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   BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76   

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BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 (https://dejure.org/1978,188)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 (https://dejure.org/1978,188)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 1978 - 1 BvL 24/76 (https://dejure.org/1978,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 29
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Das Verwaltungsgericht hat dabei auch nicht verkannt, daß in diesem Zusammenhang die Vorfrage erheblich ist, ob das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre (vgl. hierzu für das Schulrecht BVerfGE 41, 251 [266 ff.] - Speyer-Kolleg - in Anschluß an BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; 40, 276 [283]; siehe ferner BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]).

    Die Notwendigkeit solcher Übergangsfristen wurde anerkannt, um eine sonst eintretende Funktionsunfähigkeit staatlicher Einrichtungen zu vermeiden, die der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stände als der bisherige Zustand (BVerfGE 41, 251 [267 m.w.N.] - Speyer-Kolleg).

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Der Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG unterliegen nur formelle Gesetze (BVerfGE 1, 184 und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Das Verwaltungsgericht hat dabei auch nicht verkannt, daß in diesem Zusammenhang die Vorfrage erheblich ist, ob das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre (vgl. hierzu für das Schulrecht BVerfGE 41, 251 [266 ff.] - Speyer-Kolleg - in Anschluß an BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; 40, 276 [283]; siehe ferner BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Das Verwaltungsgericht hat dabei auch nicht verkannt, daß in diesem Zusammenhang die Vorfrage erheblich ist, ob das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre (vgl. hierzu für das Schulrecht BVerfGE 41, 251 [266 ff.] - Speyer-Kolleg - in Anschluß an BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; 40, 276 [283]; siehe ferner BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Das Verwaltungsgericht hat dabei auch nicht verkannt, daß in diesem Zusammenhang die Vorfrage erheblich ist, ob das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre (vgl. hierzu für das Schulrecht BVerfGE 41, 251 [266 ff.] - Speyer-Kolleg - in Anschluß an BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; 40, 276 [283]; siehe ferner BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]).
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Das Verwaltungsgericht hat dabei auch nicht verkannt, daß in diesem Zusammenhang die Vorfrage erheblich ist, ob das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre (vgl. hierzu für das Schulrecht BVerfGE 41, 251 [266 ff.] - Speyer-Kolleg - in Anschluß an BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; 40, 276 [283]; siehe ferner BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Das Verwaltungsgericht hat dabei auch nicht verkannt, daß in diesem Zusammenhang die Vorfrage erheblich ist, ob das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre (vgl. hierzu für das Schulrecht BVerfGE 41, 251 [266 ff.] - Speyer-Kolleg - in Anschluß an BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; 40, 276 [283]; siehe ferner BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Das Verwaltungsgericht hat dabei auch nicht verkannt, daß in diesem Zusammenhang die Vorfrage erheblich ist, ob das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre (vgl. hierzu für das Schulrecht BVerfGE 41, 251 [266 ff.] - Speyer-Kolleg - in Anschluß an BVerfGE 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; 40, 276 [283]; siehe ferner BVerwGE 41, 261 [266]; 42, 296 [301 f.]; 48, 305 [312 f.]).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ist jedoch § 42 Abs. 5 Nr. 3 SchulVG insofern mittelbar erheblich, als aus dessen Gültigkeit oder Ungültigkeit Folgerungen für den Bestand oder Nichtbestand der unmittelbar entscheidungserheblichen Bestimmungen zu ziehen seien, die dazu führten, daß die zu treffende Entscheidung bei Nichtigkeit des formellen Gesetzes eine andere sei als bei dessen Gültigkeit (vgl. BVerfGE 2, 341 [345]; 32, 260 [266 f.]; 32, 346 [358]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ist jedoch § 42 Abs. 5 Nr. 3 SchulVG insofern mittelbar erheblich, als aus dessen Gültigkeit oder Ungültigkeit Folgerungen für den Bestand oder Nichtbestand der unmittelbar entscheidungserheblichen Bestimmungen zu ziehen seien, die dazu führten, daß die zu treffende Entscheidung bei Nichtigkeit des formellen Gesetzes eine andere sei als bei dessen Gültigkeit (vgl. BVerfGE 2, 341 [345]; 32, 260 [266 f.]; 32, 346 [358]).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

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