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   BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78   

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https://dejure.org/1979,58
BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78 (https://dejure.org/1979,58)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78 (https://dejure.org/1979,58)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1979 - 1 BvR 1022/78 (https://dejure.org/1979,58)
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Schweigender Prüfling

Art. 12 Abs. 1 GG, Rechtsstaatsprinzip, Überraschungsentscheidung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtbestehen einer Prüfung als Sanktion für ein bestimmtes Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Verfahrensrechtliche Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 380
  • NJW 1980, 1153
  • DVBl 1980, 481
  • DÖV 1980, 379
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung schon mehrfach den engen Zusammenhang zwischen Ausbildung und späterer Berufstätigkeit hervorgehoben und demgemäß Vorschriften, die für die Aufnahme eines Berufs eine bestimmte Vorbildung und Ausbildung sowie den Nachweis der erworbenen Fähigkeiten durch Bestehen einer Prüfung verlangen, an Art. 12 Abs. 1 GG gemessen (vgl. die Nachweise BVerfGE 37, 342 [352f] und 41, 251 [261]).

    Eine verfassungskonforme Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts gebieten ebenso die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 51, 324 = EuGRZ 1979, S. 470; Beschluß vom 3. Oktober 1979, NJW 1979, S. 2607) und aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 37, 67 [77] - prozeßunfähiger Anwalt; BVerfGE 39, 276 [294] - Passivlegitimation für Zulassungsklagen; BVerfGE 41, 251 [265] - schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen; BVerfGE 44, 105 [119 ff.]; 45, 422 [430 ff.]; 48, 292 [297f] - vorläufige Berufsverbote und Amtsenthebungen; BVerfGE 50, 16 [30] - Anfechtbarkeit von Mißbilligungen).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
    Eine verfassungskonforme Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts gebieten ebenso die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 51, 324 = EuGRZ 1979, S. 470; Beschluß vom 3. Oktober 1979, NJW 1979, S. 2607) und aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 37, 67 [77] - prozeßunfähiger Anwalt; BVerfGE 39, 276 [294] - Passivlegitimation für Zulassungsklagen; BVerfGE 41, 251 [265] - schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen; BVerfGE 44, 105 [119 ff.]; 45, 422 [430 ff.]; 48, 292 [297f] - vorläufige Berufsverbote und Amtsenthebungen; BVerfGE 50, 16 [30] - Anfechtbarkeit von Mißbilligungen).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
    So folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, der den Anspruch auf faire Verfahrensführung einschließt (vgl. zuletzt BVerfGE 46, 325 [334]; 49, 220 [225]; zum Gebot fairer Verfahrensführung vgl. ferner BVerfGE 46, 202 [210] m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Aus den grundrechtlichen Garantien ergeben sich in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch Anforderungen an das Verfahren von Behörden und Gerichten (vgl. BVerfGE 51, 150 ; 52, 380 ; 52, 391 ; 101, 106 ; 128, 282 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Darüber hinaus beansprucht das Grundrecht der Berufsfreiheit auch Geltung für das Prüfungsverfahren (vgl. BVerfGE 52, 380 [389 f.]).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    b) Im Bereich grundrechtlicher Teilhabeansprüche - gerade in Konkurrenzsituationen - erfordert die Verwirklichung des materiellen Grundrechtsgehalts eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung, denn sie kann Einfluss auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung haben (vgl. BVerfGE 39, 276 ; 52, 380 ; 53, 30 ; 73, 280 ).
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