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   BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75   

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https://dejure.org/1976,142
BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75 (https://dejure.org/1976,142)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1976 - 2 BvR 995/75 (https://dejure.org/1976,142)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 995/75 (https://dejure.org/1976,142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 223
  • NJW 1976, 1837
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
    Die Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Alpirsbach ist indessen ein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne, dessen legitimierender Grund der Ausgleich von Vorteilen und Lasten ist (BVerfGE 14, 312 (317)).

    Derjenige, der aus einer öffentlichen Einrichtung besonderen wirtschaftlichen Nutzen zieht, soll auch zu deren Kosten beitragen (vgl BVerfGE 14, 312 (317)).

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 20.70

    Unzulässige Begrenzung der Höhe eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
    Es hat ausgeführt, die von der Beschwerde aufgeworfene Frage nach der Rechtsnatur der streitigen Fremdenverkehrsabgabe sei bereits durch das Urteil des Senats vom 15. Oktober 1971 (BVerwGE 39, 5 ) ausreichend geklärt.
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73

    Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung, an deren Steuerbegriff auch der des Grundgesetzes anknüpft (vgl BVerfGE 36, 66 (70); 40, 56 (62)), sind Steuern, "einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft".
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung, an deren Steuerbegriff auch der des Grundgesetzes anknüpft (vgl BVerfGE 36, 66 (70); 40, 56 (62)), sind Steuern, "einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft".
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
    Das Grundrecht des Beschwerdeführers, nur aufgrund solcher Vorschriften mit einer Abgabe belastet zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 29, 402 (408)), wird nicht verletzt.
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
    Maßgebend ist, ob sich die öffentliche Abgabe nach ihrem materiellen Gehalt als Steuer darstellt (BVerfGE 7, 244 (251f)).
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