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   BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75, 1 BvR 378/76   

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https://dejure.org/1980,57
BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75, 1 BvR 378/76 (https://dejure.org/1980,57)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1980 - 1 BvR 349/75, 1 BvR 378/76 (https://dejure.org/1980,57)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1980 - 1 BvR 349/75, 1 BvR 378/76 (https://dejure.org/1980,57)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Berufsvormund

    Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung des Pflegers bei Mittellosigkeit des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 251
  • NJW 1980, 2179
  • MDR 1980, 995
 
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Wird zitiert von ... (170)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Sie verbürgt außerdem das Recht, für die berufliche Leistung eine angemessene Vergütung zu fordern (BVerfGE 54, 251 ; 68, 193 ; 88, 145 ; 101, 331 ).
  • AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19

    Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist ein Vorlageverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dann nicht zulässig, wenn eine verfassungskonforme Auslegung möglich ist ( vgl. BVerfGE 32, 373,383; 54, 251,273).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    Denn bei dem gesamten Betreuungsrecht handelt es sich um ein Institut des Erwachsenenschutzes als Ausdruck der staatlichen Wohlfahrtspflege, deren Anlass und Grundlage das öffentliche Interesse an der Fürsorge für den schutzbedürftigen Einzelnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 8 und vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 13 mwN; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 10. Juni 2015 - 2 BvR 1967/12 - juris Rn. 16 sowie BVerfG NJW 1980, 2179 zum früheren Vormundschaftsrecht für Volljährige).
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