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   BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56   

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https://dejure.org/1956,20
BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56 (https://dejure.org/1956,20)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1956 - 1 BvR 205/56 (https://dejure.org/1956,20)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1956 - 1 BvR 205/56 (https://dejure.org/1956,20)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 7
  • NJW 1956, 1833
  • NJW 1957, 338 (Ls.)
  • DVBl 1957, 216
  • DÖV 1957, 20
 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Rechtsmittelkontrolle durch eine übergeordnete Instanz schlechthin gibt es nicht (vgl. BVerfGE 4, 74, 94 f.; 6, 7, 12).

    b) Indes kann in seltenen Ausnahmefällen auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160).

  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in den Entscheidungsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Interesses festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auch freisprechende Urteile können durch die Art ihrer Begründung Grundrechte verletzen, wenn die Entscheidungsgründe - für sich genommen - den Angeklagten so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist, die durch den Freispruch nicht aufgewogen wird (BVerfGE 6, 7 ; 8, 222 ; 28, 151 ).
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