Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,457
BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80 (https://dejure.org/1982,457)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.1982 - 1 BvR 944/80 (https://dejure.org/1982,457)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 1982 - 1 BvR 944/80 (https://dejure.org/1982,457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Kredithaie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von Schriftstücken bei Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Fristgebundene Schriftsätze - Zugang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 243
  • NJW 1982, 1804
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    Die hierfür maßgeblichen Bestimmungen auszulegen, ist Aufgabe der ordentlichen Gerichte, die bei ihrer Entscheidung dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts Rechnung zu tragen haben (BVerfGE 7, 198 [204 f.] - Lüth; st. Rspr.).

    Diese müssen im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen werden; sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 [208 f.]).

    Im Interesse freier Rede, für deren Zulässigkeit die Vermutung spricht (BVerfGE 7, 198 [212]), müssen im Einzelfalle Schärfen und Überspitzungen des öffentlichen Meinungskampfes hingenommen werden.

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    Für eine weitergehende Prüfung (vgl. BVerfGE 54, 129 [135 f.] - Kunstkritik, m. w. N.) ist hier kein Raum.

    Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 54, 129 [138 f.] m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 19.03.1980 - 7 U 104/79
    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    des Ersten Senats vom 20. April 1982 -- 1 BvR 426/80 -- in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Firma Heinrich Bauer Verlag KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Heinz Heinrich Bauer, Ost-West-Straße 57, Hamburg, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rolf Pietzcker, Dr. Dietrich C. Ohlgart, Dr. Wolfgang Gloy, Dr. Walter Klosterfeld, Friedrich Wilhelm Busch, Reiner Schmidt, Dr. Rolf Schultz-Süchting, Dr. Volker Neumann-Schniedewind, Heilwigstraße 33, Hamburg 20 -- gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19. März 1980 -- 7 U 104/79 -.

    Entscheidungsformel: Das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19. März 1980 -- 7 U 104/79 -- verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    des Ersten Senats vom 20. April 1982 -- 1 BvR 426/80 -- in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Firma Heinrich Bauer Verlag KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Heinz Heinrich Bauer, Ost-West-Straße 57, Hamburg, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rolf Pietzcker, Dr. Dietrich C. Ohlgart, Dr. Wolfgang Gloy, Dr. Walter Klosterfeld, Friedrich Wilhelm Busch, Reiner Schmidt, Dr. Rolf Schultz-Süchting, Dr. Volker Neumann-Schniedewind, Heilwigstraße 33, Hamburg 20 -- gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19. März 1980 -- 7 U 104/79 -.
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    Dem entspricht es, wenn die Rechtspre chung des Bundesgerichtshofs die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede auf die Kritik an Waren und Leistungen erstreckt (vgl. BGHZ 65, 325 [331 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    a) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so dürfen bei der Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 42, 163 [170] m. w. N.).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    In diesem Rahmen hat es zu prüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 54, 148 [151 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    Der Aufgabe, diese verfassungsrechtliche Lage in seine Erwägungen einzubeziehen, war das Gericht nicht dadurch enthoben, daß es eine Anwendung des § 193 StGB als einer der "Einbruchsstellen" der Grundrechte (vgl. BVerfGE 42, 143 [148] - DGB) ausgeschlossen hat.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
    Form und Inhalt des von dem Oberlandesgericht beanstandeten Artikels fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Gewährleistung, die das Recht der im Pressewesen tätigen Per sonen umfaßt, ihre Meinung in der ihnen geeignet erscheinenden Form ebenso frei und ungehindert äußern zu können wie jeder andere Bürger (BVerfGE 10, 118 [121]).
  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvE 4/08

    Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE zum Bundeswehreinsatz im Kosovo ohne

    Bei einem Beschluss nach § 24 Satz 1 BVerfGG kann es dahinstehen, ob der Antrag im Organstreitverfahren zulässig ist, wenn er offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 60, 243 ; 97, 350 ).
  • BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 521/84

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung - Fristwahrung durch einen

    Diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht in zwei weiteren Entscheidungen bestätigt (BVerfGE 57, 117; 60, 243).

    Für das Eingehen eines fristwahrenden Schriftstücks bei Gericht kann nichts anderes gelten, da auch hierfür - im Gegensatz zum Zugang nach § 130 BGB allerdings ausschließlich - Voraussetzung ist, daß das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfGE 60, 243; ebenso das bereits erwähnte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Oktober 1982 - VII B 3/82 -).

    Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, deren Bewertung als eine Frage der Auslegung des einfachen Rechts den dafür allgemein zuständigen Gerichten obliegt (BVerfGE 60, 243).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Wie und wann ein Schriftsatz in die Verfügungsgewalt eines Gerichtes gelangt, ist eine Frage der Auslegung des einfachen Rechts, deren Beantwortung den dafür allgemein zuständigen Gerichten obliegt (BVerfG 20. April 1982 - 1 BvR 944/80 - BVerfGE 60, 243, 246).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Wie und wann diese Verfügungsgewalt begründet wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, deren Bewertung eine Frage der Auslegung des einfachen Rechts ist (BVerfG NJW 1982, 1804 f.).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZB 30/93

    Unrichtige Adressierung der Berufungsbegründung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 203; 60, 243) und des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 5. April 1990 - VII ZR 215/89 = NJW 1990, 2822 und Beschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 154/82 = NJW 1983, 123) stellt die Einreichung eines fristgebundenen Schriftstückes bei einem Gericht eine einseitige Prozeßhandlung der Partei dar, die keiner Mitwirkung eines Bediensteten des betreffenden Gerichts bedarf.

    Wie und wann diese Verfügungsgewalt begründet wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, deren Bewertung eine Frage der Auslegung des einfachen Rechts ist (BVerfGE 60, 243, 246).

  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den erstinstanzlichen Zugang zu den Gerichten und für den Rechtsmittelzug im Zivilprozeß, sondern auch für den Zugang fristwahrender Schriftsätze innerhalb der Instanz, wenn ihnen, wie der Vergleichswiderrufsschrift, die gleiche Wirkung wie einem Rechtsmittelschriftsatz zukommt (BVerfGE 52, 203, 209; 57, 117, 120 f; 60, 243, 246; 69, 381, 385 f).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvE 1/10

    A-limine-Abweisung eines offensichtlich unbegründeten Antrags im

    Bei einem Beschluss nach § 24 Satz 1 BVerfGG kann es dahinstehen, ob der Antrag im Organstreitverfahren zulässig ist, wenn er offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 60, 243 ; 96, 1 ; 97, 350 ).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 275/99

    Eingang einer Rechtsmittelschrift beim Gericht; Abgabe einer Mehrzahl von

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 305/03

    Prozessvergleich - rechtzeitiger Widerruf

  • BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89

    Zugang der Berufungsbegründung bei falscher Adressierung

  • LG Köln, 21.02.2018 - 28 O 250/17
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 8/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung infolge unzutreffender

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2003 - 7 LA 42/03

    Berufung; Eingang; Frist; Gericht; Gerichtsfach; Postaustauschfach; Schriftsatz;

  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des

  • LG Berlin, 26.09.2002 - 62 S 177/02

    Widerruf eines Vergleichs durch eine Partei; Empfangsbedürftigkeit von

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99

    Umsatzsteuerfestsetzungen ; Verspätete Einlegung von Rechtsmitteln ;

  • BGH, 15.10.1998 - I ZB 45/98

    Eingang des fristgebundenen Schriftsatzes bei dem zuständigen Gericht im Falle

  • BVerfG, 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Posteingang bei gemeinsamen

  • BVerwG, 21.11.1995 - 9 B 468.95

    Unterstellung von Tatsachen als wahr - Begründete Furcht vor politischer

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2016 - 17 W 54/15
  • VG München, 24.03.2010 - M 7 K 09.5187
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht