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   BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53, 1 BvR 309/53, 1 BvR 286/53   

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BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53, 1 BvR 309/53, 1 BvR 286/53 (https://dejure.org/1956,57)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.1956 - 1 BvR 315/53, 1 BvR 309/53, 1 BvR 286/53 (https://dejure.org/1956,57)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 1956 - 1 BvR 315/53, 1 BvR 309/53, 1 BvR 286/53 (https://dejure.org/1956,57)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Parteifreie Wählergruppen

  • opinioiuris.de

    Parteifreie Wählergruppen

  • wahlrecht.de

    Parteifreie Wählergruppen/Anrechnungsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit eines Quorums bei der Einreichung von Wahlvorschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 77
  • DÖV 1956, 789
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
    Dagegen bestehen keine Bedenken, wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, da die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Bestimmungen des Gesetzes unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Überschreitung der Grenzen dieses Ermessens nachprüfen (vgl. BVerfGE 3, 19 [24 f.]).

    In der Entscheidung vom 1. August 1953 (BVerfGE 3, 19 [28 f.]) hat das Bundesverfassungsgericht die Zahl von 500 Unterschriften bei Wahlvorschlägen neuer Parteien für zu hoch gehalten, weil dadurch ein Mißverhältnis gegenüber den alten Parteien entstehe.

    Daß § 34 Abs. 4 BWG (Unterschriftenklausel für Landeslisten) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil vom 1. August 1953 (BVerfGE 3, 19 [31]) entschieden.

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
    Dagegen bestehen keine Bedenken, wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, da die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Bestimmungen des Gesetzes unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]).

    Daß sie trotzdem mit dem Gleichheitsprinzip vereinbar ist, wenn sie das Quorum nicht über 5% ansetzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 1, 208 [247 ff.]; 4, 31 [40]; 4, 375 [380]).

    Auch die Ausnahme der nationalen Minderheiten von der Sperrklausel ist mit Rücksicht auf die bei ihnen vorliegenden besonderen Verhältnisse, die mit der Situation anderer kleinerer Parteien nicht vergleichbar ist, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.April 1952, BVerfGE 1, 208 [253 f.]).

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
    Dagegen bestehen keine Bedenken, wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, da die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Bestimmungen des Gesetzes unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
    Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat am 20. Juli 1954 entschieden, daß politische Parteien die Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Statuts durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits, nicht mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen können (BVerfGE 4, 27).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
    Daß sie trotzdem mit dem Gleichheitsprinzip vereinbar ist, wenn sie das Quorum nicht über 5% ansetzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 1, 208 [247 ff.]; 4, 31 [40]; 4, 375 [380]).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
    Daß sie trotzdem mit dem Gleichheitsprinzip vereinbar ist, wenn sie das Quorum nicht über 5% ansetzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 1, 208 [247 ff.]; 4, 31 [40]; 4, 375 [380]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53
    Dagegen bestehen keine Bedenken, wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, da die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Bestimmungen des Gesetzes unmittelbar betroffen sind (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 1, 208 [237]; 3, 19 [23]; 3, 383 [392]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Damit würde eine Entwicklung gefördert, der die vom Bundesverfassungsgericht anerkannte 5 v.H.-Klausel entgegengewirkt hat (BVerfGE 1, 208 [248, 256]; 4, 31 [40]; 4, 142 [143]; 4, 375 [380]; 5, 77 [83]; 6, 84 [92 ff.]; 14, 121 [135]).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszugehen ist hierbei, wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1973 (aaO) ausgesprochen hat, von dem Grundsatz, daß die Auswahl des Wahlsystems und die Festlegung der Wahlrechtsgrundsätze im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers (ebenso für staatliche Wahlen BVerfGE 3, 19, 24 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 383, 394; 5, 77, 81; 6, 84, 89) liegt.
  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder

    bb) Davon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung wahlrechtliche Unterschriftenquoren für sachlich gerechtfertigt erachtet, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Wahlvorschläge zu beschränken und so der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 19 ff.; 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 84 ; 12, 135 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 60, 162 ; 71, 81 ; 82, 353 ; 111, 289 ).

    Schließlich betrifft das Unterschriftenquorum auch die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl (vgl. BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 12, 10 ; Lege, Unterschriftenquoren zwischen Parteienstaat und Selbstverwaltung, 1996, S. 26; Hahlen, in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 20 Rn. 8).

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