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BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorlagebeschluß - Unzulässigkeit - Begründung des Gerichts - Umfang der Begründung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.05.1980 - 5 Ca 1559/80
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
- ArbG Köln, 08.10.1981 - 5 Ca 1559/80
Papierfundstellen
- BVerfGE 58, 153
- MDR 1981, 900
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
Mutterschutz
Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ) und vom 22. Oktober 1980 (BVerfGE 55, 154 ) entschieden, daß es mit Art. 6 Abs. 4 GG nicht vereinbar ist, einer im Zeitpunkt der Kündigung schwangeren Arbeitnehmerin den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 MuSchG zu entziehen, wenn diese die Anzeigefrist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unverschuldet versäumt, die Anzeige an den Arbeitgeber aber unverzüglich nachholt.In diesem Falle müßten die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 [366 ff.]) ebenfalls gelten.
- BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Das gilt auch dann, wenn eine solche Entscheidung erst nach Durchführung einer noch nicht erfolgten Beweisaufnahme möglich wird (BVerfGE 11, 330 [335]). - BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist
Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ) und vom 22. Oktober 1980 (BVerfGE 55, 154 ) entschieden, daß es mit Art. 6 Abs. 4 GG nicht vereinbar ist, einer im Zeitpunkt der Kündigung schwangeren Arbeitnehmerin den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 MuSchG zu entziehen, wenn diese die Anzeigefrist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unverschuldet versäumt, die Anzeige an den Arbeitgeber aber unverzüglich nachholt.
- BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Dabei muß das vorlegende Gericht den Sachverhalt so weit aufklären, daß die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht (BVerfGE 25, 269 [276 m. w. N.]) und die Vorlage deshalb unerläßlich ist (BVerfGE 42, 42 [50]). - BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Nach Art. 100 GG , § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift abhängt und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist (BVerfGE 37, 328 [333 f.]). - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Dabei muß das vorlegende Gericht den Sachverhalt so weit aufklären, daß die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht (BVerfGE 25, 269 [276 m. w. N.]) und die Vorlage deshalb unerläßlich ist (BVerfGE 42, 42 [50]). - BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der …
Auszug aus BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Damit genügt der Vorlagebeschluß nicht dem Erfordernis, daß das vorlegende Gericht unter Abwägung des Für und Wider in einer für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbaren Weise im einzelnen die Tatsachen und Erwägungen angeben muß, die für seine Überzeugung maßgebend gewesen sind (BVerfGE 17, 135 [139]).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23
Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz
Das Bundesverfassungsgericht kann die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, denn diese Prüfung muss Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/80 -, BVerfGE 58, 153; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 2 BvL 1/22 -, juris). - FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
Das Bundesverfassungsgericht kann die fehlende Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Entscheidungserheblichkeit der Vorlage nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, denn diese Prüfung muss Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/80 -, BVerfGE 58, 153; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 2 BvL 1/22 -, juris). - BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09
Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; …
Das vorlegende Gericht muss den Sachverhalt daher soweit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 25, 269 ; 58, 153 ; 64, 251 ).
- BVerfG, 04.05.2022 - 2 BvL 1/22
Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände …
aa) Wenn ein Gericht, das nach seiner Stellung im Aufbau der Gerichte dazu berufen ist, die für die Rechtsfindung erheblichen Tatsachen zu ermitteln, und dem die Rechtsordnung hierzu die prozessualen Mittel zur Verfügung stellt, dem Bundesverfassungsgericht einen Tatsachenkomplex zur rechtlichen Beurteilung unterbreitet, so muss es unter Abwägung des Für und Wider zu einer exakten Tatsachenfeststellung gelangen und in einer für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbaren Weise im Einzelnen die Tatsachen und Erwägungen angeben, die für seine Überzeugung maßgebend sind (vgl. BVerfGE 17, 135 ; 18, 186 ; 58, 153 ). - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
Zu den Normen, deren Anwendung für den Betroffenen strafähnliche Wirkung hat, zählt auch § 890 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfGE 20, 323 (332) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63]; 58, 159 (162 f. [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 28/80])). - BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
a) Das vorlegende Gericht hat den Sachverhalt so weit aufzuklären und darzustellen, dass die Entscheidungserheblichkeit feststeht und beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 17, 135 ; 18, 186 ; 51, 161 ; 58, 153 ; 64, 251 ; 66, 265 ; 69, 185 ; 80, 68 ).Soweit nach der geltenden Verfahrensordnung Voraussetzung für die zu treffende Entscheidung eine förmliche Beweisaufnahme ist, muss diese durchgeführt werden (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 47, 146 ; 50, 108 ; 58, 153 ; 77, 364 ; 79, 256 ; zur Hauptverhandlung im Strafverfahren BVerfGE 25, 269 ; 35, 303 ; 51, 401 ; 71, 206 ; 80, 68 ).
- BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304
Dabei muss das vorlegende Gericht den Sachverhalt so weit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht (BVerfGE 25, 269 [276] m. w. N.) und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (BVerfGE 42, 42 [50], vgl. auch BVerfGE 11, 330 [335]; 58, 153 [157 f.]). - BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98
Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …
Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlage fehlt, solange die Möglichkeit besteht, dass das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Norm anzuwenden (vgl. BVerfGE 58, 153 ; 64, 251 ). - BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Eine Vorlage ist deshalb unzulässig, wenn nach dem Stand des Ausgangsverfahrens nicht feststeht, ob die zur Prüfung gestellte Norm entscheidungserheblich sein wird (vgl. BVerfGE 58, 153 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 28/80]). - BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Solange die Möglichkeit besteht, daß das vorlegende Gericht den Rechtsstreit in dem von ihm gewünschten Sinne entscheiden kann, ohne die für verfassungswidrig gehaltene Rechtsnorm anzuwenden, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Norm (BVerfGE 58, 153 (157 f.) m. w. N.). - BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvL 28/97
Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht …
- BVerfG, 29.12.2015 - 1 BvL 4/11
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III
- LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen …
- BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 55/81
Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz
- BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00
Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung
- BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvL 11/96
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvL 21/99
Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu den Fragen, ob …
- BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Unzulässige Richtervorlage zur Antragstellung im Strafbefehlsverfahren durch das …
- BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85
Unzulässige Richtervorlage
- ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21
Beginn der Schwangerschaft - Rückrechnung - 266 Tage durchschnittliche …
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 3/95
Unzulässigkeit einer Richtervorlage
- LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Surrogatcharakter eines Urlaubsabgeltungsanspruchs; …
- OLG Karlsruhe, 09.08.1982 - 9 REMiet 1/82
- LG Berlin, 13.05.1991 - 15 O 174/91
Folgen des schuldhaften Zuwiderhandelns des Titelschuldners im …