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   BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77   

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https://dejure.org/1977,797
BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77 (https://dejure.org/1977,797)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1977 - 1 BvR 96/77 (https://dejure.org/1977,797)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1977 - 1 BvR 96/77 (https://dejure.org/1977,797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 72
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß nach Art. 103 Abs. 1 GG ein Gericht seiner Entscheidung nur Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 13, 132 (145); 18, 147 (150) und ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß nach Art. 103 Abs. 1 GG ein Gericht seiner Entscheidung nur Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 13, 132 (145); 18, 147 (150) und ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07

    Schwere Verletzung der Gewährleistung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) im

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; - 29, 345 [347 f.]; - 46, 72 [73]).
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 60/96

    Voraussetzungen des Status einer kirchlichen Fachambulanz

    Ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft ist nach staatskirchenrechtlichem Verständnis ein Krankenhaus, das ungeachtet der Rechtsform, in der sein Träger organisiert ist, in der Weise einer Kirche zugeordnet ist, daß durch das Krankenhaus ein Stück des Auftrags der Kirche in dieser Welt verwirklicht wird (BVerfGE 46, 72, 85, 87).

    Die Rechtsauffassung der Beklagten zu 1), wonach in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein der Kirche zugeordnetes Krankenhaus generell nicht betrieben werden könne, steht im Widerspruch zu der Entscheidung des BVerfG vom 11. Oktober 1977 (BVerfGE 46, 72 ff).

    Im einzelnen hat das BVerfG entschieden, daß ein Krankenhaus im rechtlichen Sinne der katholischen Kirche zugeordnet sein kann, wenn es der Kirche zwar nicht inkorporiert ist, also nicht einen rechtlich unselbständigen Teil der amtskirchlichen Organisation bildet, es ihr aber so zugeordnet ist, daß es Teil hat an der Verwirklichung eines Stücks des Auftrags der Kirche im Geist katholischer Religiosität im Einklang mit dem Bekenntnis der katholischen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgern dieser Kirche (BVerfGE 46, 72, 87).

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Das Bundesverfassungsgericht hat - ungeachtet der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde - in verschiedenen Fällen, in denen die Berufungssumme nicht erreicht war, von §§ 93 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 93 c Satz 2 bzw. 93 a Abs. 4 a.F. BVerfGG Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 46, 72, 73; 47, 102, 105; 47, 128, 129; 63, 177, 180; 72, 119, 121 f).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 durch Versagung des rechtlichen Gehörs in einem

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347 f.]; 46, 72 [73]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347f.]; 46, 72 [73]; 50, 280 [284]).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den

    1 ZPO die Berufung unzulässig ist (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - 1 BvR 96/77 -).
  • BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91

    Nichtannahme mangels eines schweren Nachteils

    Der Verlust dieses Anspruchs trifft den Beschwerdeführer, einen Krankengymnasten mit eigener Praxis, nicht so schwer, daß demgegenüber der Zweck des § 93c Satz 2 BVerfGG , das Bundesverfassungsgericht von Verfassungsbeschwerden geringen sachlichen Gehalts zu entlasten, zurücktreten müßte (vgl. BVerfGE 46, 72 f.; 47, 102 [104 f.]; 47, 128 f.).
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