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   BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80   

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https://dejure.org/1981,638
BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80 (https://dejure.org/1981,638)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1981 - 1 BvL 28/80 (https://dejure.org/1981,638)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/80 (https://dejure.org/1981,638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlagebeschluß - Unzulässigkeit - Begründung des Gerichts - Umfang der Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 153
  • MDR 1981, 900
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ) und vom 22. Oktober 1980 (BVerfGE 55, 154 ) entschieden, daß es mit Art. 6 Abs. 4 GG nicht vereinbar ist, einer im Zeitpunkt der Kündigung schwangeren Arbeitnehmerin den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 MuSchG zu entziehen, wenn diese die Anzeigefrist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unverschuldet versäumt, die Anzeige an den Arbeitgeber aber unverzüglich nachholt.

    In diesem Falle müßten die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 [366 ff.]) ebenfalls gelten.

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
    Das gilt auch dann, wenn eine solche Entscheidung erst nach Durchführung einer noch nicht erfolgten Beweisaufnahme möglich wird (BVerfGE 11, 330 [335]).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ) und vom 22. Oktober 1980 (BVerfGE 55, 154 ) entschieden, daß es mit Art. 6 Abs. 4 GG nicht vereinbar ist, einer im Zeitpunkt der Kündigung schwangeren Arbeitnehmerin den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 MuSchG zu entziehen, wenn diese die Anzeigefrist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unverschuldet versäumt, die Anzeige an den Arbeitgeber aber unverzüglich nachholt.
  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
    Dabei muß das vorlegende Gericht den Sachverhalt so weit aufklären, daß die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht (BVerfGE 25, 269 [276 m. w. N.]) und die Vorlage deshalb unerläßlich ist (BVerfGE 42, 42 [50]).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
    Nach Art. 100 GG , § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift abhängt und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist (BVerfGE 37, 328 [333 f.]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
    Dabei muß das vorlegende Gericht den Sachverhalt so weit aufklären, daß die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht (BVerfGE 25, 269 [276 m. w. N.]) und die Vorlage deshalb unerläßlich ist (BVerfGE 42, 42 [50]).
  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
    Damit genügt der Vorlagebeschluß nicht dem Erfordernis, daß das vorlegende Gericht unter Abwägung des Für und Wider in einer für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbaren Weise im einzelnen die Tatsachen und Erwägungen angeben muß, die für seine Überzeugung maßgebend gewesen sind (BVerfGE 17, 135 [139]).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Das Bundesverfassungsgericht kann die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, denn diese Prüfung muss Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/80 -, BVerfGE 58, 153; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 2 BvL 1/22 -, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Das Bundesverfassungsgericht kann die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, denn diese Prüfung muss Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/80 -, BVerfGE 58, 153; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 2 BvL 1/22 -, juris).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Das vorlegende Gericht muss den Sachverhalt daher soweit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 25, 269 ; 58, 153 ; 64, 251 ).
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