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   BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52   

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BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52 (https://dejure.org/1957,6)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1957 - 1 BvR 550/52 (https://dejure.org/1957,6)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1957 - 1 BvR 550/52 (https://dejure.org/1957,6)
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Homosexuelle

§ 175 StGB aF, Art. 3 Abs. 2, Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 GG, Sittengesetz, Schuldprinzip, Art. 8 Abs. 1 MRK

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Homosexuelle

  • openjur.de

    Homosexuelle

  • opinioiuris.de

    Homosexuelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG-Entscheidung von 1957: Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität nicht verfassungswidrig - Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.1956)

    Angeklagter § 175

Besprechungen u.ä. (2)

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 03.07.2015)

    Das Schandurteil von Karlsruhe

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    § 175

Sonstiges (3)

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.10.2012)

    Rehabilitierung von Schwulen: Keine Kritik an homophobem Urteil

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.10.2012)

    Ein Skandal wird besichtigt

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.10.2012)

    Bundesrat will Urteile aufheben lassen, die bis 1969 gegen Schwule verhängt wurden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 389
  • NJW 1957, 865
  • MDR 1957, 403
  • DÖV 1957, 790
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Hierunter ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16. Januar 1957 (BVerfGE 6, 32) dargelegt hat, die allgemeine Rechtsordnung zu verstehen, die aber, um eine verfassungsmäßige Rechtsordnung zu sein, den materiellen und formellen Normen der Verfassung voll entsprechen muß.
  • BVerfG, 12.05.1953 - 1 BvR 205/52

    Unmittelbare Betroffenheit im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Für eine Verfassungsbeschwerde gegen ein finanzielle Ansprüche ehemaliger Angestellter des öffentlichen Dienstes regelndes Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, da die Erben eines während des Verfahrens verstorbenen Beschwerdeführers das Verfahren weiterführen können (BVerfGE 3, 1 f [164]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Der gleiche Gedanke trägt die Entscheidung vom 25. Mai 1956 (BVerfGE 5, 9 [12]), in der es sich um die Vereinbarkeit von Arbeitszeitbeschränkungen zugunsten der Frau mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG handelte.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Bereits in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 225) ist darauf hingewiesen, daß - unbeschadet des Grundsatzes der Gleichberechtigung im Bereich des damals zur Erörterung stehenden Familienrechts "im Hinblick auf die objektiven biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses auch eine besondere rechtliche Regelung erlaubt oder sogar notwendig ist (z.B. alle Bestimmungen zum Schutze der Frau als Mutter, Differenzierungen der Art der Leistung für die Familiengemeinschaft)" (a.a.O. [242]).
  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Aus den allgemeinen Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip, folgt für das Strafrecht, daß die angedrohte Strafe in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zu dem Verschulden des Täters stehen muß (so zutreffend auch Bayer. VerfGH, Urteil vom 28. Juli 1950, VerwRspr. 1951, S. 145 [150]);sie darf nach Art und Maß der unter Strafe gestellten Handlung nicht schlechthin unangemessen oder gar grausam sein (BVerfGE 1, 332 [348]).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher (BVerfGE 4, 110 [111 f.]) darauf hingewiesen, daß Art. 25 GG weder Grundrechte noch diesen nach § 90 Abs. 1 BVerfGG gleichgestellte Rechte enthält, eine Verfassungsbeschwerde daher auf eine Verletzung von Art. 25 GG nicht gestützt werden kann.
  • VerfGH Bayern, 28.07.1950 - 33-V-50
    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Aus den allgemeinen Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip, folgt für das Strafrecht, daß die angedrohte Strafe in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zu dem Verschulden des Täters stehen muß (so zutreffend auch Bayer. VerfGH, Urteil vom 28. Juli 1950, VerwRspr. 1951, S. 145 [150]);sie darf nach Art und Maß der unter Strafe gestellten Handlung nicht schlechthin unangemessen oder gar grausam sein (BVerfGE 1, 332 [348]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    In seinem Beschluß vom 19. Februar 1957 (BVerfGE 6, 132) hat das Gericht an dieser Rechtsprechung festgehalten und ausgeführt, es habe.
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt Gesetze und Verordnungen, die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen worden waren, angewendet und dadurch zu erkennen gegeben, daß es sie nicht schon aus diesem Grunde für nichtig hält; so z.B. die Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung vom 20. März 1935 (BVerfGE 2, 307) und die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (BVerfGE 4, 74 [86]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
    In dem Urteil vom 17. Dezember 1953 hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, die Beseitigung nationalsozialistischer Rechtsvorschriften, die formell ordnungsgemäß erlassen und von den Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft hingenommen worden seien und seither jahrelang unangefochten bestanden hätten, müßte aus Gründen der Rechtssicherheit dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben (BVerfGE 3, 58 [119]).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Seine Verfassungsbeschwerde hat sich infolge dessen erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Das Strafrecht ist zwar nicht das primäre Mittel rechtlichen Schutzes, schon wegen seines am stärksten eingreifenden Charakters; seine Verwendung unterliegt daher den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 6, 389 [433 f.]; 39, 1 [47]; 57, 250 [270]; 73, 206 [253]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Jede Strafe muß in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 (439); 9, 167 (169); 20, 323 (331); 25, 269 (285f)).

    Das Gebot zur Achtung der Menschenwürde bedeutet insbesondere, daß grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen verboten sind (BVerfGE 1, 332 (348); 6, 389 (439)).

    Ein gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßendes Strafgesetz könnte nicht Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung sein (BVerfGE 6, 389 (439)).

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