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   BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75   

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https://dejure.org/1977,73
BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1977,73)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1977 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1977,73)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1977,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 34
  • NJW 1978, 37
  • MDR 1978, 200
  • DVBl 1977, 964
  • DVBl 1977, 966
  • DÖV 1978, 41
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
    Die Auslegung der Vorschrift durch das vorlegende Gericht ist vertretbar; von ihr ist deshalb bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage auszugehen (vgl BVerfGE 38, 154 (162) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
    Es bedarf in diesem Verfahren nicht des Eingehens und der Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Ein verantwortlicher Umgang mit einer solchen Situation kann von einem Rechtsanwalt ebenso erwartet werden wie von einem Richter bei der Offenlegung von Gründen zur Selbstablehnung (vgl. § 19 Abs. 3 BVerfGG und hierzu BVerfGE 46, 34 [41 f.]).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", also der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfGE 46, 34 ).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Sie erfordern einen Anstoß durch diejenigen, die sich durch die eine Besorgnis begründenden Vorgänge unmittelbar betroffen fühlen, weil sie von Wertungen und damit von subjektiven Elementen abhängen (vgl. BVerfGE 46, 34 ).
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