Rechtsprechung
   BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75   

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https://dejure.org/1977,29
BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75 (https://dejure.org/1977,29)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75 (https://dejure.org/1977,29)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1977 - 1 BvR 343/73, 1 BvR 83/74, 1 BvR 183/75, 1 BvR 428/75 (https://dejure.org/1977,29)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Hausgehilfin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Ausgaben für eine Hausgehilfin

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Ausgaben für eine Hausgehilfin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berufstätige Ehegatten haben von Verfassungs wegen keinen Anspruch darauf, daß Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; § 33 a Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a EStG verstößt gegen den Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufstätige Ehegatten - Aufwendungen für Kinderbetreuung - Hausgehilfe - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Verstoß gegen Gleichheitssatz - Berufsfördernde Beschäftigung - Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Freibetrag für außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufstätige Ehegatten - Aufwendungen für Kinderbetreuung - Hausgehilfe - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Verstoß gegen Gleichheitssatz - Berufsfördernde Beschäftigung - Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Freibetrag für außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufstätige Ehegatten; Aufwendungen für Kinderbetreuung; Hausgehilfe; Betriebsausgaben; Werbungskosten; Verstoß gegen Gleichheitssatz; Berufsfördernde Beschäftigung; Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; Freibetrag für außergewöhnliche Belastung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 1
  • NJW 1978, 877
  • DB 1978, 616
  • BStBl II 1978, 174
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Bestimmung für einen Vergleich von Ehen, in denen die Frau berufstätig ist, mit Ehen ohne Berufstätigkeit der Frau keinen Maßstab bietet (BVerfGE 9, 237 [247 f.]; 11, 64 [69]; 21, 1 [5]; 43, 108 [118]).

    Eine Verpflichtung hierzu ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen (BVerfGE 43, 108 [121 ff.]).

    Insbesondere die auf die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angelegte Einkommensteuer (BVerfGE 13, 290 [297]; 29, 402 [412] - Konjunkturzuschlag - 32, 333 [339] - Ergänzungsabgabe - 36, 66 [72] - Stabilitätszuschlag -) muß sich tunlichst an der individuellen Leistungsfähigkeit orientieren (BVerfGE 43, 108 [120] - Familienlastenausgleich -).

    Dieses einleuchtende Postulat erweist sich jedoch - wie immer wieder in der Finanzwissenschaft betont wird - als vieldeutig, wenn daraus konkrete Schlüsse gezogen werden sollen (vgl. BVerfGE 43, 108 [120]; Kurt Schmidt, Die Steuerprogression, 1960, S. 42; Dieter Pohmer, Finanzarchiv NF, Bd. 27, 1968, S. 139 ff., 143; Riedmaier, DStR 1976, S. 359).

    Wenn auch dieses "Nettoprinzip" nicht ausnahmslos verwirklicht werden muß (vgl. BVerfGE 34, 103 (117); 43, 108 [119]), so darf es doch gerade bei der Besteuerung des durch Art. 12 Abs. 1 GG besonders geschützten persönlichen Arbeitsertrages nicht ohne gewichtigen Grund preisgegeben werden.

    Daß diese Normen auch dem Steuergesetzgeber richtungsweisende Verpflichtungen auferlegen, ist unbestritten und in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfGE 6, 55 [76, 82]; 32, 260 [267]; 43, 108 [119]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Daß diese Normen auch dem Steuergesetzgeber richtungsweisende Verpflichtungen auferlegen, ist unbestritten und in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfGE 6, 55 [76, 82]; 32, 260 [267]; 43, 108 [119]).

    Das folgt bereits aus Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 6, 55 [81 f.]; 21, 329 [353]) und wird erst recht offenkundig, wenn die verfassungsrechtliche Würdigung vom Grundrecht der Berufsfreiheit ausgeht, das die Entscheidung zur Berufstätigkeit dem Staatsbürger freistellt.

    Zu dieser Gleichberechtigung gehört, daß Frauen die Möglichkeit haben, mit gleichen rechtlichen Chancen marktwirtschaftliches Einkommen zu erzielen wie jeder männliche Staatsbürger (BVerfGE 6, 55 [82]).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Grundsätzlich sind abgabenrechtliche Vorschriften nur dann an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, wenn sie objektiv eine Tendenz zur Regelung des von der Steuer betroffenen Berufs erkennen lassen (BVerfGE 13, 181 [186]; 14, 76 [100]; 16, 147 [162]; 26, 1 [12]; 37, 1 [17]; 38, 61 [79]; 42, 374 [384 f.]).

    Neben dem Schutz vor grundlosen oder unverhältnismäßigen Reglementierungen der Berufstätigkeit (zu dessen Auswirkung auf das Steuerrecht vgl. BVerfGE 38, 61 [85 ff.]) umfaßt dieses Grundrecht auch den Schutz wirtschaftlich sinnvoller Arbeit als Grundlage der Existenzsicherung (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]; 30, 292 [334]).

  • BFH, 10.04.1959 - VI 37/58 U

    Aufwendungen für eine Haushälterin und Kinderpflegerin als Werbungskosten der

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Nach den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1957 - I 105/57 U - (BStBl. 1958 III S. 70) und vom 10. April 1959 - VI 37/58 U - (BStBl. 1959 III S. 247) konnte - wie auch die mit Verfassungsbeschwerden angefochtenen weiteren Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum Abzug von Kinderbetreuungskosten zeigen - die Beschwerdeführerin zu Recht von einer feststehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung derartiger Aufwendungen ausgehen.

    Hält man mit dem Bundesfinanzhof (vgl. etwa BStBl. 1959 III S. 247) eine solche Auslegung nicht für möglich, dann ist die gesetzliche Regelung ihrerseits auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    In § 12 Nr. 1 EStG hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Großer Senat, Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 - Gr.S. 2/70 und 3/70 -, BStBl. 1971 II S. 17 und 21) für gemischte Aufwendungen ein Aufteilungsverbot des Inhalts gesehen, daß die durch den Beruf und zugleich die private Lebensführung veranlaßten Kosten nicht auf die beiden Bereiche aufgeteilt und die beruflich veranlaßten Teilaufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen werden können.

    aa) Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat - allerdings mit Bedenken - in den Entscheidungen vom 19. Oktober 1970 (BStBl. 1971 II S. 17 und 21) von dem grundsätzlichen Aufteilungsverbot eine Ausnahme noch als vertretbar betrachtet, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen; eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung nur im Wege der "griffweisen" Schätzung nach den Angaben des Steuerpflichtigen in Frage käme, sei dagegen nicht möglich.

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Der nach dieser Vorschrift gebotene Schutz von Ehe und Familie gewährt Eheleuten einen Anspruch darauf, nicht allein deshalb, weil sie verheiratet sind, gegenüber Ledigen benachteiligt zu werden (vgl. insbesondere BVerfGE 9, 237 [247]; 32, 260 [267 f.]).

    Daß diese Normen auch dem Steuergesetzgeber richtungsweisende Verpflichtungen auferlegen, ist unbestritten und in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfGE 6, 55 [76, 82]; 32, 260 [267]; 43, 108 [119]).

  • BFH, 10.12.1957 - I 105/57 U

    Kosten für eine Hausgehilfin als Betriebsausgaben - Steuerliche Berücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Wenn zwei berufstätige Ehepartner mit Kindern Hausgehilfinnen beschäftigen, hält die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesfinanzhofs, die Voraussetzungen einer Aufteilung nicht für gegeben (BFH, BStBl. 1958 III S. 70 und 1959 III S. 247).

    Nach den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1957 - I 105/57 U - (BStBl. 1958 III S. 70) und vom 10. April 1959 - VI 37/58 U - (BStBl. 1959 III S. 247) konnte - wie auch die mit Verfassungsbeschwerden angefochtenen weiteren Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum Abzug von Kinderbetreuungskosten zeigen - die Beschwerdeführerin zu Recht von einer feststehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung derartiger Aufwendungen ausgehen.

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Der nach dieser Vorschrift gebotene Schutz von Ehe und Familie gewährt Eheleuten einen Anspruch darauf, nicht allein deshalb, weil sie verheiratet sind, gegenüber Ledigen benachteiligt zu werden (vgl. insbesondere BVerfGE 9, 237 [247]; 32, 260 [267 f.]).

    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Bestimmung für einen Vergleich von Ehen, in denen die Frau berufstätig ist, mit Ehen ohne Berufstätigkeit der Frau keinen Maßstab bietet (BVerfGE 9, 237 [247 f.]; 11, 64 [69]; 21, 1 [5]; 43, 108 [118]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Insbesondere die auf die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angelegte Einkommensteuer (BVerfGE 13, 290 [297]; 29, 402 [412] - Konjunkturzuschlag - 32, 333 [339] - Ergänzungsabgabe - 36, 66 [72] - Stabilitätszuschlag -) muß sich tunlichst an der individuellen Leistungsfähigkeit orientieren (BVerfGE 43, 108 [120] - Familienlastenausgleich -).
  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
    Im übrigen waren die Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs mit Ausnahme der Entscheidung des Finanzgerichts Berlin aufzuheben; die Ausgangsverfahren müssen bis zu einer dem Gleichheitsgebot Rechnung tragenden gesetzlichen Neuregelung ausgesetzt werden (BVerfGE 28, 227 [242 ff.]; 41, 269 [278]).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 207/56

    Überprüfung von Entscheidungen Berliner Gerichte

  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72

    Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BFH, 14.10.1954 - IV 352/53 U

    Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei betrieblichen Personenkraftwagen -

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64

    Ausnahmen von der Gleichheit eines Hebesatzes für alle in einer Gemeinde

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    aa) Die Abgrenzung, ob Aufwendungen den Bereich der Einkommenserzielung, die berufliche Sphäre oder den einkommensteuerlich (jedenfalls im Grundsatz) unbeachtlichen Bereich des Privaten und der Einkommensverwendung betreffen, ist nicht immer leicht durchzuführen, weil beide Bereiche im Leben eines Menschen häufig gleichzeitig eine Rolle spielen, so dass Aufwendungen für den privaten Bereich in mehr oder minder großem Umfang in den beruflichen Bereich hinüberwirken und umgekehrt (BVerfGE 47, 1 ).

    Die Zuordnung derartiger gemischt veranlasster Aufwendungen zu Werbungskosten (Betriebsausgaben) oder zu Kosten der Lebensführung, die gegebenenfalls als Sonderausgaben abzugsfähig sind, ist in erster Linie ein vom Steuergesetzgeber zu lösendes Problem (vgl. BVerfGE 47, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen und eine vom Gesetzgeber getroffene Lösung beanstanden, wenn sich dieser bei der Abgrenzung evident nicht mehr vom Gerechtigkeitsdenken leiten lässt, sondern willkürlich verfährt (BVerfGE 47, 1 ; vgl. ferner Hey, FR 2008, S. 1033 ; Thiemann, JZ 2015, S. 866 ).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dazu gehören insbesondere die Prinzipien der Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 8, 51 ; 9, 237 ; 13, 290 ; 14, 34 ; 27, 58 ; 32, 333 ; 36, 66 ; 43, 108 ; 47, 1 ; 55, 274 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Folgerichtigkeit (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Lastengleichheit (BVerfGE 35, 324 ; 84, 239 ), des Schutzes des Existenzminimums (BVerfGE 82, 60 ), des Verbots der Benachteiligung von Ehe und Familie (BVerfGE 99, 216 ), des Verbots der Erdrosselungssteuer (BVerfGE 19, 119 ; 23, 288 ; 27, 111 ; 30, 250 ; 50, 57 ; 63, 343 ; 68, 287 ; 70, 219 ; 78, 214 ; 78, 232 ; 82, 159 ; 87, 153 ; 95, 267 ; 105, 17 ; 115, 97 ) und der eigentumsschonenden Besteuerung (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 115, 97 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Das Gesetz verfolgt hiermit das Ziel, dass die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer familiären Rollenverteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen sind; Kinderbetreuung und Haushaltsführung haben für das gemeinsame Leben der Ehepartner denselben Wert wie das aus der Berufstätigkeit entspringende Erwerbseinkommen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 47, 1 ; 53, 257 ; 66, 84 ; 66, 324 ; 79, 106 ; 105, 1 ).
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