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   BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77   

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BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77 (https://dejure.org/1978,186)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.1978 - 2 BvK 1/77 (https://dejure.org/1978,186)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 1978 - 2 BvK 1/77 (https://dejure.org/1978,186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Untersuchungsgegenstand

  • openjur.de

    Untersuchungsgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des parlamentarischen Minderheitenrechts auf Einsezung eines Untersuchungsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 70
  • NJW 1979, 261
  • DVBl 1979, 420
  • DÖV 1979, 96
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
    Daß die von ihnen behauptete Rechtsverletzung in der Vergangenheit liegt - der Untersuchungsausschuß hat seine Tätigkeit beendet -, macht ihren Antrag nicht unzulässig (vgl. BVerfGE 41, 291 [303]; 10, 4 [11]).
  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
    Daß die von ihnen behauptete Rechtsverletzung in der Vergangenheit liegt - der Untersuchungsausschuß hat seine Tätigkeit beendet -, macht ihren Antrag nicht unzulässig (vgl. BVerfGE 41, 291 [303]; 10, 4 [11]).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
    Die Antragsteller berufen sich auf die ihnen durch Art. 15 Abs. 1 Satz 1 LS eingeräumte Rechtsstellung; sie sind danach befugt, im Verfassungsstreit als Beteiligte aufzutreten (Art. 37 Nr. 1 LS; § 73 Abs. 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 4, 144 [148 f.]; 43, 142 [148]).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
    Gerade solcher Kontrolle kommt im Rahmen der Gewaltenteilung besonderes Gewicht zu (vgl. BVerfGE 22, 106 [111]; 9, 268 [279]).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
    Gerade solcher Kontrolle kommt im Rahmen der Gewaltenteilung besonderes Gewicht zu (vgl. BVerfGE 22, 106 [111]; 9, 268 [279]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
    Die Antragsteller berufen sich auf die ihnen durch Art. 15 Abs. 1 Satz 1 LS eingeräumte Rechtsstellung; sie sind danach befugt, im Verfassungsstreit als Beteiligte aufzutreten (Art. 37 Nr. 1 LS; § 73 Abs. 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 4, 144 [148 f.]; 43, 142 [148]).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Danach kommt eine Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Im Organstreitverfahren entfällt das Rechtsschutzinteresse nicht allein dadurch, dass die beanstandete Rechtsverletzung in der Vergangenheit liegt und bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 49, 70 ; 121, 135 ; 131, 152 ).
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Als parlamentarische Opposition stellen sie die natürlichen Gegenspieler von Regierung und regierungstragender Mehrheit dar (sogenannter neuer oder innerparlamentarischer Dualismus; vgl. auch BVerfGE 49, 70 ; 129, 300 ; 135, 259 ).

    Dies ist namentlich für das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in seiner Ausprägung als Minderheitsenquete anerkannt (vgl. BVerfGE 49, 70 ; zur Hoheit der Minderheit über den Untersuchungsauftrag eines auf ihren Antrag eingesetzten Untersuchungsausschusses vgl. nunmehr § 2 Abs. 2 und § 3 PUAG; zum Schutz auch der potenziell einsetzungsberechtigten Minderheit vgl. BVerfGE 105, 197 ).

    Denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staates - nämlich zur öffentlichen Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer Exekutivorgane - in die Hand gegeben (vgl. BVerfGE 49, 70 ).

    Dieses Regelungskonzept orientiert sich an den politischen Kräfteverhältnissen im parlamentarischen Regierungssystem, da die parlamentarische Opposition in der Regel die parlamentarische Minderheit verkörpert (vgl. BVerfGE 49, 70 ), in sich aber - ebenso wie die parlamentarische Mehrheit - nicht notwendig eine homogene Einheit darstellt, sondern in eine Mehrzahl oder sogar in eine Vielzahl von Gruppierungen - Fraktionen oder auch Fraktionsstärke nicht erreichende Gruppen und einzelne Abgeordnete - aufgespalten sein kann (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

    aa) Von der Möglichkeit eines Opponierens im konkreten Einzelfall parlamentarischer Arbeit wird durch die Abgeordneten, die strukturell die Regierung stützen, wegen der Bindungen innerhalb der Koalitionsfraktionen in der politischen Praxis zwar vergleichsweise selten Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 49, 70 , vgl. oben, Rn. 87).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Die Antragstellerin zu 3) ist daneben auch insoweit befugt, im Verfassungsstreit als Beteiligte aufzutreten, als sie sich im Antrag gemäß Art. 44 Abs. 1 GG als das Viertel der Mitglieder des Bundestages konstituiert hat (BVerfGE 2, 143 [162]; vgl. auch BVerfGE 49, 70 [77]).

    Aufgabe der Untersuchungsausschüsse sei es, das Parlament bei seiner Arbeit zu unterstützen und die Entscheidungen vorzubereiten (BVerfGE 49, 70 [85]).

    Damit hat das Grundgesetz das parlamentarische Untersuchungsrecht auch als Minderheitsrecht ausgestaltet (vgl. BVerfGE 49, 70 [86 f.]).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    War das Untersuchungsrecht im System der konstitutionellen Monarchie noch in erster Linie ein Instrument des gewählten Parlaments gegen die monarchische Exekutive, so hat es sich unter den Bedingungen des parlamentarischen Regierungssystems maßgeblich zu einem Recht der Opposition auf eine Sachverhaltsaufklärung unabhängig von der Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit entwickelt (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 105, 197 ; zum sogenannten neuen oder innerparlamentarischen Dualismus vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 87, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dementsprechend ist das parlamentarische Untersuchungsrecht durch das Grundgesetz bewusst als Minderheitenrecht ausgestaltet (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 67, 100 ).

    Aufgabe der Untersuchungsausschüsse ist es, das Parlament bei seiner Arbeit zu unterstützen und seine Entscheidungen vorzubereiten (vgl. BVerfGE 49, 70 ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ausschuss mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode zu bestehen aufhört (vgl. BVerfGE 49, 70 ).

    Über das Zitierrecht nach Art. 43 Abs. 1 GG und das Frage- und Informationsrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG hinaus verschafft es die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung, die das Parlament zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und vor allem zur Wahrung seiner Kontrollfunktion gegenüber der ihm verantwortlichen Regierung benötigt (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 124, 78 ).

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Diese konkrete Antragsminderheit ist als ein mit eigenen Rechten ausgestattetes Organteil im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG anzusehen (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 20, 56 ; 49, 70 ).

    Über das Zitierrecht nach Art. 43 Abs. 1 GG und das Interpellationsrecht nach §§ 105 f. GO-BT hinaus verschafft es die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung, die das Parlament zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und vor allem zur Wahrung seiner Kontrollfunktion gegenüber der ihm verantwortlichen Regierung benötigt (vgl. BVerfGE 49, 70 ).

    Begrenzt wird es zunächst durch den im Einsetzungsbeschluss zu bestimmenden Untersuchungsauftrag (§ 17 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2, § 3 PUAG; vgl. BVerfGE 67, 100 ; 49, 70 ).

    Die deutliche Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes dient dem Schutz einsetzungsberechtigter Parlamentsminderheiten (vgl. BVerfGE 49, 70 ) und dem Schutz der Untersuchungsbetroffenen - der Bundesregierung wie auch Dritter -, denen gegenüber das Untersuchungsrecht Eingriffs- und Zwangsbefugnisse verleiht; zudem hat sie Bedeutung für die Reichweite der von Behörden und Gerichten zu leistenden Amtshilfe.

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Dass die angegriffenen Maßnahmen inzwischen keine Wirkungen mehr entfalten, schadet nicht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 41, 291 ; 49, 70 ).
  • StGH Niedersachsen, 10.02.2017 - StGH 1/16

    Organstreitverfahren wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen

    Es genügt vielmehr, dass die Antragsteller im Organstreitverfahren auch zu den Antragstellern gehören, die den Einsetzungsantrag gestellt haben, und dass sie selbst das in Art. 27 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 NV genannte Quorum erfüllen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.7.1984, a.a.O., S. 124 = juris Rn. 87 (Flick-Untersuchungsausschuss); Beschl. v. 2.8.1978 - 2 BvK 1/77 -, BVerfGE 49, 70, 77 = juris Rn. 16 (Untersuchungsausschuss Schleswig-Holstein); Urt. v. 7.3.1953 - 2 BvE 4/52 -, BVerfGE 2, 143, 162 = juris Rn. 71 f. (EVG-Vertrag); NWVerfGH, Urt. v. 17.10.2000 - 16/98 -, NVwZ 2002, 75 = juris Rn. 44; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.4.1954 - II OVG C 1/53 -, OVGE 7 (1955), 489, 493 und 496).

    Das wäre mit der Verfassung nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 87 = juris Rn. 38).

    Die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Minderheit nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staates - nämlich zur öffentlichen Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer nachgeordneten Behörden - an die Hand gegeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 87 = juris Rn. 38 ).

    Gegen den Willen der Minderheit darf der Untersuchungsauftrag daher grundsätzlich nicht verändert oder erweitert werden (so die einhellige Auffassung in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 86 = juris Rn. 37 ; HessStGH, Urt. v. 13.4.2011 - P.St. 2290 -, juris Rn. 87 f.; HVerfG, Urt. v. 1.12.2006 - 01/06 -, NVwZ-RR 2007, 289, 290 = juris Rn. 101; VerfGH NW, Urt. v. 17.10.2000, a.a.O., S. 76 = juris Rn. 58; BayVerfGH, Entsch.

    Es könne nicht die Aufgabe übernehmen, vielleicht doch bestehende - verborgene - Zusammenhänge aufzudecken und dazu eigene Nachforschungen anzustellen; damit würde die Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse auf das Verfassungsgericht verlagert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 87 f. = juris Rn. 40).

    Eine diese Voraussetzung erfüllende Änderung ist gleichwohl nur zulässig, wenn sie den Kern des Untersuchungsauftrags wahrt und keine wesentliche Verzögerung zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 88 = juris Rn. 40; und zur Abgrenzung der Voraussetzung "umfassenderes und wirklichkeitsgetreueres Bild" gegenüber den Grenzen "Kern gewahrt" und "keine wesentliche Verzögerung zu erwarten": Cancik, a.a.O., S. 258 f.).

    Unzulässige Erweiterungen des Untersuchungsauftrags liegen regelmäßig dann vor, wenn die Zielrichtung der Untersuchung verändert wird, insbesondere wenn die Untersuchung auf Vorgänge aus anderen Zeiträumen oder unter anderer Verantwortung ausgedehnt wird, oder wenn weitere Untersuchungsthemen von den wichtigsten, zentralen Untersuchungsthemen ablenken und so den sachlichen Schwerpunkt der Untersuchung verschieben (unzulässiger Gegenangriff, vgl. Schriftlicher Bericht zum Entwurf einer Niedersächsischen Verfassung, LT-Drs. 12/5840, S. 20 f.; BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 85 = juris Rn. 42 ; HessStGH, Urt. v. 13.4.2011, a.a.O., Rn. 89 und 94; HVerfG, Urt. v. 1.12.2006, a.a.O., S. 290 f. = juris Rn. 119; Nds. StGH, Urt. v. 16.1.1986, a.a.O., S. 68 = juris Rn. 25; BayVerfGH, Entsch.

    Hingegen bleibt der Kern des Untersuchungsauftrags trotz dessen Erweiterung gewahrt, wenn die Zielrichtung der Untersuchung nicht verändert wird und die hinzugefügten Themen und Fragen den Blick auf die im Einsetzungsantrag bezeichneten zentralen Untersuchungsthemen nicht verstellen oder von diesen ablenken, die Erweiterung also im besten Sinne auf eine umfassendere Untersuchung und eine möglichst objektive und wirklichkeitsgetreue Tatsachenfeststellung gerichtet ist (zulässige Gegenwehr bzw. Verteidigung, vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 88 = juris Rn. 40 ; HessStGH, Urt. v. 13.4.2011, a.a.O., Rn. 89; HVerfG, Urt. v. 1.12.2006, a.a.O., S. 291 = juris Rn. 120; BayVerfGH, Entsch.

    Er kann nicht die Aufgabe übernehmen, vielleicht doch bestehende - verborgene - Zusammenhänge aufzudecken und dazu eigene Nachforschungen anzustellen; damit würde die Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse unzulässig auf den Staatsgerichtshof verlagert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 88 = juris Rn. 40 ; HessStGH, Urt. v. 13.4.2011, a.a.O., Rn. 89).

    Eine solche Veränderung des von der Einsetzungsminderheit bezeichneten Untersuchungsauftrags stellt nach dem dargestellten Maßstab einen unzulässigen Gegenangriff der Parlamentsmehrheit dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 88 f. = juris Rn. 42; HessStGH, Urt. v. 13.4.2011, a.a.O., Rn. 94; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.4.1954, a.a.O., S. 499; Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, Urt. v. 18.6.1927, a.a.O., S. 55).

    Eine Behinderung der von der Einsetzungsminderheit erstrebten Untersuchung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Erweiterung des Untersuchungsauftrags dazu führt, dass der Untersuchungsausschuss die von der Einsetzungsminderheit erstrebte Untersuchung nicht innerhalb der laufenden Wahlperiode abschließen kann und aufgrund der Diskontinuität ohne Untersuchungsergebnis zu Ende geht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1997 - 2 BvE 1/97 -, BVerfGE 96, 223, 230 = juris Rn. 25 f. (Plutonium-Ausschuss); Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 86 f. = juris Rn. 38).

    - verborgene - Zusammenhänge aufzudecken und dazu eigene Nachforschungen anzustellen; damit würde die Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse unzulässig auf den Staatsgerichtshof verlagert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.1978, a.a.O., S. 88 = juris Rn. 40 ; HessStGH, Urt. v. 13.4.2011, a.a.O., Rn. 89; HVerfG, Urt. v. 1.12.2006, a.a.O., S. 292 = juris Rn. 151 und das Sondervotum der Richter Wirth-Vonbrunn und v. Paczensky hierzu: NVwZ-RR 2007, 292, 293).

  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der

    Im Finanzierungsausschlussverfahren findet eine Erstattung von Auslagen - wie bei Parteiverbotsverfahren (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ; 144, 20 ) - nur ausnahmsweise statt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies geboten erscheinen lassen.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Durch die Untersuchungsverfahren erhalten die Parlamente lediglich die Möglichkeit, unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten mit hoheitlichen Mitteln, wie sie sonst nur Gerichten und besonderen Behörden zur Verfügung stehen, selbständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten (BVerfGE 49, 70 [85]).

    Gerade solcher Kontrolle kommt im Rahmen der Gewaltenteilung besonderes Gewicht zu (BVerfGE 49, 70 [85] m.w.N.).

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

  • StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2290

    Urteil im Verfassungsstreitverfahren wegen des Untersuchungsausschusses 18/1 des

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer

  • BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15

    Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvB 1/01

    Ablehnung der Erstattung von Auslagen im eingestellten NPD-Verbotsverfahren

  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

  • VerfG Hamburg, 01.12.2006 - HVerfG 1/06

    Recht auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses -

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - VGH O 24/10

    Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Verwendung von

  • StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02

    SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 M 36/20

    Aktenvorlageersuchen durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17

    Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG )

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - VerfGH 16/98

    Landtagsmehrheit durfte CDU-Antrag auf Einsetzung des

  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen

  • VerfGH Bayern, 19.04.1994 - 71-IVa-93

    Verpflichung von, öffentliche Gewalt ausübenden parlamentarischen

  • StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 6/20

    Organstreitverfahren um Ablehnung von Beweisanträgen im "Parlamentarischen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14

    Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform

  • BVerfG, 10.01.2022 - 1 BvR 2837/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • VerfG Brandenburg, 26.07.2022 - VfGBbg 9/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, begründet; Beweisantrag;

  • BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10

    Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg

  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvQ 8/22

    Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung

  • BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren

  • BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18

    Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im

  • BGH, 16.12.2021 - StB 34/21

    Beschwerde betreffend die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von Beweismitteln

  • BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17

    Fachgerichtliche Versagung von Prozesskostenhilfe unter Entscheidung einer höchst

  • BVerfG, 30.11.2023 - 2 BvR 323/23

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen nach

  • VerfGH Saarland, 21.01.2020 - Lv 15/19

    Missbrauchsverdacht an Uniklinik: Erweiterung des Untersuchungsausschusses

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93

    Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit "Plutonium-Ausschuß"

  • BVerfG, 10.01.2022 - 2 BvR 679/21

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung wegen erfolgreicher

  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - VGH N 3/96
  • VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96

    Abgeordneter; Aktenvorlagerecht; Akteneinsichtsrecht; Parlamentsrecht;

  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvR 614/20

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung nach

  • BVerfG, 10.01.2022 - 2 BvR 1851/21

    Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im

  • VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06

    Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss

  • BVerfG, 29.12.2022 - 2 BvR 1216/21

    Keine Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung bei behördlicher Abhilfe

  • BVerfG, 21.09.2021 - 2 BvR 220/21

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung wegen Erfolgs einer

  • BVerfG, 19.11.2020 - 2 BvR 1912/20

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen bei ursprünglicher Unzulässigkeit

  • VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23

    Beweisantrag, Ablehnung, Anordnungsgrund, Untersuchungsausschuss, Anordnung,

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91

    Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes

  • BVerfG, 18.08.2022 - 2 BvR 1276/20

    Ablehnung des Antrags auf Auslagenerstattung im Fall erfolgreicher Anhörungsrüge

  • BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17

    Billigkeit der Auslagenerstattung bei Abhilfe durch die öffentliche Gewalt

  • BVerfG, 06.02.2018 - 2 BvR 1368/17

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen, wenn die Erledigung

  • BVerfG, 10.11.2020 - 2 BvR 824/20

    Erfolgloser Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 9/15

    Entscheidung über Auslagenerstattung nach für erledigt erklärtem

  • BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22

    Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung

  • BVerfG, 02.05.2022 - 1 BvR 2296/20

    Ablehnung eines Antrags auf Erstattung der notwendigen Auslagen

  • BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 31.10.2020 - 2 BvR 1988/18

    Ablehnung der PKH-Gewährung sowie der Auslagenerstattung im

  • BVerfG, 25.04.2022 - 2 BvR 2255/21

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung

  • BVerfG, 24.06.2021 - 2 BvR 341/21

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

  • BVerfG, 27.09.2019 - 2 BvR 306/19

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2020 - 3 MB 29/20

    Ehemaliger Landespolizeidirektor obsiegt gegen Parlamentarischen

  • BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 1204/19

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren gem § 34a Abs

  • VGH Hessen, 15.12.1994 - 6 N 2588/93

    Zur Antragsbefugnis einer Fraktion in einem Normenkontrollverfahren -

  • VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Ablehnung von auf die

  • BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 2069/19

    Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung des

  • BVerfG, 11.11.2019 - 2 BvR 586/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • VerfGH Bayern, 31.03.1995 - 43-VI-94
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - VerfGH 3/95

    Beschluss über den Abschluss der Beweisaufnahme

  • BVerfG, 31.10.2020 - 2 BvR 1395/20

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86

    Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen

  • VG Düsseldorf, 21.03.2018 - 20 L 6077/17

    Angreifbarkeit des Abschlussberichts eines Untersuchungsausschusses des Landes

  • VerfGH Berlin, 17.06.1999 - VerfGH 36 A/99

    Zur Zulässigkeit der nachträglichen Änderung des Untersuchungsauftrags eines

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