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   BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78   

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https://dejure.org/1980,476
BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78 (https://dejure.org/1980,476)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.1980 - 1 BvR 194/78 (https://dejure.org/1980,476)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 1980 - 1 BvR 194/78 (https://dejure.org/1980,476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 554b
    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit - Revision - Plenumsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 205
  • NJW 1981, 446
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78
    Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat durch Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277 - entschieden, daß § 554b Abs. 1 ZPO bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen bei der Nichtannahme der Revision - § 554b Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78
    Er ist daher aufzuheben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 50, 115 [124]).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des

    Vielmehr ist in einem solchen Fall eine Ausnahme von der Vorlagepflicht nicht anzunehmen, wenn Zweifel an dem Vorliegen von Ausnahmegründen bestehen (vgl. BVerfGE 50, 115 ; 55, 205 ).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    bb) Weiter ist geklärt, dass in den Fällen, in denen die verfassungskonforme Auslegung von Regelungen über den Zugang zur Revisionsinstanz in Zivilsachen die Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels erfordert, die Vornahme dieser Prüfung - wenn auch nur knapp und unter Verweis auf den Umstand als solchen - in den Gründen der Entscheidung zu dokumentieren ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1059/89 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2000 - 1 BvR 12/00 -, juris, Rn. 2 f.).

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen beider Vorschriften an die Erfolgsprüfung der Revision (zu § 554b ZPO a.F. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 54, 277 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.) decken sich in der hier zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO beschriebenen Konstellation des Wegfalls des Zulassungsgrundes vor Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (daher nicht übertragbar BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 -, NVwZ 1993, S. 358).

    Dieser Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch führt zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an den Bundesgerichtshof (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung und eines anderen Hinweises auf den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt kann - bei entsprechendem substantiierten Vortrag des Beschwerdeführers - dazu führen, daß ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist (vgl. auch BVerfGE 55, 205 [206]).
  • BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16

    Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann deshalb dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, NJW 2016, S. 861 ).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung und eines anderen Hinweises auf den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt kann - bei entsprechendem substantiierten Vortrag des Beschwerdeführers - dazu führen, daß ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist (vgl. auch BVerfGE 55, 205 [206]).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16

    Erstattung von Schreibauslagen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren (allgemeiner

    d) Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 33).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 296/01

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über eine Nichtanhörungsrüge

    Verfassungsrechtlich hätte zur Begründung der Nichtannahme gemäß § 554b ZPO a.F. schon der Hinweis genügt, dass der Senat sowohl die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als auch die Erfolgsaussicht der Revision im Endergebnis verneine (BVerfGE 50, 287, 289f; 55, 205, 206; BVerfG-K NJW 1999, 207).
  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

    Ein Nichtannahmebeschluß nach § 554 b ZPO ist im Hinblick darauf, daß seine Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG überprüfbar sein muß, mit Gründen zu versehen, die erkennbar machen, ob der Beschluß hinsichtlich der Auslegung des § 554 b Abs. 1 ZPO mit der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift (BVerfGE 54, 277) übereinstimmt (vgl. BVerfGE 55, 205 [206]).
  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 472/98

    Kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Ablehnung der Annahme der Revision

    Ein Nichtannahmebeschluß nach § 554 b ZPO ist im Hinblick darauf, daß seine Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG überprüfbar sein muß, mit Gründen zu versehen, die erkennbar machen, ob der Beschluß hinsichtlich der Auslegung des § 554 b Abs. 1 ZPO mit der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift (BVerfGE 54, 277) übereinstimmt (vgl. BVerfGE 55, 205 [206]).
  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 2048/13

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an die

  • BVerfG, 26.01.2000 - 1 BvR 12/00

    Zu den Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses des BGH gem ZPO § 554b

  • BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 251/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG

  • BVerfG, 05.11.1993 - 2 BvR 278/93

    Politische Verfolgung in der Türkei - Strafverfahren wegen Weigerung der

  • BayObLG, 02.03.1994 - 1Z RR 384/93

    Tatbestand und Rechtsfolgen des Leibgedings

  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z RR 5/99

    Schadensersatzpflicht wegen Fürsorgepflichtverletzung und Amtshaftung

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