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   BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53   

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https://dejure.org/1955,127
BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53 (https://dejure.org/1955,127)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1955 - 1 BvR 522/53 (https://dejure.org/1955,127)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1955 - 1 BvR 522/53 (https://dejure.org/1955,127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19 Abs. 1; ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 143
  • NJW 1955, 541 (Ls.)
  • DÖV 1955, 350
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters werden ferner nicht dadurch begründet, dass er im verfassungsgerichtlichen Verfahren auf rechtliche Bedenken gegen das Vorbringen eines Beteiligten hinweist (BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    An dieser seiner grundsätzlichen Auffassung, die der Senat bereits in der Entscheidung vom 5. April 1952 (vgl. BVerfGE 1, 248 [256]) vertreten hat, die er in den Entscheidungen vom 11. August 1954 (BVerfGE 4, 40) und vom 6. Februar 1956 (BVerfGE 4, 380) aufrechterhalten hat, und der sich der Erste Senat in den Entscheidungen vom 3. Juni 1954 (BVerfGE 3, 394), 21. Januar 1955 (BVerfGE 4, 143) und vom 13. Juni 1956 (BVerfGE 5, 83) angeschlossen hat, und die auch von Landesverfassungsgerichten vertreten wird (Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 10. Juni 1949, BayVGHE n. F. Bd. 2 Teil II S. 45; Urteil des Vorläufigen Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Oktober 1953, Nr. 1/52) hält der Senat auch nach erneuter Prüfung fest.
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass mit dem Berichterstatterschreiben nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung gegeben werden (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. August 2017 - 2 BvC 67/14 -, Rn. 3) und dabei nur auf die aus der Sicht des Berichterstatters wesentlichen Fragen eingegangen werden muss, hingegen nicht auf jedwede Argumentation.

    Ein solcher Hinweis des Richters Müller, der der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 142, 182 ).

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