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   BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 424/75   

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https://dejure.org/1977,1395
BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 424/75 (https://dejure.org/1977,1395)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1977 - 2 BvR 424/75 (https://dejure.org/1977,1395)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1977 - 2 BvR 424/75 (https://dejure.org/1977,1395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 4
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Klärungsbedürftigkeit einer verfassungsrechtrlichen Frage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 124
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    48 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung bei Wahlen auf Bundesebene (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1977 - 2 BvR 424/75 -, BVerfGE 44, 124-125 = juris, Rn. 67 ff., Urteil vom 27.02.2018 - 2 BvE 1/16 -, Kammerbeschluss vom 29.04.1996 - 2 BvR 797/96 -, juris) ist eine amtliche Öffentlichkeitsarbeit auch im Wahlkampf nicht grundsätzlich unzulässig, sondern zulässig, soweit sie sich im Rahmen des vom Grundgesetz der Bundesregierung zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches hält (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977, a.a.O., Rn. 70 unter Hinweis auf Beschluss vom 27.04.1959 - 2 Bv72/58 -, BVerfGE 9, 268, 281).

    Anzeichen für Letzteres können unter anderem der Inhalt sowie die äußere Form und Aufmachung von Anzeigen und Druckschriften sein (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977, a.a.O., Rn. 71).

    Von diesen Beschränkungen der Öffentlichkeitsarbeit unberührt bleiben dagegen im Vorfeld der Wahl informierende, wettbewerbsneutrale Veröffentlichungen, die aus akutem Anlass geboten sind (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977, a.a.O., Rn. 77; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.1988, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 10.11.2015 - 5 K 1472/15 -, juris, weitergehend VG Meiningen, Urteil vom 24.10.2006 - 2 K 444/06 Me -, juris).

    Ob die Mitteilungen als Arbeitsberichte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.1977, a.a.O., Rn. 77) zu qualifizieren sind, kann offenbleiben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 1 S 127.12

    NPD-Antrag auf Unterlassung eines Internetaufrufes im Rahmen des Bündnisses

    Es gilt hier aber jedenfalls soviel: Der auf dem Gedanken der Chancengleichheit der Parteien beruhende Grundsatz staatlicher Neutralität knüpft an den Gedanken an, dass der Staat - insbesondere durch Leistungsgewährung wie etwa bei der Parteienfinanzierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 -, BVerfGE 111, 54, 104 ff.) oder durch öffentliche Äußerungen im Vorfeld von Wahlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1977 - 2 BvR 424/75 -, BVerfGE 44, 124, 138 ff., 144 ff.) - in den Wettbewerb der politischen Willensbildung nicht eingreifen soll und in diesem Sinne insbesondere die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen darf.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Der Verfassungsbeschwerde kommt aber auch deshalb keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu, weil es sich hier um nicht mehr geltendes Recht handelt (vgl. BVerfGE 44, 124 [125]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1998 - 1 BvR 2369/94 -).
  • VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11

    Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur

    Sie besteht nicht nur darin, das Abstimmungsrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben zu können (VerfGH vom 24.11.1966 = VerfGH 19, 105/110), sondern setzt auch die Möglichkeit voraus, sich mit den zur Auswahl stehenden Vorschlägen rechtzeitig vertraut zu machen (vgl. VerfGH 58, 253/262; BVerfG vom 2.3.1977 = BVerfGE 44, 124/139).
  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

    Gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und den Grundsatz der Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen verstößt insbesondere eine auf Wahlbeeinflussung gerichtete parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen als solchen zugunsten oder zu Lasten einzelner oder aller am Wahlkampf beteiligten politischen Parteien oder Bewerber (BVerfGE 44, 124, 144).
  • VG Osnabrück, 04.05.1999 - 1 A 3/99
    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder verdeckte Wahlwerbung beginnt (BVerfGE 44, 124, 127 f.) Dagegen ist vorliegend verstoßen worden.

    Schon die Art und Weise, wie die Äußerung erfolgt ist, nämlich in Anzeigen mit plakativen Aussagen, spricht deutlich für eine Werbung zugunsten des Beigeladenen und nicht nur für eine schlichte Meinungsbekundung (vgl. BVerfGE 44, 124, 125).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97

    Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 <243 f. [BVerfG 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82]>; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).
  • VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80

    Beteiligtenfähigkeit einer Partei im Organstreitverfahren; Nachweis der wirksamen

    Die politischen Parteien sind deshalb insbesondere berechtigt, eine Verletzung ibres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (so BVerfGE 44, 124 (137) unter Hinweis auf die st. Rspr. seit BVerfGE 4, 27 (30 f.)).
  • VG Stuttgart, 27.08.2004 - 4 K 5035/03

    Unzulässige Wahlbeeinflussung bei Wahl zum örtlichen Ärzteschaftsvorstand

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124, 147 ff.; 63, 230, 243 f.; BVerwG, Beschluss vom 17. November 1988      - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3, 4 f.).
  • OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Kart 3/95

    Verfassungsmäßigkeit einer Vergütungsregelung bezüglich aus erneuerbaren

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