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   BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78   

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https://dejure.org/1980,44
BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 (https://dejure.org/1980,44)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 (https://dejure.org/1980,44)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 (https://dejure.org/1980,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 43
 
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Wird zitiert von ... (292)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
    Grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [251 f]; 40, 101 [104 f]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]; 51, 126 [129]).

    Bei verständiger Würdigung der Entscheidungsgründe kann nur davon ausgegangen werden, daß das Oberlandesgericht den Vortrag des Beschwerdeführers über die Höhe seines Monatslohns entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen und daher den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt hat (BVerfGE 51, 126 [129]).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
    Der Anspruch der Prozeßbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367 f.] mwN).

    Grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [251 f]; 40, 101 [104 f]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]; 51, 126 [129]).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
    Grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [251 f]; 40, 101 [104 f]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]; 51, 126 [129]).

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen mußten jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 [189]).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
    Grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [251 f]; 40, 101 [104 f]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]; 51, 126 [129]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
    Grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [251 f]; 40, 101 [104 f]; 42, 364 [368]; 47, 182 [187]; 51, 126 [129]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    aa) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Beteiligtenvorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 51, 126 ; 54, 43 ; 86, 133 ; 87, 363 ; 96, 205 ).
  • BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17

    Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar

    Ebenso wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Vorbringens - wie dem vorliegenden - zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 4/23

    Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung

    Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten tatsächlich auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG-Beschluss vom 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78, BVerfGE 54, 43).
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