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   BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81   

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https://dejure.org/1981,346
BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,346)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,346)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Agent

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; StGB § 45 Abs. 1 § 99 Abs. 1
    Keine einstweilige Anordnung gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Landesverrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 396
  • NJW 1981, 1831
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
    Solche finanziellen Einbußen sind hier nicht so gewichtig, daß ein Aufschub des im öffentlichen Interesse liegenden Gesetzesvollzugs zu rechtfertigen wäre (vgl. BVerfGE 6, 1 [4, 6]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
    Dabei haben die Gesichtspunkte, welche der Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Entscheidungen anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen nicht Gegenstand der Prüfung ist (BVerfGE 34, 341 [342]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 3, 41 [44]; 43, 198 [200]).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
    Denn nicht der einzelne Abgeordnete, sondern das Parlament als Ganzes im Sinne der Gesamtheit seiner Mitglieder übt die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus (vgl. BVerfGE 44, 308 [315 f.]).
  • BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 3, 41 [44]; 43, 198 [200]).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    aa) Das in Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Prinzip der Repräsentation ist das vom Grundgesetz gewählte Organisationsmodell, welches dem Volk die maßgebliche Bestimmungsmacht über die staatliche Gewalt verschaffen soll (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Nicht der einzelne Abgeordnete, sondern das Parlament als Ganzes im Sinne der Gesamtheit seiner Mitglieder übt als "besonderes Organ" (Art. 20 Abs. 2 GG ) die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 56, 396 [405]; 80, 188 [217]).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Es ist zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder wahrnimmt (BVerfGE 130, 318 ; vgl. auch schon BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; ferner BVerfGE 131, 230 ).
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