Rechtsprechung
   BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,172
BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76 (https://dejure.org/1977,172)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76 (https://dejure.org/1977,172)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1977 - 2 BvR 1319/76 (https://dejure.org/1977,172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Soldatenunterschriftenliste

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 15 SG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Solidaritätsadresse

  • openjur.de

    Solidaritätsadresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; SG § 15 Abs. 2 SG
    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Einschränkung der Meinungsfreiheit bei Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 197
  • NJW 1977, 2205
  • NJW 1977, 2206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereist entschieden, daß für § 15 Abs. 1 SG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht anzuwenden ist (BVerfGE 28, 282 [291 ff.]; vgl. auch BVerfGE 28, 36 [46 f.]).

    Auf Verfassungsbeschwerde hin hat das Bundesverfassungsgericht nur zu prüfen, ob das Truppendienstgericht die Vorschrift so ausgelegt und angewendet hat, daß der für die freiheitliche Ordnung schlechthin konstituierenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 28, 36 [47]; 28, 55 [63]).

    Auch in der Bundeswehr darf das aktuelle politische Geschehen offen diskutiert werden, solange dadurch der Dienst nicht ernstlich gestört und die kameradschaftliche Verbundenheit nicht gefährdet werden (BVerfGE 28, 36 [49]).

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereist entschieden, daß für § 15 Abs. 1 SG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht anzuwenden ist (BVerfGE 28, 282 [291 ff.]; vgl. auch BVerfGE 28, 36 [46 f.]).

    Für Soldaten darf jedoch gemäß Art. 17a GG im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes (vgl. § 6 Satz 2 SG) und mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten (vgl. BVerfGE 28, 282 [292]), neben anderen auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung durch gesetzlich begründete Pflichten beschränkt werden.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Der besondere Wertgehalt des Grundrechts der freien Meinungsäußerung in der freiheitlichen Demokratie führt zwar zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [124 f.]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Die disziplinare Bestrafung berührt deshalb die Meinungsfreiheit in ihrer Kernbedeutung als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses (vgl. BVerfGE 42, 163 [170]), an dem der Beschwerdeführer auch als wehrdienstleistender Soldat grundsätzlich weiter teilnehmen darf.
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68

    Leserbrief

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Auf Verfassungsbeschwerde hin hat das Bundesverfassungsgericht nur zu prüfen, ob das Truppendienstgericht die Vorschrift so ausgelegt und angewendet hat, daß der für die freiheitliche Ordnung schlechthin konstituierenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 28, 36 [47]; 28, 55 [63]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    a) Die Anwendung des § 15 Abs. 2 SG auf den vom Truppendienstgericht festgestellten Sachverhalt kann vom Bundesverfassungsgericht nicht allgemein auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Sein Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]), sind in dieser besonderen Situation von vornherein besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Sein Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]), sind in dieser besonderen Situation von vornherein besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert.
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Der besondere Wertgehalt des Grundrechts der freien Meinungsäußerung in der freiheitlichen Demokratie führt zwar zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [124 f.]).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
    Diese Feststellung ist dem Bundesverfassungsgericht bei Grundrechtseingriffen hoher Intensität wie hier nicht versagt (BVerfGE 43, 130; EuGRZ 1977, S. 109) und auch der Meinung der Senatsmehrheit zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Ob das Grundrecht der Informationsfreiheit darüber hinaus auch gleichrangig im Sinne einer negativen Komponente davor schützt, sich gegen den eigenen Willen Informationen aufdrängen zu lassen (in diese Richtung BVerfGE 44, 197 ), oder ob insoweit der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG einschlägig ist (vgl. zusammenfassend Fikentscher/Möllers, NJW 1998, S. 1337 m.w.N.), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 - VI ZR 15/95, BGHZ 131, 332, 337; BVerfGE 35, 202, 220; 44, 197, 203).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1995 - VI ZR 15/95, BGHZ 131, 332, 337; BVerfGE 35, 202, 220; 44, 197, 203).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Dieses Recht erwächst ihm aus dem Anspruch auf unbedingte Achtung seiner Person und seiner Belange, den der in Gemeinschaft lebende Mensch gegenüber seinen Mitmenschen hat (vgl. BVerfGE 44, 197 ).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1995 - VI ZR 15/95, BGHZ 131, 332, 337; BVerfGE 35, 202, 220; 44, 197, 203).
  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

    Auch hier ist die Meinungsäußerungsfreiheit im politischen Bereich (BVerfGE 44, 197, 201 ff [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. auch BVerfGE 20, 56, 98) [BVerfG 19.07.1966 - 2 BvF 1/65] Regelungstatbestand.

    Sie sind mit dem Grundgesetz in formeller und materieller Hinsicht vereinbar (BVerfGE 44, 197, 201 f) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76].

    Sie sind als grundrechtsbeschränkende Vorschriften im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits im Lichte des Grundrechts auszulegen und anzuwenden (vgl. hierzu BVerfGE 7, 198 ff, 208 ff [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 15, 288, 295 [BVerfG 19.02.1963 - 1 BvR 610/62]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerfG NJW 1980, 2069).

    Für Soldaten darf jedoch gemäß Art. 17 a GG im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes (vgl. § 6 Satz 2 SG) und mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten, neben anderen auch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung durch gesetzlich begründete Pflichten beschränkt werden (BVerfGE 44, 197, 202) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76].

    Der dem § 15 SG zugrunde liegende Zweck, nämlich die Disziplin und die Schlagkraft der Truppe (BVerfGE 44, 197, 203) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] zu sichern und damit die Erfüllung des verfassungsrechtlich bestimmten Verteidigungsauftrags (BVerfGE 28, 282, 293) [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] zu gewährleisten, verbietet es, § 15 SG unter dem Blickpunkt nur des Interesses an einer.

    "aktiven" Ausübung des Grundrechts restriktiv auszulegen (BVerfGE 44, 197, 203 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerwGE 53, 327, 328) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Ob eine Verhaltensweise "politisch" im Sinne dieser Vorschrift ist, bestimmt sich nicht nach außerrechtlichen, etwa politikwissenschaftlichen Kriterien, sondern in erster Linie an dem Schutzzweck dieser Vorschrift, der, wie ausgeführt, darin besteht, Kameradschaft und gegenseitige Achtung als unerläßliche Voraussetzung für die Sicherung der Disziplin und der Schlagkraft der Truppe unbedingt zu gewährleisten (BVerfGE 44, 197, 203) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76].

    Eine politische Verhaltensweise liegt deshalb nicht nur dann vor, wenn sie sich auf die Darstellung von Programmen und politischen Zielen solcher Gruppierungen bezieht, die die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung in den Institutionen der repräsentativen Demokratie - wie die hergebrachten politischen Parteien - erstreben (vgl. BVerwG NZWehrr 1977, 223), sondern auch bei Äußerungen und Aktivitäten von Gruppierungen, die solches nicht anstreben - dies gilt z.B. für sogenannte Bürgerinitiativen (BVerfGE 44, 197, 204) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] -, wenn durch sie der Schutzzweck der Norm tangiert wird.

    Wegen des dem Soldaten auch im Dienst nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SG verbleibenden Freiraums gebietet es das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht, die durch § 15 Abs. 1 Satz 1 SG bedingte Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit im politischen Bereich restriktiv auszulegen (vgl. dazu BVerfGE 44, 197, 203 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] - für den Regelungsbereich, des § 15 Abs. 2 SG).

    Eine solche Auslegung und das sich daraus rechtfertigende Verbot beachtet den besonderen Wertgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (BVerfGE 12, 113, 124 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. im Ergebnis auch BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, 197, 203) [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76] folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Das Zurschaustellen einer solchen auffälligen, provokativen Plakette griff auch in das Recht der anderen Arbeitnehmer ein, mit politischer Agitation im Betrieb in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 27, 1, 6 f.; BVerfGE 44, 197, 203 f.; auch Buchner, aaO.).
  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Senat, BGHZ 131, 332 [337] = NJW 1996, 1128; BVerfGE 35, 202 [220] = NJW 1973, 1226 = GRUR 1973, 541; BVerfGE 44, 197 [203] = NJW 1977, 2205).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Eine politische Meinungsäußerung liegt deshalb nicht nur dann vor, wenn sie sich auf die Darstellung von Programmen und politischen Zielen solcher Gruppierungen bezieht, die die Beteiligung an der politischen Meinungsbildung in den Institutionen der repräsentativen Demokratie - wie die hergebrachten politischen Parteien - erstreben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. August 1976 - BVerwG 1 WB 18.75 - ), sondern auch bei Äußerungen und Aktivitäten von Gruppierungen, die solches nicht anstreben - dies gilt z.B. für sog. Bürgerinitiativen (BVerfGE 44, 197 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]) -, wenn durch sie der Schutzzweck der Norm berührt wird.
  • AG München, 05.08.2022 - 142 C 1633/22

    Werbe-E-Mails ohne Zustimmung stellen Eingriff in allgemeines

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bereich privater Lebensgestaltung und gibt dem Betroffenen das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1995 - VI ZR 15/95, BGHZ 131, 332, 337; BVerfGE 35, 202, 220; 44, 197, 203).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09

    Anspruch auf Unterlassung einer persönlichen Kontaktaufnahme eines Dienstleisters

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

  • LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17

    § 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG

  • BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98

    Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot;

  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99

    Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

  • BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05

    Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der

  • BVerwG, 09.03.1994 - 2 WD 30.93

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • VG Freiburg, 01.03.2019 - 9 K 8671/17

    Rundfunkbeitragspflicht und Gewissensfreiheit

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 10.11.2022 - 3 C 270/22

    Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81

    Verbot der Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Deutschen

  • VG Regensburg, 15.10.1980 - R/O 1 K 80 A 1462

    Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 44/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 36/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

  • ArbG Hamburg, 06.06.1979 - 15 Ca 124/79

    Berechtigung des Tragens einer "Atomkraft - Nein Danke" - Plakette während der

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 48/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 50/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

  • VG Köln, 31.01.2019 - 6 K 9164/16
  • VG Arnsberg, 03.11.2021 - 5 K 583/21
  • LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12

    Widerruf und Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 03.08.2021 - 2 C 124/21

    Werbung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Einwilligung, Nachweis, Verletzung,

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - V 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 46/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1981 - 2 A 87/80
  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86

    Soldat - Begründung der Versetzung - Disziplinarverfahren - Wehrdienstgericht -

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 47/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 49/13

    Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von

  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

  • AG Tauberbischofsheim, 21.08.2018 - 1 C 137/18

    Anspruch auf Unterlassung von direkten Kontaktaufnahmen im Verhältnis zwischen

  • OLG Nürnberg, 22.12.1986 - Ws 640/86

    Strafgefangener: Mitgliedschaft in und Tätigkeit für eine politische Partei

  • LG Köln, 01.09.2004 - 28 O 238/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht