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   BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54   

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https://dejure.org/1954,134
BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54 (https://dejure.org/1954,134)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.1954 - 1 BvL 1/54 (https://dejure.org/1954,134)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 1954 - 1 BvL 1/54 (https://dejure.org/1954,134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    D-Markbilanzgesetz

  • opinioiuris.de

    D-Markbilanzgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts: Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 45
  • NJW 1954, 1521
  • MDR 1954, 715
  • DVBl 1955, 270
  • DÖV 1955, 62
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53

    Besatzungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54
    Die Vorlage ist jedoch unzulässig, weil § 16 Satz 1 der 42. DVO/UG Besatzungsrecht ist, das auch vom Bundesverfassungsgericht nicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden kann (vgl. den Beschluß vom 28. April 1954 - 1 BvL 85/53 -, BVerfGE 3, 368).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil keines der in § 82 Abs. 1 i.V.m. § 77 BVerfGG bezeichneten Verfassungsorgane dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54
    durch die hinsichtlich der Fristen in § 15 der 42. DVO/UG getroffene Sonderregelung ausgeschlossen wird, und zwar auch bei etwaiger Ungültigkeit des § 16 Satz 1. Indessen braucht diese Frage hier nicht entschieden zu werden, da es für die Zulässigkeit einer Vorlage genügt, daß vom Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts aus die Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von der Gültigkeit des von ihm für die verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (BVerfGE 2, 181 [190 f.]), und die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Husum vertretbar ist.
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    In einem Normenkontrollverfahren, das eine Bestimmung der 42. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz betraf, hat der Erste Senat weiter entschieden, daß die angegriffene Bestimmung Besatzungsrecht sei und Besatzungsrecht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht geprüft werden könne (BVerfGE 4, 45).

    Von dieser Auslegung ist das Bundesverfassungsgericht auch bisher ausgegangen (vgl. BVerfGE 1, 184 [197]; 4, 45 [48 f.]).

    a) Wie im Beschluß selbst erwähnt ist, hat der Erste Senat eine Vorlage, mit der Vorschriften des Besatzungsrechts nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt wurden, mit der Begründung für unzulässig erklärt, daß Besatzungsrecht vom Bundesverfassungsgericht nicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden könne (BVerfGE 4, 45 [48 f.]).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Der Zulässigkeit des Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts Köln steht es nicht entgegen, daß er nicht in einem Prozeß, sondern in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist (vgl. BVerfGE 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auch Entscheidungen der Registergerichte über Eintragungsanträge sind gerichtliche Entscheidungen im Sinne des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 4, 45 [48]; 10, 59 [66]).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auch handelt es sich bei der öffentlichen Bekanntmachung unabhängig davon, ob sie funktional als Justizverwaltungstätigkeit oder als Rechtsprechung einzustufen ist, um eine Entscheidung im Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG i. V. m. § 80 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 4, 45 [48]; 7, 183 [186]; 31, 43 [44 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß sie auch insoweit die Verfassungsmäßigkeit der für ihre Tätigkeit erheblichen Rechtsnormen gemäß Art. 100 GG prüfen (BVerfGE 4, 45 [48]; 10, 59 [66] und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs [Art. 103 Abs. 1 GG] beachten müssen [BVerfGE 19, 49 [51]].
  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

    Hierdurch änderte sich nichts an dem Rechtscharakter des § 4 Abs. 2 EheG als Kontrollratsrecht, einerlei, ob der Bundesgesetzgeber bei der Neufassung der Befreiungsvorschrift das Fortgelten des Ehehindernisses wegen Geschlechtsgemeinschaft in seinen Willen aufgenommen hat oder nicht (vgl. BVerfGE 4, 45 [50]; OLG Hamm, FamRZ 1964, S. 212 [213] unter Aufgabe seines früheren Standpunkts; Maunz/Sigloch/Schmidt-Bleibtreu/ Klein, BVerfGG, § 80 Anm. 61 a. E.).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung

    Denn nach dieser Bestimmung braucht es sich nicht um Streitentscheidungen zu handeln (BVerfGE 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67

    Gemeinsame Amtsgerichte

    c) Die von den Amtsrichtern in der gegebenen Prozeßlage zu treffende Entscheidung über Fortführung oder Abgabe der Verfahren ist als Entscheidung im Sinne von Art. 100 Abs. 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG anzusehen (BVerfGE 7, 183 [186] und BVerfGE 4, 45 [48]; 4, 352 [355]; 16, 27 [28 f., 32]; vgl. auch BVerfGE 11, 330 [336]; 21, 148 [149]).
  • BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88

    Exilpolitische Tätigkeit - Fortführung einer früheren Tätigkeit - Ausländer -

    Bei dieser Betrachtungsweise kommt es nicht auf einen wegen der Tätigkeit in der Heimat bereits entstandenen mehr oder weniger großen Gefährdunpsgrad, sondern allein darauf an, daß sich die exilpolitische Tätigkeit des Asylbewerbers als "notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgetanen Lebenshaltung" erweist (BVerfGE 4, 51 [BVerfG 15.09.1954 - 1 BvL 1/54]).
  • StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss;

  • BVerwG, 28.03.1956 - II C 301.54

    Nichtberücksichtigung von Beförderungen als Grundrechtsverletzung - Verletzung

  • BFH, 02.03.1955 - II 169/53 S

    Rechtsweg bei Fragen über die Zulassung von Helfern in Steuersachen - Umfang der

  • BVerwG, 20.05.1959 - VII B 9.59

    Widerruf einer förmlichen Genehmigung für den Kraftdroschkenverkehr - Genehmigung

  • BVerwG, 09.08.1955 - V B 29.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1960 - VII ZR 103/59
  • BVerwG, 28.05.1955 - I B 261.53

    Rechtsmittel

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