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   BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81   

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https://dejure.org/1982,299
BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81 (https://dejure.org/1982,299)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81 (https://dejure.org/1982,299)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 2 BvR 1145/81 (https://dejure.org/1982,299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 44
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bürger - Verzögerungen der Briefbeförderung - Kein Verschulden - Zugang von Postsendungen - Justizbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 216
  • NJW 1983, 560
  • MDR 1983, 288
  • NStZ 1983, 83
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
    Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruht, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 23 (27); 41, 323 (327 f.); 44, 302 (306)).

    Denn es kann nicht dem Bürger angelastet werden, wenn eine Behörde den fristgerechten Eingang eines Schriftstückes dadurch vereitelt, daß sie zwar einen eigenen Abholdienst bei der Post unterhält, zugleich aber durch dessen Organisation den Bürger schlechter stellt, als es bei einer Anlieferung der Schriftstücke durch Zusteller der Deutschen Bundespost an die Behörde der Fall wäre (vgl. BVerfGE 41, 23 (27), 323 (327 f.); 44, 302 (306 f.)).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
    Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruht, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 23 (27); 41, 323 (327 f.); 44, 302 (306)).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf ihm das, da er darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 (29) m. w. N.).
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf dem Bürger das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die er keinen Einfluß hat, nicht zur Last gelegt werden (zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vgl. BVerfGE 41, 23 ; BVerfGE 53, 25 [Verzögerung der Postlaufzeit]; BVerfGE 62, 216 [behördeninterner Abholdienst]).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

    Es liegt hier nicht anders als bei der Frage einer schuldhaften Fristversäumung (§ 233 ZPO): Zwar darf dem Bürger oder seinem Prozeßbevollmächtigten eine Verzögerung bei der Post grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden, gleichviel, ob diese Verzögerung auf der Nachlässigkeit eines Bediensteten oder einer zeitweise besonders starken Beanspruchung der Leistungsfähigkeit der Post (z.B. vor Feiertagen) oder einer zeitweise verminderten Dienstleistung der Post (z.B. an Wochenenden) beruht (z.B. BVerfGE 53, 25, 28 f; 54, 80, 84 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79]; 62, 216, 221; 62, 334, 336 [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; zuletzt BVerfG NJW 1992, 1952).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, die den Rechtsweg gegen Akte der öffentlichen Gewalt betrafen, auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG den Grundsatz entwickelt, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen; dies gelte sowohl für Fälle des ersten Zugangs zum Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (st.Rspr., vgl. BVerfGE 41, 23, 26 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75]; 44, 302, 306; 53, 148, 151 [BVerfG 05.02.1980 - 2 BvR 914/79]; 62, 216, 221; 62, 323, 336).
  • BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 521/84

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung - Fristwahrung durch einen

    Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62, 216) ist dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden anzulasten, wenn eine Behörde den fristgerechten Eingang eines Schriftstücks dadurch vereitelt, daß sie zwar einen eigenen Abholdienst bei der Post unterhält, diesen jedoch - durch eine frühzeitige Abholung der Post vor Abschluß der morgendlichen Einsortierung - so organisiert, daß der Absender hierdurch schlechtergestellt wird, als dies bei einer Anlieferung durch Postzustellung an die Behörde der Fall wäre, durch die das Schriftstück noch am selben Tag bei Gericht eingegangen wäre.

    Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 62, 216 kann nicht entnommen werden, daß der dort aufgestellte Grundsatz nur im Rahmen einer an sich statthaften Wiedereinsetzung gelten soll.

  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege, 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Versagen diese Vorkehrungen, dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung nicht dem Rechtschutzsuchenden als Verschulden angerechnet werden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 3. November 1982 2 BvR 1145/81, BVerfGE 62, 216, 221, m. w. N.; vom 1. Dezember 1982 1 BvR 607/82, BVerfGE 62, 334, 337 [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82], m. w. N.; BFH-Beschluß vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763, 764; Urteil vom 21. Dezember 1990 VI R 10/86, BFHE 163, 400, BStBl II 1991, 437, 438).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29] zur Verzögerung von Postlaufzeiten; 62, 216 [221] zum behördlichen Abholdienst).
  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 >29<; 62, 216 >221<).
  • BVerfG, 22.02.2002 - 2 BvR 1707/01

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

    Das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluss hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 216 ).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 452/93

    Wiedereinsetzung bei Poststreik

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

  • BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97

    Zugangsvermutung; Postfach

  • BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92

    Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Widereinsetzung in den vorigen

  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 453/93

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs

  • BVerwG, 29.12.1987 - 3 B 64.87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf

  • BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97

    Verfassungsrechtsliche Anforderungen bei der Korrektur eines

  • BAG, 27.01.1993 - 5 AZR 397/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Poststreik

  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 22.06.1994 - II R 104/93

    Zugang der Revisionsschrift beim Finanzgericht (FG) durch Einlage in ein bei der

  • BGH, 05.07.1983 - VI ZB 5/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

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