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   BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56   

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https://dejure.org/1956,61
BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56 (https://dejure.org/1956,61)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1956 - 1 BvR 190/56 (https://dejure.org/1956,61)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1956 - 1 BvR 190/56 (https://dejure.org/1956,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; StVO § 4a
    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 1
  • NJW 1956, 1673
  • DVBl 1956, 829
  • DÖV 1957, 52
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
    Die Aussetzung des Vollzugs einer Rechtsnorm ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 3, 34 [;37]).

    Bei dieser Prüfung müssen die Gründe, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der angegriffenen Vorschrift herleiten, außer Betracht bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Gültigkeit einer Rechtsnorm nicht Gegenstand der Prüfung sein kann (BVerfGE 3, 34 [;37]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß aber die Folgen in Betracht ziehen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Vorschrift in dem späteren Verfahren jedoch für nichtig erklärt würde (BVerfGE 3, 34 [;37];; 3, 41 [;44]).

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts machen es die meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, notwendig, bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, einen strengen Maßstab anzulegen (BVerfGE 3, 41 [;44]).

    Dies muß insbesondere dann gelten, wenn der Antrag darauf gerichtet ist, eine Rechtsnorm einstweilen außer Anwendung zu setzen (BVerfGE 3, 41 [;44]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß aber die Folgen in Betracht ziehen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Vorschrift in dem späteren Verfahren jedoch für nichtig erklärt würde (BVerfGE 3, 34 [;37];; 3, 41 [;44]).

  • BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52

    Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
    Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
    Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
  • BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51

    Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
    Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
    Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
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