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   BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75   

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https://dejure.org/1977,173
BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75 (https://dejure.org/1977,173)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1977 - 1 BvR 173/75 (https://dejure.org/1977,173)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1977 - 1 BvR 173/75 (https://dejure.org/1977,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Halbfettmargarine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften für die Herstellung und den Verkauf von "Halbfettmargarine"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 246
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
    Als solche durften sie vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheinen (BVerfGE 39, 210 (225) - Mühlenstrukturgesetz - m. w. N.), wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 37, 1 (18 f.) - Stabilisierungsfonds - m. w. N.).

    Dabei ist die Gestaltungsfreiheit zu beachten, die dem Gesetzgeber bei Berufsausübungsregelungen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung zukommt: Es ist davon auszugehen, daß das Grundgesetz dem Gesetzgeber in der Bestimmung wirtschaftspolitischer Ziele und der zu ihrer Verfolgung geeigneten Maßnahmen einen Beurteilungs- und Handlungsspielraum läßt und daß der Gesetzgeber auch durch wirtschaftspolitische Lenkungsmaßnahmen das freie Spiel der Kräfte korrigieren darf (BVerfGE 39, 210 (225 f.) m. w. N.).

    Angesichts des Spielraums des Gesetzgebers bei der Wahl und Gestaltung wirtschaftsordnender und -lenkender Maßnahmen käme eine solche Verletzung nur in Betracht, wenn eindeutig feststünde, daß dem Gesetzgeber ein gleich wirksames, aber den Freiheitsraum der wirtschaftlich tätigen Individuen weniger einschränkendes Mittel zur Verfügung stand (BVerfGE 37, 1 (21) m. w. N.; 39, 210 (231).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
    Als solche durften sie vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheinen (BVerfGE 39, 210 (225) - Mühlenstrukturgesetz - m. w. N.), wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und wenn die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 37, 1 (18 f.) - Stabilisierungsfonds - m. w. N.).

    Angesichts des Spielraums des Gesetzgebers bei der Wahl und Gestaltung wirtschaftsordnender und -lenkender Maßnahmen käme eine solche Verletzung nur in Betracht, wenn eindeutig feststünde, daß dem Gesetzgeber ein gleich wirksames, aber den Freiheitsraum der wirtschaftlich tätigen Individuen weniger einschränkendes Mittel zur Verfügung stand (BVerfGE 37, 1 (21) m. w. N.; 39, 210 (231).

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
    Unter diesen Umständen kann der Beschwerdeführerin das Risiko einer Zuwiderhandlung nicht zugemutet werden (vgl. BVerfGE 20, 283 (290); 31, 314 (323)).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
    Unter diesen Umständen kann der Beschwerdeführerin das Risiko einer Zuwiderhandlung nicht zugemutet werden (vgl. BVerfGE 20, 283 (290); 31, 314 (323)).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
    Die Beschwerdeführerin ist durch die angegriffenen Vorschriften selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. BVerfGE 1, 97 (101); 40, 141 (156)).
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
    Die Beschwerdeführerin ist durch die angegriffenen Vorschriften selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. BVerfGE 1, 97 (101); 40, 141 (156)).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 Abs. 1 GG stellen sich die angegriffenen Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes vielmehr als Regelungen der Berufsausübung dar (zu diesen BVerfGE 46, 246 (256 f.) m.w.N.).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07

    Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten

    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Beschwerdeführer von der Maßnahme keine Kenntnis erlangt, weil sie heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ), oder wenn Vorschriften eine Verpflichtung begründen, die unmittelbar als solche mit einer Geldbuße oder Strafe bewehrt ist (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
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