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   BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55   

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https://dejure.org/1956,16
BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55 (https://dejure.org/1956,16)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1956 - 1 BvR 479/55 (https://dejure.org/1956,16)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1956 - 1 BvR 479/55 (https://dejure.org/1956,16)
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Gesetzlicher Richter

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Terminsanberaumung durch ausgeschlossenen Richter

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Gesetzlicher Richter

  • openjur.de

    Gesetzlicher Richter

  • opinioiuris.de

    Gesetzlicher Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StPO § 213
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 28.03.1956)

    Die Kammer war schwach

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 412
  • NJW 1956, 545
  • MDR 1956, 280
  • DVBl 1956, 348
  • DÖV 1956, 309
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 354/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
    Das Urteil sowie das auf die Revision des Beschwerdeführers in dieser Sache ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 1955 - 1 StR 354/55 - werden aufgehoben.

    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision mit Urteil vom 13. Dezember 1955 - 1 StR 354/55 -.

    Die Akten 2 KLs 1152 des Landgerichts München I und 1 StR 354/55 des Bundesgerichtshofs sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
    Beruht die Maßnahme eines Richters, die eine solche Folge herbeiführt, auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so scheidet eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aus (BVerfGE 3, 359 [364]).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Richtig daran ist, dass eine Terminsanberaumung aus sachfremden Erwägungen einen Verstoss gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bedeuten kann (BVerfG NJW 1956, 545).
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