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   BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74   

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BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74 (https://dejure.org/1975,436)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74 (https://dejure.org/1975,436)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1975 - 2 BvR 1099/74 (https://dejure.org/1975,436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bußgeldverfahren - Einspruch gegen den Bußgeldbescheid - Anrufung des Gerichts - Ständige Wohnung - Urlaub - Zustellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 182
  • MDR 1975, 997
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Schon darin liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 37, 93 (97)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß in einem solchen Fall zur Glaubhaftmachung, deren Mittel in der Strafprozeßordnung und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ohnehin nicht bezeichnet sind, die schlichte Erklärung des Antragstellers genügen kann (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (98); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).

    Vielmehr hätte die seit dem 13. September 1974 vorliegende Bestätigung bei der Entscheidung des Amtsgerichts über die Begründetheit des jedenfalls zulässigen Wiedereinsetzungsgesuchs berücksichtigt werden müssen (BVerfGE 37, 93 (99)).

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Dieser in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die summarischen Bußgeldverfahren und Strafbefehlsverfahren seit langem gefestigte Grundsatz (BVerfGE 38, 35 (38f) mit weiteren Nachweisen) wird in den angegriffenen Beschlüssen außer acht gelassen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß in einem solchen Fall zur Glaubhaftmachung, deren Mittel in der Strafprozeßordnung und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ohnehin nicht bezeichnet sind, die schlichte Erklärung des Antragstellers genügen kann (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (98); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).

    Dann bedeutet aber die Forderung weiterer Glaubhaftmachung eine Überspannung (BVerfGE 37, 100 (103)), und es darf demgemäß dem Beschwerdeführer nicht angelastet werden, daß die gleichwohl beigebrachte Bestätigung des Arbeitgebers verspätet sei (BVerfGE 38, 35 (39f)).

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß in einem solchen Fall zur Glaubhaftmachung, deren Mittel in der Strafprozeßordnung und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ohnehin nicht bezeichnet sind, die schlichte Erklärung des Antragstellers genügen kann (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (98); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).

    Dann bedeutet aber die Forderung weiterer Glaubhaftmachung eine Überspannung (BVerfGE 37, 100 (103)), und es darf demgemäß dem Beschwerdeführer nicht angelastet werden, daß die gleichwohl beigebrachte Bestätigung des Arbeitgebers verspätet sei (BVerfGE 38, 35 (39f)).

    Daß die auf Urlaubsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung beruhende Unkenntnis nicht schon dann als verschuldet gewertet werden darf, wenn der über eine ständige Wohnung verfügende Empfänger vor Antritt des Urlaubs keine besonderen Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen getroffen hat, ist vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls schon mehrfach ausgesprochen worden (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß in einem solchen Fall zur Glaubhaftmachung, deren Mittel in der Strafprozeßordnung und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ohnehin nicht bezeichnet sind, die schlichte Erklärung des Antragstellers genügen kann (BVerfGE 26, 315 (320); 37, 93 (98); 37, 100 (103); 38, 35 (39)).

    Daß die auf Urlaubsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung beruhende Unkenntnis nicht schon dann als verschuldet gewertet werden darf, wenn der über eine ständige Wohnung verfügende Empfänger vor Antritt des Urlaubs keine besonderen Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen getroffen hat, ist vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls schon mehrfach ausgesprochen worden (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Daß die auf Urlaubsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung beruhende Unkenntnis nicht schon dann als verschuldet gewertet werden darf, wenn der über eine ständige Wohnung verfügende Empfänger vor Antritt des Urlaubs keine besonderen Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen getroffen hat, ist vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls schon mehrfach ausgesprochen worden (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Daß die auf Urlaubsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung beruhende Unkenntnis nicht schon dann als verschuldet gewertet werden darf, wenn der über eine ständige Wohnung verfügende Empfänger vor Antritt des Urlaubs keine besonderen Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen getroffen hat, ist vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls schon mehrfach ausgesprochen worden (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Es läßt sich zumindest nicht ausschließen, daß das Amtsgericht diesen gemäß § 31 BVerfGG bindenden Grundsatz*R (Beschluß vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74)*Z nicht beachtet hat.
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74
    Daß die auf Urlaubsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung beruhende Unkenntnis nicht schon dann als verschuldet gewertet werden darf, wenn der über eine ständige Wohnung verfügende Empfänger vor Antritt des Urlaubs keine besonderen Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen getroffen hat, ist vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls schon mehrfach ausgesprochen worden (BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319); 34, 154 (156); 35, 296 (298); 37, 100 (102)).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    b) Es besteht auch keine rechtliche Notwendigkeit, dem Urlaub des Arbeitnehmers allein in der Rechtsbeziehung zum Arbeitgeber eine zugangshemmende Wirkung zukommen zu lassen, während dies in seinem sonstigen Rechtsverkehr nicht der Fall ist (vgl. BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91; 40, 182, 186; 41, 332, 336; BGH, VersR 1982, 652, 653; 1984, 81, 82; BVerwG, MDR 1977, 431).

    Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen urlaubsbedingter Abwesenheit ist schon im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in aller Regel geboten (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 26, 315, 319 [BVerfG 09.07.1969 - 2 BvR 753/68]; 34, 154, 156 f. = AP Nr. 28 zu Art. 103 GG; 37, 100, 102; 40, 182, 186; 41, 332, 336; vgl. Wenzel, aaO; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 5 KSchG Rz 60).

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Nach der Neufassung des § 45 StPO (Art. 1 Nr. 9 des 1. StVRG vom 9.12.1974 - BGBl. I S. 3393), die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet hat, eine zunächst unzulängliche Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe auch noch in der Beschwerdeinstanz zu vervollständigen, ist es verfassungsrechtlich nicht mehr geboten, die sogenannte 'schlichte Erklärung' zur Glaubhaftmachun eines 'besonders naheliegenden, der Lebenserfahrung entsprechenden Versäumungsgrundes' allein ausreichen zu lassen (Ergänzung zu BVerfGE 40, 182 [186]).«.

    In Anwendung dieses Grundsatzes hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden darf, wenn er vor einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (BVerfGE 37, 100 (102); 40, 88 (91 f.); 40, 182 (186); jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Entscheidend ist allein, daß die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - zu denken wäre an längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 40, 182 (186) mit Nachweisen).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Wird die Einspruchsfrist hingegen versäumt, so hängt die Verwirklichung der in diesem Sinne einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien des Art. 19 Abs. 4 und des Art. 103 Abs. 1 GG davon ab, daß dem Betroffenen, der die Frist versäumt hat, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben wird (vgl BVerfGE 38, 35 (38f); 40, 182 (184)).
  • VerfGH Berlin, 09.05.2019 - VerfGH 96/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidiger; Zustellung; Benachrichtigung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesrecht darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; BVerfGE 40, 88 ; BVerfGE 40, 182 ; BVerfGE 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; BVerfGE 41, 332 ).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Bei der Abgrenzung des einer Partei Zumutbaren an Aufmerksamkeit und Bemühung, den Beginn der Verhandlung ihrer Sache zu erfahren, gilt der Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entwickelt hat: Die an den Betroffenen zu stellenden Anforderungen - dort an Vorkehrungen gegen eine drohende Fristversäumnis, hier an Vorkehrungen gegen die Versäumung des Beginns der mündlichen Verhandlung - dürfen nicht überspannt werden (vgl zuletzt BVerfGE 40, 42 ; 40, 46; 40, 88; 40, 95; 40, 101; 40, 182).
  • LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17

    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

    "Entscheidend ist allein, daß die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - zu denken wäre an längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 40, 182 (186) mit Nachweisen).
  • BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

    Das gilt auch für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Welche Sorgfalt einem Bürger, der eine ständige Wohnung besitzt und diese nur vorübergehend während eines Urlaubs nicht benutzt, allgemein zuzumuten ist, hat das BVerfG - mit Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG (BVerfG Beschlüsse vom 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88, 93 f und vom 8.7.1975 - 2 BvR 1099/74 - BVerfGE 40, 182, 186 f) - bereits mehrfach entschieden (BVerfG Beschlüsse vom 21.1.1969 - 2 BvR 724/67 - BVerfGE 25, 158, 166, vom 9.7.1969 - 2 BvR 753/68 - BVerfGE 26, 315, 319 und vom 16.11.1972 - 2 BvR 21/72 - BVerfGE 34, 154, 156 f) .
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Gleiches gilt für die Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in diesen Rechtsbereichen, wo sich auswirkt, daß eine obergerichtliche Instanz auch bei Divergenzen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl als Beispiele: BVerfGE 38, 35 (38ff); 40, 88 (92ff); 40, 182 (184ff); 41, 23 (25ff); 41, 341; - Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - und vom 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 -) nicht vorhanden ist.
  • OLG Naumburg, 03.01.2013 - 2 Ws 233/12

    Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl: Wiedereinsetzung bei etwa

  • BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 267/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZB 63/04

    Anforderungen an die Darlegung unverschuldeter Säumnis zur Begründung einer

  • VG Schwerin, 21.05.2013 - 4 A 1448/12

    Schmutzwassergebühren - Gebühren der Fäkalschlammentsorgung; Frist zur Mitteilung

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZB 40/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 02.06.1987 - 2 BvR 1389/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zugrundelegung eines nicht

  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 4 Ws 79/16

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei vorübergehendem Verlassen der

  • SG Detmold, 28.09.2006 - S 13 AL 112/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 2 SO 2048/11
  • LSG Bayern, 15.04.2004 - L 11 AL 225/03

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Verhinderung des Zustandekommens

  • BVerwG, 04.12.1979 - 3 ER 219.79

    Rechtsmittel

  • VG München, 22.12.2009 - M 1 K 09.3209

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden bei längerer, vorhersehbarer

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