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   BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74   

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BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,67)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,67)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 (https://dejure.org/1975,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die Richterwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 1
  • NJW 1976, 889
  • DVBl 1976, 73
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die Formalisierung sowohl der Wahlrechtsgleichheit als auch der damit eng zusammenhängenden Chancengleichheit der politischen Parteien hat - historisch betrachtet - ihre Wurzel im Postulat der politischen Gleichheit aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 34, 81 (98) mit weiteren Nachweisen).

    Der besondere Zweck der Wahl läßt also in großem Umfang Differenzierungen zu, die bei Anwendung des Grundsatzes der formalen Wahlrechtsgleichheit nicht zulässig wären, weil für sie besondere rechtfertigende, zwingende Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 34, 81 (99) mit weiteren Nachweisen) nicht bestehen.

  • BVerwG, 23.05.1975 - VII A 1.73

    Präsidium - Wahlanfechtung - Objektive Gesetzesverletzung - Blockwahlsystem

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Wahl des Präsidiums eines Gerichts wird die Auffassung vertreten, daß die Wahl in dieses Organ richterlicher Selbstverwaltung nicht abgelehnt werden kann (vgl. BVerwG in DVBl. 1975 S. 727 (728), auch BGH in NJW 1974, S. 183 (184) zur Kennzeichnung dieser Wahl).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die durch das Grundgesetz errichtete demokratische Ordnung trägt dem dadurch Rechnung, daß sie im Bereich der politischen Willensbildung alle Staatsbürger grundsätzlich absolut gleich bewertet und eine Durchbrechung dieses Grundsatzes nur aus zwingenden Gründen zuläßt (vgl. BVerfGE 8, 51 (69); 14, 121 (132)).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die Auslegung der Vorschrift unter Heranziehung der mit ihr im Zusammenhang stehenden Teile des Gesetzes durch das vorlegende Gericht, von der für die Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage auszugehen ist (vgl. BVerfGE 38, 154 (162) mit weiteren Nachweisen), ist jedenfalls vertretbar.
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71

    Anfechtung innerparteilicher Wahlen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Wahl des Präsidiums eines Gerichts wird die Auffassung vertreten, daß die Wahl in dieses Organ richterlicher Selbstverwaltung nicht abgelehnt werden kann (vgl. BVerwG in DVBl. 1975 S. 727 (728), auch BGH in NJW 1974, S. 183 (184) zur Kennzeichnung dieser Wahl).
  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Für allgemeine Wahlen gilt, daß das aktive Wahlrecht in der parlamentarischen Demokratie heute an keine weiteren Voraussetzungen als Volljährigkeit und Staatsangehörigkeit geknüpft ist und kein Staatsbürger davon ohne zwingenden Grund ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 36, 139 (141)).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Die durch das Grundgesetz errichtete demokratische Ordnung trägt dem dadurch Rechnung, daß sie im Bereich der politischen Willensbildung alle Staatsbürger grundsätzlich absolut gleich bewertet und eine Durchbrechung dieses Grundsatzes nur aus zwingenden Gründen zuläßt (vgl. BVerfGE 8, 51 (69); 14, 121 (132)).
  • BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70

    Heimatbund Badenerland

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Als ungeschriebenes Verfassungsrecht gilt er darüber hinaus für sonstige politische Abstimmungen und Volksentscheide (vgl. BVerfGE 13, 54 (91 f.); 28, 220 (224)).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Bei der Wahl geht es nicht wie bei Parlamentswahlen um die demokratische Legitimierung eines Organs, das die Gesamtbürgerschaft repräsentiert; die Richter bedürfen bei der Ausübung ihrer Beteiligungsaufgaben einer solchen Legitimation nicht, weil das Grundgesetz die Einstellung und Beförderung der Richter gewählten Volksvertretern und von der Volksvertretung bestellten und ihr verantwortlichen Ministern übertragen hat (Art. 95 Abs. 2, 98 Abs. 4 GG ; vgl. auch BVerfGE 9, 268 (278 ff.)).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
    Außerhalb demokratischer Wahlen politisch-parlamentarischer Art kann der Grundsatz, daß jeder sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können, Einschränkungen erfahren (vgl. BVerfGE 39, 247 (254) für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen).
  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 EKrG

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Das Grundgesetz erzwingt keine formal gleiche Art der Wahlen aller Art (vgl. BVerfGE 41, 1 ).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Ein Gebot strikter formaler Gleichheit besteht dabei nicht (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGE 41, 1, 12; 54, 363, 388 f mwN) .
  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    bb) Dem Wahlrecht der Mitglieder der Bundesversammlung ist es zudem immanent, dass diese einen Anspruch auf ein Wahlverfahren haben, das diesen Namen verdient, mithin inhaltlich-qualitativ eine echte Wahl ermöglicht (vgl. BVerfGE 41, 1 ).
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