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BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich des Konvents einer Universität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Verfassungsbeschwerdeschrift
Papierfundstellen
- BVerfGE 61, 260
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Der Konvent nach dem Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1979 zählt - bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise - nicht zu den Gremien, die über Forschung und Lehre unmittelbar betreffende Fragen entscheiden (im Anschluß an BVerfGE 35, 79 [140 f.]).«.Soweit ein Verstoß gegen die homogene Gruppenbildung gerügt und die Zusammensetzung des Konvents beanstandet werde, sei die Frage der Zulässigkeit wie im Hochschulurteil (BVerfGE 35, 79 ) zu beurteilen.
Diese Vorschrift regelt die gruppenmäßige Zusammensetzung des Konvents; die Beschwerdeführer sind dadurch selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (BVerfGE 35, 79 (107 f.)).
b) Die Beschwerdeführer weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, der Gesetzgeber müsse durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, daß Störungen und Behinderungen ihrer freien wissenschaftlichen Tätigkeit durch Einwirkungen anderer Gruppen soweit wie möglich ausgeschlossen werden (BVerfGE 35, 79 (128)).
Es bietet sich ihm ein breiter Fächer organisatorischer Formen und verfahrensrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten an, deren Erörterung im einzelnen nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts ist (BVerfGE 35, 79 (135)).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine unmittelbare Betroffenheit von Hochschullehrern durch hochschulrechtliche Organisationsnormen für den Fall angenommen, daß eine gesetzliche Neuregelung eine strukturelle Veränderung der Selbstverwaltungsorganisation der Hochschule bewirkt und nicht nur eine personelle Umbesetzung der Kollegialorgane mit sich bringt (vgl. BVerfGE 35, 79 (107 f.); 43, 242 (265); 47, 327 (363)).
Dies kann jedoch verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden, weil der Konvent bei der hier gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 35, 79 (140 f.)) nicht zu den Gremien zu zählen ist, die über Forschung und Lehre unmittelbar betreffende Fragen entscheiden.
Zu dieser könne das Konzil im wesentlichen nur (unverbindliche) Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben, welche die Meinung der Hochschulangehörigen in ihrer Gesamtheit zum Ausdruck brächten (BVerfGE 35, 79 (140 f)).
Zu diesen auch als "wissenschaftsrelevant" bezeichneten Angelegenheiten rechnet das Hochschulurteil beispielhaft die Planung wissenschaftlicher Vorhaben, d. h. die Forschungsplanung, das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebotes, die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit, also das Abstimmen der Forschungsvorhaben und der Lehrangebote aufeinander, die Harmonisierung der Lehraufgaben mit den Forschungsvorhaben, ferner die organisatorische Betreuung und Sicherung der Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen, insbesondere ihre haushaltsmäßige Betreuung einschließlich der Mittelvergabe, die Errichtung und den Einsatz von wissenschaftlichen Einrichtungen und Arbeitsgruppen, die Festsetzung der Beteiligungsverhältnisse bei wissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben, die Festlegung und Durchführung von Studien- und Prüfungsordnungen und schließlich die Personalentscheidungen in Angelegenheiten der Hochschullehrer und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter (BVerfGE 35, 79 (123)).
Dies wird im Hochschulurteil indirekt zum Ausdruck gebracht, wenn im Zusammenhang mit der Erörterung der Befugnisse des Senats darauf hingewiesen wird, dieser sei wesentlich stärker als das Konzil an der eigentlichen Wissenschaftsverwaltung beteiligt und stehe damit in einer engeren Beziehung zu der Arbeit des einzelnen Wissenschaftlers (BVerfGE 35, 79 (141)).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 2 und des § 15 Abs. 7 WissHG, die der Grundordnung nähere Regelungen über Hochschulgremien und deren Verfahren vorbehalten, stecken nur einen ausfüllungsbedürftigen Rahmen ab, innerhalb dessen dem Grundordnungsgeber Ausgestaltungsfreiheit zusteht; von der Art und Weise, wie dieser davon Gebrauch macht, wird die Stellung der Beschwerdeführer abhängen (vgl. BVerfGE 40, 187 (193); 43, 242 (266); 47, 327 (365); 55, 37 (52 f.)).Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine unmittelbare Betroffenheit von Hochschullehrern durch hochschulrechtliche Organisationsnormen für den Fall angenommen, daß eine gesetzliche Neuregelung eine strukturelle Veränderung der Selbstverwaltungsorganisation der Hochschule bewirkt und nicht nur eine personelle Umbesetzung der Kollegialorgane mit sich bringt (vgl. BVerfGE 35, 79 (107 f.); 43, 242 (265); 47, 327 (363)).
Zu der - insoweit vergleichbaren - Position des Universitätspräsidenten in Hessen ist in der Entscheidung BVerfGE 47, 327 (409) ausgeführt, eine Gesamtbewertung seiner Stellung ergebe, daß zwar dem Erfordernis einer starken und kontinuierlichen zentralen Leitung der Universität Rechnung getragen werde, ohne daß aber eine unzulässige Einflußnahme auf die freie wissenschaftliche Betätigung der Hochschullehrer möglich sei.
Soweit der Rektor Dienstvorgesetzter der Hochschulassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§ 63 Abs. 2 WissHG) ist, kann auf die Entscheidung BVerfGE 47, 327 (409) hingewiesen werden.
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Bremer Modell
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 2 und des § 15 Abs. 7 WissHG, die der Grundordnung nähere Regelungen über Hochschulgremien und deren Verfahren vorbehalten, stecken nur einen ausfüllungsbedürftigen Rahmen ab, innerhalb dessen dem Grundordnungsgeber Ausgestaltungsfreiheit zusteht; von der Art und Weise, wie dieser davon Gebrauch macht, wird die Stellung der Beschwerdeführer abhängen (vgl. BVerfGE 40, 187 (193); 43, 242 (266); 47, 327 (365); 55, 37 (52 f.)).Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine unmittelbare Betroffenheit von Hochschullehrern durch hochschulrechtliche Organisationsnormen für den Fall angenommen, daß eine gesetzliche Neuregelung eine strukturelle Veränderung der Selbstverwaltungsorganisation der Hochschule bewirkt und nicht nur eine personelle Umbesetzung der Kollegialorgane mit sich bringt (vgl. BVerfGE 35, 79 (107 f.); 43, 242 (265); 47, 327 (363)).
Das Bundesverfassungsgericht hat für Übergangsregelungen im mitgliedschaftsrechtlichen Bereich großzügigere Maßstäbe gelten lassen, soweit der Gesetzgeber seinen Gestaltungsraum nicht dahin ausnutzt, daß der neugebildeten Gruppe der Hochschullehrer auf eine nicht absehbare Zeit Personen zugeordnet werden, welche die für den Begriff des Hochschullehrers entscheidenden Merkmale nicht erfüllen (BVerfGE 43, 242 (272 f.); vgl. auch BVerfGE 39, 247 (257)).
- BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78
Facharzt
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
In der Entscheidung BVerfGE 54, 363 (385 f.) ist - allerdings unter dem Gesichtspunkt des Zugangs der einzelnen Professoren zum Amt des Rektors - ausgeführt, die Besetzung der Position des Rektors (nach baden-württembergischem Hochschulrecht) habe keinerlei unmittelbaren oder mittelbaren Einfluß auf die wissenschaftliche Tätigkeit der Beschwerdeführer, da dem Rektor keine Kompetenzen zustünden, welche die Forschungsarbeit der Beschwerdeführer und ihre wissenschaftliche Entfaltung beeinträchtigen könnten. - BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79
Auflösungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
In der Entscheidung zur Auflösung der Pädagogischen Hochschule des Saarlandes (BVerfGE 51, 369 (377 f.)) wurden Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mit dem Hinweis begründet, daß angesichts der geringen Zahl neu zugeordneter Professoren keine "Überfremdung" drohe und deshalb die unmittelbare Betroffenheit fehlen könnte. - BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Kalkar I
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Der Ministerpräsident hat auf seine Stellungnahme im Verfahren 1 BvR 1467/80 (vgl. Beschluß vom heutigen Tag) Bezug genommen und ergänzend vorgetragen:. - BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung der Gesetzgeber verpflichtet, "in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen" (BVerfGE 49, 89 (126) m. w. N.). - BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Rechtswegerschöpfung bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Das Bundesverfassungsgericht hat für Übergangsregelungen im mitgliedschaftsrechtlichen Bereich großzügigere Maßstäbe gelten lassen, soweit der Gesetzgeber seinen Gestaltungsraum nicht dahin ausnutzt, daß der neugebildeten Gruppe der Hochschullehrer auf eine nicht absehbare Zeit Personen zugeordnet werden, welche die für den Begriff des Hochschullehrers entscheidenden Merkmale nicht erfüllen (BVerfGE 43, 242 (272 f.); vgl. auch BVerfGE 39, 247 (257)). - BVerfG, 09.07.1975 - 1 BvR 572/70
Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 2 und des § 15 Abs. 7 WissHG, die der Grundordnung nähere Regelungen über Hochschulgremien und deren Verfahren vorbehalten, stecken nur einen ausfüllungsbedürftigen Rahmen ab, innerhalb dessen dem Grundordnungsgeber Ausgestaltungsfreiheit zusteht; von der Art und Weise, wie dieser davon Gebrauch macht, wird die Stellung der Beschwerdeführer abhängen (vgl. BVerfGE 40, 187 (193); 43, 242 (266); 47, 327 (365); 55, 37 (52 f.)). - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Sie erkennen auch an, daß es grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft Satzungsautonomie eingeräumt wird (vgl. hierzu BVerfGE 33, 125 (157) m. w. N.). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78
Hessisches Universitätsgesetz
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 83, 130 ). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das …
Dieser verpflichtet den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche, für die Grundrechtsverwirklichung maßgebliche Regelungen selbst zu treffen und nicht anderen Normgebern oder der Exekutive zu überlassen (vgl. zum sog. Wesentlichkeitsgrundsatz BVerfGE 34, 165 ; 40, 237 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 47, 46 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 98, 218 ; 105, 279 ; 108, 282 ; 116, 24 ; 128, 282 ; 134, 141 ; 141, 143 ). - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet, dass in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 80, 124 ; 101, 1 ). - BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
1. a) Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 108, 282 ; stRspr). - BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
a) Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet, dass in grundlegenden normativen Bereichen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 80, 124 ; 83, 130 , 101, 1 ). - BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet es, in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen dem Gesetzgeber zu überlassen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 80, 124 ; 83, 130 ). - BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
Ob damit der Umfang des Parlamentsvorbehalts, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, dass in grundlegenden normativen Bereichen wesentliche Fragen vom Parlament selbst entschieden werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 101, 1 , 123, 39 ), zutreffend erfasst ist, kann offenbleiben. - BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
Dies gelte insbesondere für die Befugnis des Dekanats zu Entscheidungen über die Lehrverpflichtung gemäß § 90 Abs. 5 Nr. 4 HmbHG und die subsidiäre Auffangzuständigkeit in § 90 Abs. 5 Nr. 7 HmbHG sowie für die Befugnis des Dekanats zur Beschlussfassung über Berufungsvorschläge (§ 14 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2, § 90 Abs. 5 Nr. 2 HmbHG), bei der fraglich sei, ob die vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleitete Forderung nach einem ausschlaggebenden Einfluss der Hochschullehrer auf Entscheidungen, die unmittelbar die Berufung von Hochschullehrern betreffen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 43, 242 ; 61, 260 ; 95, 193 ), erfüllt werde.Zwar ist die Aufstellung, Abstimmung und Planung von Lehrprogrammen und des Lehrangebots sowie die organisatorische Betreuung und Sicherung der Durchführung von Lehrveranstaltungen wissenschaftsrelevant (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 61, 260 ).
a) Die Zuweisung von Mitteln und die Zuordnung von Stellen sind wissenschaftsrelevant (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 61, 260 ).
Das gleiche gilt für die Überprüfung der zukünftigen Verwendung der Stelle bei freien oder frei werdenden Professuren und Juniorprofessuren (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 61, 260 ).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981
Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von …
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07
Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen …
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der …
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
- BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98
Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung …
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
- VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.1999
Infektionsschutz: Maskenpflicht im Schulunterricht
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse
- StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01
Die Gewährleistung der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle bei der …
- BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88
Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch …
- VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001
Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden …
- VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog. …
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
- BVerfG, 14.09.2023 - 2 BvR 107/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil …
- OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung …
- BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91
bayerische Spielbanken - Art. 12 GG
- BSG, 27.01.2021 - B 6 A 1/19 R
Ist der Bewertungsausschuss befugt, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für …
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 590/15
Nach einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist regelmäßig die …
- BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94
Rechtswirksamkeit der satzungsrechtlichen Regelungen der Notarkasse München über …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BSG, 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R
Pflegeversicherung - Pflegestufe III - Härtefall - Härtefall-Richtlinien - …
- OVG Hamburg, 26.08.2021 - 5 Bf 186/19
Klage auf Neubescheidung eines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf …
- VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99
Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des …
- BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11
Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe
- SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
- VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14
Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung; …
- BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 4/98 R
Weitergeltung des DDRUdSSRSozwVtr im Bereich der Rentenversicherung
- BVerfG, 07.11.2022 - 1 BvR 655/17
Berechnung der Studienplatzkapazitäten nach dem "konkreten Stellenprinzip" im …
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher …
- BVerfG, 07.05.2001 - 1 BvR 2206/00
Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz Schleswig-Holsteins gescheitert
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
Langzeitstudent muss Studiengebühr zahlen
- OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00
Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in …
- VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 1086/16
Polizeivollzugsdienst; Polizeivollzugsbeamter; Laufbahn; Laufbahnabschnitt III; …
- BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82
Gewerberecht - Technische Überwachung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 6 B 119/18
Eilantrag eines Professors in einem Konkurrentenstreitverfahren auf die …
- VGH Hessen, 17.03.2010 - 7 A 1323/09
Verpflichtung von Mitgliedern der Architekten- und Stadtplanerkammer zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - L 11 KA 35/18
- OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2003 - 3 LB 107/02
Bewilligung von Altersteilzeit; Vereinbarkeit des § 88a Abs. 3 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 1122/16
Vorläufige Zulassung eines Kriminalhauptkommissars zur Förderphase vor der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Pflicht des Dienstherrn der vorläufigen Zulassung eines Bewerbers zur Förderphase …
- VG Koblenz, 10.02.2004 - 6 K 1521/03
Stadt Lahnstein muss für Bürgerbegehren zahlen
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02
Entscheidung über Gründungsrektor soll Ende Februar fallen
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2006 - 1 L 93/06
Heranziehung eines Nichtkassenarztes zum ärztlichen Notfalldienst
- VGH Bayern, 19.12.2005 - 19 N 04.1774
Rechtmäßigkeit europarechtlicher Vorschriften zur Kontrolle von Herstellern …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2003 - 6 B 721/03
Gründungsrektor der neuen Universität Duisburg-Essen kann bestellt werden
- VG Koblenz, 30.03.1995 - 9 K 3513/94
Einspruch gegen die Richtigkeit der Feststellung von Wahlergebnissen im …
- VG Arnsberg, 08.07.2015 - 2 K 574/13
- BVerwG, 25.05.1989 - 7 B 112.88
Fachhochschule - Hochschullehrer - Qualifikationen - Einheitlicher Wahlkörper
- VGH Hessen, 26.11.2010 - 7 A 3063/09
Fortbildungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer
- VGH Hessen, 07.02.2007 - 8 TG 2404/06
Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung eines Studienganges
- LSG Schleswig-Holstein, 08.05.2003 - L 5 U 116/02
Beitragspflicht von Bauunternehmen für die Unfallversicherung; Übernahme des …
- VG Magdeburg, 17.08.2022 - 5 B 76/22
Vorläufige Zulassung zum Verwendungsaufstieg im Polizeidienst; Bestimmung einer …
- BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92
Verteilung der Startberechtigungen und Landeberechtigungen auf der Grundlage von …
- VG Köln, 27.01.2011 - 6 K 758/09
Zusammenfassung der Lehrenden in einer Gruppe im Rahmen der Wählbarkeit zum Senat …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 107/03
Schulrecht, Sonderschule, Sonderschularten, Förderung, Bezuschussung, Private …
- VG Bremen, 29.05.1997 - 2 A 149/96
Polizeirecht: Platzverweis und Aufenthaltsverbot wegen Drogenhandels
- SG Speyer, 26.05.1998 - S 13 P 63/97
Anspruches eines einen ambulanten Pflegedienst betreibenden Klägers auf Aufnahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1990 - 15 A 203/88
Fachbereichsänderung