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   BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55   

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https://dejure.org/1956,187
BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55 (https://dejure.org/1956,187)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1956 - 1 BvC 1/55 (https://dejure.org/1956,187)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1956 - 1 BvC 1/55 (https://dejure.org/1956,187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Wohnsitz - Passives Wahlrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach dem BWG 1953

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 2
  • NJW 1956, 905
  • DVBl 1956, 476
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55
    Der Bundesgesetzgeber wollte offensichtlich den Bewohnern des Landes Berlin die Wählbarkeit nur insoweit verleihen, als Berlin - wenn auch beschränkt - zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehört (BVerfGE 1, 70).
  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu früheren Ausgestaltungen der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen (namentlich BVerfGE 5, 2 ; 36, 139 ; 58, 202 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 1990 - 2 BvR 1266/09 -, NJW 1991, S. 689 ) können daher nicht ohne Weiteres zur Beurteilung der aktuellen Rechtslage herangezogen werden.

    Hinzu kommt, dass die für eine lebendige Demokratie wesentliche Kommunikation zwischen Regierenden und Regierten ohne ein Mindestmaß an kontinuierlicher Befassung und Auseinandersetzung der Bürger mit den politischen Entwicklungen kaum gelingen kann (vgl. zum - aufgrund der Teilung Deutschlands dort allerdings verengten - Repräsentationsgedanken BVerfGE 5, 2 ).

    1956 billigte der Erste Senat das Erfordernis der Sesshaftigkeit im Bundesgebiet als Wahlrechtsvoraussetzung mit der Erwägung, dass angesichts der deutschen Teilung das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag, der das Repräsentationsorgan der im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Bevölkerung sei, nur dem in diesem "Wirkungsbereich" lebenden Teil der deutschen Bevölkerung gewährt werden könne (vgl. BVerfGE 5, 2 ).

  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Es ist demgemäß verfassungsmäßig, wenn das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland auf die Deutschen beschränkt wird, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes seßhaft sind (vgl. BVerfGE 5, 2 [6]).

    Entsprechendes galt für die Wahlgesetze der Länder (BVerfGE 5, 2 [5 f.]).

    Gegen die in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BWahlG getroffene Regelung bestehen daher keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 5, 2 [6]).

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Ein solcher Grund ist bereits darin zu sehen, daß die in Wahlen zum Ausdruck kommende demokratische Legitimation eine gewisse Vertrautheit und Verbundenheit der wählenden Bürger mit den Verhältnissen im Wahlgebiet voraussetzt (s. BVerfGE 5, 2, 6; 36, 139, 142; 60, 162, 167).

    Schon die Wahlgesetze der deutschen Länder aus den 20er Jahren kannten die Wählbarkeitsvoraussetzung des Wohnsitzes im Lande (vgl. BVerfGE 5, 2/5 m. w. N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.03.2020 - VGH W 6/20

    Berufung eines Bewerbers als Ersatzperson für einen aus dem Landtag

    Da die Wählbarkeit an das Innehaben des aktiven Wahlrechts anknüpft, zählt die Sesshaftigkeit damit automatisch zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen (vgl. Wagner, in: Grimm/ Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 80 Rn. 23; Hummrich, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2014, Art. 80 Rn. 25; vgl. auch entspr. BVerfG, Urteil vom 3. Mai 1956 - 1 BvC 1/55 -, BVerfGE 5, 2 [5 ff.]).

    Der Verlust des Mandats ist dann unwiederbringlich von Gesetzes wegen eingetreten (vgl. entspr. BVerfG, Urteil vom 3. Mai 1956 - 1 BvC 1/55 -, BVerfGE 5, 2 [7]; Hahlen, in: Schreiber [Hrsg.], BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 46 Rn. 22).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

    Die in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BWG getroffene Regelung verletzt daher den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nicht (BVerfGE 5, 2 [6]; 36, 139 [142]).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00

    Zur Frage der Nachfolge für verzichtenden Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei

    Die Worte "am Wahltag" dienen erkennbar der Berechnung des Lebensalters (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BbgWahlG) und der Monatsfrist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BbgWahlG; vgl. BVerfGE 5, 2, 7 zu § 1 BWG in der damals geltenden Fassung).
  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 65.61

    Rechtsmittel

    Dieser Geltungsbereich des Grundgesetzes erstreckt sich einstweilen auf das Gebiet der Bundesrepublik einschließlich West-Berlin; das ist rechtlich verbindlich klargestellt worden durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 70; 5, 2 [BVerfG 12.04.1956 - 1 BvR 461/55]; 7, 1) [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]und bedarf keiner näheren Begründung.
  • BVerwG, 07.01.1985 - 9 B 264.84

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Asylrechtliche

    Diese Frage vermag indes die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen; sie ist durch den erkennenden Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 5 4, 341 ff.) [BVerfG 03.05.1956 - 1 BvC 1/55] dahingehend beantwortet, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch das Recht auf freie Religionsausübung gehört, daß aber eine Beeinträchtigung dieses Rechts einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 5/96

    Wahlprüfung; Wohnsitz; Hauptwohnung

    Die Wählbarkeitsvoraussetzungen, und damit - soweit eine solche besteht - auch die Seßhaftigkeitsvoraussetzung, müssen nämlich nicht nur am Tag der Wahl, sondern während der gesamten Legislaturperiode bestehen (siehe hierzu ausführlich BVerfGE 5, 2, 4 und 7; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum 12.
  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 90.61

    Wiedergutmachungsanspruch wegen Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen

    Dieser Geltungsbereich des Grundgesetzes erstreckt sich einstweilen auf das Gebiet der Bundesrepublik einschließlich West-Berlin; das ist rechtlich verbindlich klargestellt worden durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 70; 5, 2 [BVerfG 12.04.1956 - 1 BvR 461/55]; 7, 1) [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]und bedarf keiner näheren Begründung.
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