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   BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79   

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https://dejure.org/1981,182
BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79 (https://dejure.org/1981,182)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79 (https://dejure.org/1981,182)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 (https://dejure.org/1981,182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 236
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 353
  • NJW 1982, 30
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32 [35]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
    In diesem Sinn gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfGE 11, 218 [220]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
    In diesem Sinn gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfGE 11, 218 [220]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [367 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen eines gerichtlichen Beschlusses aber verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 54, 43 [46]).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 ) sowie Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 69, 141 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; stRspr).

    Zwar sind die Gerichte nicht verpflichtet, jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 ); die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen eines gerichtlichen Beschlusses aber verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 58, 353 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

    Nur, wenn sich danach aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, kann das Bundesverfassungsgericht eingreifen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 54, 43 ; 54, 86 ; 58, 353 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Diesem Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.: BVerfGE 11, 218 (220); 14, 320 (323); 22, 267 (273); zuletzt Beschluß vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 1024/79 -, Umdruck S. 4).
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