org/1954,10)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • opinioiuris.de

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstbindung des Revisionsgerichts für den zweiten infolge der Entscheidung im ersten Rechtsgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 1
  • NJW 1954, 1153
  • MDR 1954, 716
  • DVBl 1955, 21
  • DÖV 1954, 500
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 13.05.1929 - IV B 18/29

    Ist ein Oberlandesgericht, das auf weitere Beschwerde eine Sache an das

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    (Vgl. RFH 7, 27 (29/30); RFH StW 1929, II, 1388; RFH 42, 348 (349); für den Zivilprozeß RGZ 149, 157 (163); für den Strafprozeß RGSt. 59, 31 (34); für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit RGZ 124, 322 (323); für das Preuß.
  • RG, 01.11.1935 - VI 453/34

    1. Ist nach der Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    (Vgl. RFH 7, 27 (29/30); RFH StW 1929, II, 1388; RFH 42, 348 (349); für den Zivilprozeß RGZ 149, 157 (163); für den Strafprozeß RGSt. 59, 31 (34); für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit RGZ 124, 322 (323); für das Preuß.
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    Die form- und fristgerecht eingelegte Verfassungsbeschwerde ist zulässig, da der Beschwerdeführer geltend macht, durch das angefochtene Urteil in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt zu sein und gerichtliche Entscheidungen dieses Grundrecht verletzen können (vgl. BVerfGE 2, 336 [340]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    Es ist allgemein anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile nicht zur Nachprüfung im vollen Umfange, wie bei einer Revisionsinstanz, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße führen kann (BVerfGE 1, 4 [5]; 1, 7 [8]; 1, 418 [428, 429]; BVerfGE 3, 213 [219, 220]).
  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 61/51

    Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    Es ist allgemein anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile nicht zur Nachprüfung im vollen Umfange, wie bei einer Revisionsinstanz, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße führen kann (BVerfGE 1, 4 [5]; 1, 7 [8]; 1, 418 [428, 429]; BVerfGE 3, 213 [219, 220]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    Es ist allgemein anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile nicht zur Nachprüfung im vollen Umfange, wie bei einer Revisionsinstanz, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße führen kann (BVerfGE 1, 4 [5]; 1, 7 [8]; 1, 418 [428, 429]; BVerfGE 3, 213 [219, 220]).
  • BVerfG, 03.10.1951 - 1 BvR 103/51

    Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    Es ist allgemein anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile nicht zur Nachprüfung im vollen Umfange, wie bei einer Revisionsinstanz, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße führen kann (BVerfGE 1, 4 [5]; 1, 7 [8]; 1, 418 [428, 429]; BVerfGE 3, 213 [219, 220]).
  • RG, 15.01.1925 - III 932/24

    1. Unter welchen Voraussetzungen können sogenannte Verrechnungsanweisungen einer

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
    (Vgl. RFH 7, 27 (29/30); RFH StW 1929, II, 1388; RFH 42, 348 (349); für den Zivilprozeß RGZ 149, 157 (163); für den Strafprozeß RGSt. 59, 31 (34); für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit RGZ 124, 322 (323); für das Preuß.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Insbesondere kann davon, daß das angegriffene Urteil auf Willkür im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhe und deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, keine Rede sein (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19

    Verfassungsbeschwerden gegen die Verurteilung wegen Diebstahls nach Entnahme von

    Soweit die Beschwerdeführerinnen der Auffassung sind, im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "Fremdheit' einer Sache im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB sei entgegen der ständigen fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht auf die zivilrechtlichen Wertungen zurückzugreifen, ergibt sich der Prüfungsmaßstab aus dem in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Willkürverbot (vgl. hierzu BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfGK 12, 139 ; stRspr).
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