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   BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79   

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https://dejure.org/1980,130
BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79 (https://dejure.org/1980,130)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1980 - 1 BvR 249/79 (https://dejure.org/1980,130)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 249/79 (https://dejure.org/1980,130)
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Schokoladenosterhase I

Art. 12 GG, Erforderlichkeit

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Schokoladenosterhase

  • openjur.de

    Schokoladenosterhase

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Kakao-Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 135
  • NJW 1980, 1511
  • MDR 1980, 551
  • DVBl 1980, 637
  • DB 1980, 684
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Von Verfassungs wegen ist § 14 Nr. 2 KakaoVO mithin nur dann zu beanstanden, wenn sich ergibt, daß die relativ weiten verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Spielraums überschritten sind (vgl. BVerfGE 46, 246 [257] m.w.N.).

    Zwar trifft es zu, daß die Verbraucherentscheidung zum Kauf eines Erzeugnisses oft nicht auf einem eingehenden Studium der Kennzeichnung der Ware beruht, sondern auch an deren äußerer Erscheinungsform orientiert ist (BVerfGE 46, 246 [260]).

    Zwar darf der Gesetzgeber etwa im Fall einer möglichen Verwechslung von Milchprodukten und Margarineerzeugnissen im Interesse der Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft auch über den unmittelbaren Zweck des Verbraucherschutzes hinausgehende Maßnahmen treffen (vgl. BVerfGE 46, 246 [256 ff.]).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Es fehlt hierfür bereits an der ersten Voraussetzung, daß die Norm verschiedene Deutungen zuläßt (BVerfGE 41, 65 [86]).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung sind mit genügender Deutlichkeit durch das "Programm" des Lebensmittelgesetzes und Bedarfsgegenständegesetzes zu ermitteln (vgl. BVerfGE 18, 52 [62] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Es muß sich eindeutig feststellen lassen, daß zur Erreichung des verfolgten Zwecks andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 39, 210 [231] m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Materiell setzt eine verfassungsmäßige Berufsausübungsregelung voraus, daß sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint, daß die gewählten Mittel geeignet und erforderlich sind, den verfolgten Zweck zu erreichen, und daß die Beschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 46, 120 [145]).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Nicht ausschlaggebend ist, ob die Entstehungsgeschichte dies bestätigt, wie der Bundesgerichtshof annimmt, oder ihr entgegensteht, wie die das eine der vom Beschwerdeführer vorgelegten Rechtsgutachten darzulegen sucht; denn eine etwaige Absicht des Verordnungsgebers, die eine andere Auslegung nahelegen könnte, hat im Wortlaut der Norm keinen "objektivierten" Niederschlag gefunden (vgl. BVerfGE 47, 109 [127] m.w.N.).Eine verfassungskonforme Auslegung, wie sie offenbar dem Oberlandesgericht vorgeschwebt hat, ist daher nicht möglich.
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvR 1012/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Benzinqualitätsangabeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    a) Die in § 19 Nr. 4 Buchst. b LMBG enthaltene Ermächtigung, auf der die Vorschrift beruht, genügt den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG (vgl. BVerfGE 51, 166 [173] m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 152/76

    Verkehrsfähigkeit kakaohaltiger Fettglasur

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1979 - I ZR 151/76 und I ZR 152/76 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 151/76

    Zulässigkeit von Abweichungen von der Verbrauchererwartung bei Lebensmitteln bei

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1979 - I ZR 151/76 und I ZR 152/76 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auch insoweit steht ihm ein vom Gesetzgeber delegierter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 38, 348 ; 53, 135 ; 56, 298 ), der seinen Grund und zugleich Grenze in der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigungsnorm findet (vgl. BVerfGE 53, 135 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2016 - 1 BvR 243/16 -, Rn. 14).

    Die Komplexität des Berliner Wohnungsmarktes und die darauf beruhenden Schwierigkeiten, zukünftige Entwicklungen sicher einzuschätzen, sprechen dafür, es bei der der festgelegten Geltungsdauer zugrundeliegenden Prognoseentscheidung bei einer Vertretbarkeitskontrolle zu belassen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 53, 135 ; 106, 1 ).

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung kann grundsätzlich nur dann von Verfassungs wegen verneint werden, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass für die Erreichung des verfolgten Zwecks andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 39, 210, 231 mwN; 53, 135, 145; 77, 84, 109).

    Bei der Einschätzung der Frage der Geeignetheit verfügt - im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung - auch der Verordnungsgeber über einen (weiten) Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit steht dem Verordnungsgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit des Regelungsvorhabens ein (weiter) Beurteilungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 53, 135, 145; BVerfG, NVwZ 2004, 975; BVerwG, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 24; jeweils zu den Spielräumen des Verordnungsgebers; vgl. BVerfGE 102, 197, 218; 110, 141, 157; 115, 276, 309; BVerfGK 14, 328, 334; jeweils zu den Spielräumen des Gesetzgebers).

    An der Erforderlichkeit einer Verordnung fehlt es daher nur dann, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass zur Erreichung des verfolgten Zwecks andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 53, 135, 145 mwN).

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Entsprechendes gilt für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Prognoseentscheidungen des Verordnungsgebers, wenn die Prognoseentscheidung durch den ermächtigenden parlamentarischen Gesetzgeber auf den Verordnungsgeber übertragen wurde (vgl. BVerfGE 106, 1 [17] = juris Rn. 70 mit Verweis im grundrechtlichen Zusammenhang auf BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 249/79 -, BVerfGE 53, 135 [145] = juris Rn. 47).
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